• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1587389615787

    Natürlich fällt Geld darunter, es fehlt aber der Vorsatz / die Mutwilligkeit weshalb eine Klage auf Unterschlagung ins Leere gehen wird.

    Der Antragsgegner wird sich auf außergewöhnliche Umstände berufen - mit Erfolg.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Wülfi71
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    geschrieben 1587404423056 , zuletzt editiert von Wülfi71

    Anzeigen kannst Du, was Du willst... Mit ein wenig Glück bekommst Du nach ein paar Wochen ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft und ein paar Monate später die Aufhebung des Verfahrens, weil kein öffentliches Interesse an der Verfolgung vorliegt, schon gar nicht, wenn der erklärte Wunsch der Legislative die Gutscheinlösung ist.

    02/16 EWR, 10/16 SIN, 02/17 AUH, 10/17 HKG, 02/18 KEF, 07/18 MRU, 07/19 LAS, 10/19 PMI/Mein Schiff 3, 06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1587409396511

    @wuelfi71 sagte:

    Anzeigen kannst Du, was Du willst...

    Darum ging es aber nicht, es stand ja eine konkrete Frage im Raum.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Harder1907
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    geschrieben 1587560722435

    Hallo zusammen,

    ich habe ein ähnliches Problem, allerdings haben wir Dunirell in den Niederlanden (Juni) gebucht.

    Die haben sich sehr früh gemeldet. Es soll einen Gutschein geben, der bis Ende 2021 (=Reisedatum) gültig ist. Buchen muss man aber schon bis 31.10.2020.

    Vom Grundsatz her gehe ich derzeit davon aus, dass ich auch in den Niederlanden um die Zahlung des Restpreises nicht rum komme. Der Gutschein entspricht damit dem Reisepreis.

    Leider habe ich aber keine Ahnung vom niederländischen Recht. Online konnte ich nur etwas für Pauschalreisen und Flüge finden, nicht aber für Direktbuchungen. Die Buchungsbestätigung verweist auf dunirell.de. Kontakt wäre über eine Mailadresse.nl.

    Die Buchungsbestätigung ist auf die Buchungsbedingungen verlinkt (also kein Anhang der zum Buchungszeitpunkt geltenden Bedingungen).

    Ob die verlinkten Bedingungen auch die sind, die zum Buchungszeitpunkt gültig waren, kann ich nicht beurteilen (ein gültig ab oder Stand.. habe ich nicht gefunden). In den Bedingungen steht, dass niederländisches Recht gilt und das die niederländische Fassung der Bedingungen Vorrang hat.

    Vielleicht weiss ja hier jemand Rat:

    Muss ich den Gutschein nach niederländischem Recht annehmen?

    Verfällt der Gutschein - wie in Deutschland - bei einer Insolvenz?

    Vielleicht könnte mir jemand auch die entsprechenden Rechtsvorschrift verlinken.

    Vom Grundsatz her möchte ich aus verschiedenen Gründen keinen Gutschein:

    • wir reisen mit schulpflichtigem Kind und sind terminlich nur bedingt flexibel
    • der Termin war wegen eines zusätzlichen beweglichen Ferientages perfekt, wir nur gebucht wir denken, dass es recht leer sein wird (aber nicht so leer wie jetzt :joy:).
    • wir können Ende Oktober noch nicht abschätzen, wann wir in 2021 Urlaub bekommen
    • wir können bis zu diesem Termin die Brückentage/schulfreien Tage nicht einschätzen
    • es gibt keine Garantie, dass wir zu dem von uns gewünschten Termin buchen können
    • zu einem (deutlich) höheren Preis wollen wir nicht buchen

    Letzteres ist ohnehin meine Befürchtung, nicht nur bei dieser Reise, auch bei einer Pauschalreise mit Gutscheinlösung:

    Wenn man wieder Reisen kann und alle für den gleichen Reisezeitpunkt (Sommer/Sommerferien o.ä.) die Gutscheine einlösen wollen (+ "Neureisende" ohne Gutscheine), rechne ich damit drauf zahlen zu müssen (Hotel teurer, Flug teurer, Kinderermäßigung weg oder deutlich geringer etc). Wenn es dann ganz schlecht läuft kann ich diese Mehrkosten gar nicht tragen.

    Vielen Dank vorab.

  • bzips
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    Verwarnt
    geschrieben 1587561447516

    @ Harder1907

    Die Niederlande sind Mitglied der EU, somit sollte gültiges EU-Recht dort auch gelten.

    Auch in Deutschland bevorzugt(e) die Regierung ja eine "Lösung", die bisher nicht mit EU-Recht konform geht. Deswegen ja jetzt auch die angekündigten Rückzahlungen (auf Antrag).

  • Günter/HolidayCheck
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    geschrieben 1587562483039 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @Harder1907

    Es gibt mehrere Länder die statt Rückerstattung nur Gutscheine ausgeben-ohne sich zuvor eine Genehmigung der EU geholt zu haben:

    Darunter sind Italien, Frankreich, Belgien und die Niederlande

    Auch Griechenland hat sich inzwischen dafür entschieden Details zur griechischen Lösung ann man im Kreta-Forum nachlesen.

    Ebenfalls ohne EU Genehmigung.

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1587743636299

    Nachdem ich zu dem Thema hier schon gepostet hatte:

    Zu den bekannten Ländern die eine Gutscheinregelung ohne EU Zustimmung durchführen, also

    Italien, Frankreich und Niederlande sowie Griechenland

    kommen nun Spanien und heute aktuell auch Portugal hinzu, jeweils alle im Alleingang ohne EU Zustimmung,

    Belgien, das Heimatland des zuständigen EU Kommisars- hatte schon vor ein paar Wochen einen Alleingang beschlossen.

    Dies nur zur Komplettierung des Beitrags vom 22.04.

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1587745364186 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Nachtrag:

    DRV Präsident Fiebig äusserte sich heute zu dem Thema und sprach von sogar zwölf EU Ländern, die einen nationalen Alleingang bei dem Thema Gutscheine durchführen.

    Da wir hier nur sieben aufgelistet haben bemühe ich mich mal, die weiteren fünf namentlich zu erfahren.

    Quelle: Brancheninfos, DRV über FVWOnline

  • Oldie46
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    geschrieben 1587802730543

    Nach dem derzeitigen Stand will der Reiseveranstalter, die für Anfang Juni geplante Usbekistanreise durchführen. Es gibt nur das Angebot zu regulären Bedingungen zu stornieren. Das Problem für mich ist dabei, die nachfolgende 14tägige Quarantäne. Ich benötige regelmäßige medizinische Behandlung. Diese Frage wurde bestimmt noch nicht rechtlich überprüft. Muß der Reiseveranstalter diese Situation , Quarantäne, bei der Entscheidung über eine Stornierung berücksichtigen?

  • Vive la France
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    geschrieben 1587803562751

    Meinst du die Quarantäne wenn Du zurück nach Deutschland fliegst?

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