• Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1447156003000

    @Holginho

    genau darauf zielte ja meine gestrige Frage ab, ob elektrowendel denn von der Insel eine Bestätigung hat, dass DER am....... über die Baumassnahmen informiert wurde.

    Aber diese Antwort steht noch aus.

    Also @elektrowendel, gab es so eine Info von der Insel an DER?

    Falls Du das nicht weißt, schreib doch nochmals die Insel an, vielleicht können die Dir helfen.

    Ich gehe davon aus, dass das Inselmanagement solche Informationen vorhält, um nicht von Veranstaltern in die Pflicht genommen zu werden.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • elektrowendel
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    geschrieben 1447158522000

    @Domino27

    Diese Bestätigung liegt nicht vor.

    Habe daraufhin gestern unseren Anwalt gebeten dieses Schreiben einzufordern

    um die Glaubwürdigkeit der Aussage des Anwalts der Beklagten glauben zu schenken.

    Danke für den Hinweis.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1447160030000

    @vonschmeling:

    Yep, völlige Zustimmung. Meine Erläuterungen bezogen sich ja eben deswegen auch ausdrücklich und auschließlich auf die Informationspflicht und somit den Zeitpunkt der Buchung und max. noch Anreise.

    @elektrowendel:

    Ja, es scheint durchaus größere und andauernde Maßnahmen gegeben haben...das möchte und kann denke ich niemand bestreiten. Deshalb wundert mich auch das eher starre Verhalten des RV in diesem Fall. So erklärbar und auch nachvollziehbar (siehe meine Eräuterung in meinem vorherigen Beitrag) seine Haltung zu Anfang der Reise war/ist, so unerklärlich ist seine Haltung nun in Bezug auf eure Aufenthaltszeit.

    Für den Prozentsatz eurer Forderung ist es übrigens völlig unerheblich wie hoch der Reisepreis und was der Grund der Reise war. Eine Silberhochzeit kann hier nicht besonders (sprich entschädigungserhöhend) ins Feld geführt werden.

    @Domino27:

    Eben weil mir schien, daß Deine berechtigte Nachfrage "untergegangen" war (und um Grundsätzliches zu erläutern) hatte ich es nochmal dargelegt.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1447160150000

    elektrowendel, das Fehlen des Schreibens ist "nicht gut" und ich fürchte, es wird "schwierig", dies jetzt noch zu erhalten.

    Dies hätte aber eurem Anwalt auffallen und bewußt sein müssen!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
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    geschrieben 1447165340000

    Also geht es um die Verletzung der Informationspflicht und daraus resultierenden Anspruch auf Schadenersatz, wie ich vermutete.

    Aus meiner unmaßgeblichen Sicht ist ein Vergleichsangebot in Höhe von 45% Minderung angemessen, ich glaube nicht, dass 60% + Entschädigung (hierfür müsste eine quasi vollständige Beeinträchtigung der Erholung vorgelegen haben) durchzusetzen ist.

    Ich nehme außerdem nicht an, dass eine Information des Hotels bezüglich der Bauarbeiten beigebracht werden kann, ansonsten hätte sich der Anwalt der Klägerin nicht auf deren Fehlen berufen.

    Wie Holginho schon schrieb spielen der Preis und die umgebenden Umstände keine Rolle für die Ermittlung einer angemessenen Minderungs/ Kompesationshöhe.

    Üblich sind 40% (Minderung!) bei Lärm bei Tag und Nacht, und selbst die wird eher selten zugesprochen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1447165985000

    Nachtrag:

    @elektrowendel

    Es ist zumeist hilfreich, einen Sachverhalt hier möglichst detailliert vorzustellen.

    Du ersparst damit den hier engagierten Usern einige Zeit auf dem Dreifuß und mühseliges Orakeln, was wohl wie zu interpretieren sei.

    Offenbar erkannte der Vorsitzende - wie schon von mir vermutet - durchaus einen Anspruch auf Minderung (daher der Vorschlag von 45% und der Hinweis, ggf. habe sich die Beklagte selbst um Informationen bemühen müssen), auch das hättest du der Einfachheit halber gleich mitteilen können.

    Ich denke nicht, dass weitere Beweise (ausgenommen der der Zustellung der Ankündigung des Bauvorhabens an die Beklagte vor eurer Reise) an den (zum Teil anerkannten) Forderungen etwas verändern wird.

