Natürlich fällt Geld darunter, es fehlt aber der Vorsatz / die Mutwilligkeit weshalb eine Klage auf Unterschlagung ins Leere gehen wird.
Der Antragsgegner wird sich auf außergewöhnliche Umstände berufen - mit Erfolg.
Natürlich fällt Geld darunter, es fehlt aber der Vorsatz / die Mutwilligkeit weshalb eine Klage auf Unterschlagung ins Leere gehen wird.
Der Antragsgegner wird sich auf außergewöhnliche Umstände berufen - mit Erfolg.
Anzeigen kannst Du, was Du willst... Mit ein wenig Glück bekommst Du nach ein paar Wochen ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft und ein paar Monate später die Aufhebung des Verfahrens, weil kein öffentliches Interesse an der Verfolgung vorliegt, schon gar nicht, wenn der erklärte Wunsch der Legislative die Gutscheinlösung ist.
@wuelfi71 sagte:
Anzeigen kannst Du, was Du willst...
Darum ging es aber nicht, es stand ja eine konkrete Frage im Raum.
Hallo zusammen,
ich habe ein ähnliches Problem, allerdings haben wir Dunirell in den Niederlanden (Juni) gebucht.
Die haben sich sehr früh gemeldet. Es soll einen Gutschein geben, der bis Ende 2021 (=Reisedatum) gültig ist. Buchen muss man aber schon bis 31.10.2020.
Vom Grundsatz her gehe ich derzeit davon aus, dass ich auch in den Niederlanden um die Zahlung des Restpreises nicht rum komme. Der Gutschein entspricht damit dem Reisepreis.
Leider habe ich aber keine Ahnung vom niederländischen Recht. Online konnte ich nur etwas für Pauschalreisen und Flüge finden, nicht aber für Direktbuchungen. Die Buchungsbestätigung verweist auf dunirell.de. Kontakt wäre über eine Mailadresse.nl.
Die Buchungsbestätigung ist auf die Buchungsbedingungen verlinkt (also kein Anhang der zum Buchungszeitpunkt geltenden Bedingungen).
Ob die verlinkten Bedingungen auch die sind, die zum Buchungszeitpunkt gültig waren, kann ich nicht beurteilen (ein gültig ab oder Stand.. habe ich nicht gefunden). In den Bedingungen steht, dass niederländisches Recht gilt und das die niederländische Fassung der Bedingungen Vorrang hat.
Vielleicht weiss ja hier jemand Rat:
Muss ich den Gutschein nach niederländischem Recht annehmen?
Verfällt der Gutschein - wie in Deutschland - bei einer Insolvenz?
Vielleicht könnte mir jemand auch die entsprechenden Rechtsvorschrift verlinken.
Vom Grundsatz her möchte ich aus verschiedenen Gründen keinen Gutschein:
Letzteres ist ohnehin meine Befürchtung, nicht nur bei dieser Reise, auch bei einer Pauschalreise mit Gutscheinlösung:
Wenn man wieder Reisen kann und alle für den gleichen Reisezeitpunkt (Sommer/Sommerferien o.ä.) die Gutscheine einlösen wollen (+ "Neureisende" ohne Gutscheine), rechne ich damit drauf zahlen zu müssen (Hotel teurer, Flug teurer, Kinderermäßigung weg oder deutlich geringer etc). Wenn es dann ganz schlecht läuft kann ich diese Mehrkosten gar nicht tragen.
Vielen Dank vorab.
@ Harder1907
Die Niederlande sind Mitglied der EU, somit sollte gültiges EU-Recht dort auch gelten.
Auch in Deutschland bevorzugt(e) die Regierung ja eine "Lösung", die bisher nicht mit EU-Recht konform geht. Deswegen ja jetzt auch die angekündigten Rückzahlungen (auf Antrag).
Es gibt mehrere Länder die statt Rückerstattung nur Gutscheine ausgeben-ohne sich zuvor eine Genehmigung der EU geholt zu haben:
Darunter sind Italien, Frankreich, Belgien und die Niederlande
Auch Griechenland hat sich inzwischen dafür entschieden Details zur griechischen Lösung ann man im Kreta-Forum nachlesen.
Ebenfalls ohne EU Genehmigung.
Nachdem ich zu dem Thema hier schon gepostet hatte:
Zu den bekannten Ländern die eine Gutscheinregelung ohne EU Zustimmung durchführen, also
Italien, Frankreich und Niederlande sowie Griechenland
kommen nun Spanien und heute aktuell auch Portugal hinzu, jeweils alle im Alleingang ohne EU Zustimmung,
Belgien, das Heimatland des zuständigen EU Kommisars- hatte schon vor ein paar Wochen einen Alleingang beschlossen.
Dies nur zur Komplettierung des Beitrags vom 22.04.
Nachtrag:
DRV Präsident Fiebig äusserte sich heute zu dem Thema und sprach von sogar zwölf EU Ländern, die einen nationalen Alleingang bei dem Thema Gutscheine durchführen.
Da wir hier nur sieben aufgelistet haben bemühe ich mich mal, die weiteren fünf namentlich zu erfahren.
Quelle: Brancheninfos, DRV über FVWOnline
Nach dem derzeitigen Stand will der Reiseveranstalter, die für Anfang Juni geplante Usbekistanreise durchführen. Es gibt nur das Angebot zu regulären Bedingungen zu stornieren. Das Problem für mich ist dabei, die nachfolgende 14tägige Quarantäne. Ich benötige regelmäßige medizinische Behandlung. Diese Frage wurde bestimmt noch nicht rechtlich überprüft. Muß der Reiseveranstalter diese Situation , Quarantäne, bei der Entscheidung über eine Stornierung berücksichtigen?
Meinst du die Quarantäne wenn Du zurück nach Deutschland fliegst?
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!