• bzips
    Dabei seit: 1209513600000
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1587333160956

    @Halbmond1956

    Hast Du denen bereits eine angemessene Frist zu Rückerstattung gesetzt? Wenn nicht, Frist setzen und abwarten.

    Ansonsten läufst Du Gefahr, auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben, wenn Centerparks das Urteil akzeptiert. Das würde Dir wahrscheinlich auch der Anwalt so raten.

    Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, bei der Rechtsschutzversicherung die Kostenabdeckung anfragen, bzw. durch den Anwalt anfragen lassen

  • Halbmond1956
    Dabei seit: 1587300546116
    Beiträge: 4
    geschrieben 1587370350370

    @moselpaar sagte:

    Um welchen Park handelt es sich? Wurde über Centerparcs.de gebucht oder im Park selbst? Die Parks haben ja unterschiedliche Vertragspartner.

    Wir haben über Centerparks gebucht und es betrifft den Park in Leutkirch im Allgäu.

  • Halbmond1956
    Dabei seit: 1587300546116
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    geschrieben 1587372136360

    @bzips

    ja die Frist habe ich gesetzt.

  • Karpan
    Dabei seit: 1587376521945
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    geschrieben 1587376623352

    Hallo

    Wie wäre es den mit folgendem Denkanstoß.

    Klar ist, dass CP gegen die eigenen AGB und geltendes Recht verstößt.

    Kann ich ggfs. Anzeige wegen Unterschlagung oder ähnlichem stellen?

    Gibt es Empfehlungen für einen Anwalt, der vielleicht mehrere Fälle hat?

    Grüße

    Karpan

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1587380420950 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Karpan

    Völliger Schwachsinn.

    Das wäre zudem ein strafrechtlich relevanter Vorhalt, bei dem es keine Verknüpfung von Fällen gibt.

    Und Anwaltsempfehlungen geben wir hier schon gleich zweimal nicht!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Karpan
    Dabei seit: 1587376521945
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    geschrieben 1587381269927

    Hallo

    Sorry, das sollten 2 Fragen sein.

    Ich bin nicht sicher, ob durch das einbehalten des Geldes nicht der Tatbestand der Unterschlagung oder so erfüllt ist.

    Das ich persönlich davon nix habe ist mir klar, aber ich lasse ungern so mit mir umgehen.

    Bzgl. der Anwaltsempfehlung: ok, danke

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1587386539387 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Aber ich bin mir sicher, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Karpan
    Dabei seit: 1587376521945
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    geschrieben 1587389090385

    § 246 Unterschlagung. (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1587389361385

    Ich kenne das STGB, Karpan.

    Du solltest dem Staatsanwalt vortragen nicht mir.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Karpan
    Dabei seit: 1587376521945
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    geschrieben 1587389377830

    wenn Geld darunter fällt könnte es passen.

    Gibt es vielleicht einen passenderen Tatbestand?

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