    Imho kannst du dir die Mühe nach der Suche sparen und solltest dich mit deinem Anwalt hinsichtlich der Herbeiführung eines Vergleichs abstimmen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1447166886000

    Mit ein paar Informationen mehr ist es leichter, einen Kommentar abzugeben. Ich konnte mir nicht vorstellen, das der Richter in der Beweisaufnahme keine konkrete Stellung bezieht. Und die Realität und damit tatsächliche Beeinträchtungen durch Baulärm ist wohl unstreitig.

    @elektrowendel:

    ich würde den Vorschlag des Richters sehr ernst nehmen. Nach meinen Erfahrungen mit Richtern in Strafprozessen, zivil- und arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen weiss ich, das sie Einwände gegen ihre Vergleichsvorschläge gar nicht mögen. Wenn Du nicht gravierendes nachliefern kannst, z.B. dieses ominöse Schreiben, wonach Dein RV vorab informiert worden sei ( dazu komme ich später noch ), wird der Richter in 2016 kein wesentlich anderes Urteil sprechen als er selbst im Vergleich in der Beweisaufnahme vorgelegt hat. Und dann kommen wir zu Erträgen und Kosten. Zwischen 45% und 60% liegt gar nicht soviel, aber bitte bedenke die Kosten für Gericht und Anwälte. Im Falle eines Urteiles werden die Kosten entsprechend verteilt.

    Mein Vorschlag: bitte Deinen Anwalt, dem Gericht das Einverständnis zu seinem Vergleich anzubieten, unter der Voraussetzung, das die Gegenseite 100% odere geringfügig weniger der Kosten zu tragen hat. Das Argument: das hättest Du auch ohne Gerichtsverhandlung bei entsprechendem Entgegenkommen des RV akzeptiert. Noch ein wichtiger Punkt: Dein Anwalt trägt kein eigenes Risiko, möglicherweise wird er Dich in eine aufwendigere Sache drängen.

    Zum versprochendem Nachtrag: dieses Schreiben vom Hotel wirst Du nie bekommen. Ich habe eigene Erfahrungen dazu, ich durfte Einblick nehmen, aber dann verschwand das Schreiben wieder in der Schublade des Hoteliers. Seine Aussage dazu: ich bin doch nicht lebensmüde.

    Und noch ein Nachsatz: im Gegensatz zu einer hier getätigten Aussage wird ein Richter sehr wohl die besonderen Umstände ( hier Silberhochzeit ) im Urteil heranziehen, weil es ein besonderes Urlaubsinteresse darstellt. Und daher eine Beeinträchtigung höher zu bewerten ist. Wie sich das auswirkt ? Keine Ahnung, entscheidet der Richter. Ich würde mich mit ihm so weit es möglich ist gut stellen. Viel Glück !!

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1447167747000

    Notwendiger Nachtrag:

    auch mit Rechtsschutzversicherung bewirkt ein Urteil bei Kosten des RSV Nachteile für Deine Police.

  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1447168549000

    @elektrowendel

    Ich habe auch Bedenken, dass Ihr das Schreiben bekommt, denn die Insel will ja weiterhin mit DER zusammenarbeiten.

    Daher würde ich an Deiner Stelle die 3500 Euro akzeptieren und dafür einen schönen Kurzurlaub machen um den Ärger runterzuspülen.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • elektrowendel
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    geschrieben 1447175579000

    Sorry für die Umstände die ich euch gemacht hab (Orakeln und Weißsagungen usw.).

    Ich hab mich nicht getraut den ganzen finanziellen Teil hier offenzu legen. Sorry dafür. 

    Ich habe heut vom Anwalt erfahren so wie @ gabriela_maier sagte wir brauchen das Hotel nicht anschreiben. Aus seiner Erfahrung erhalten wir nie eine Antwort.

    "Bei weiteren Beweisen oder einer Zeugenanhörung, würde ich eventuell ein höheres Urteil fällen" so der Richter. Da wir dieses Schreiben wohl nie erhalten werden so wir Ihr auch schon sagt. Wäre nur noch die Möglichkeit, den vor Ort warenden Reiseleiter als Zeuge unter Eid aussagen zulassen. So unser Anwalt.

    Ich weiß nicht ob das was bringt.

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