Jau, man könnte es der Hausratversicherung melden...
Die Hausratversicherung tritt im Rahmen der Außenversicherung für die gleichen Schäden ein, die in der häuslichen Hausratversicherung versichert sind: Feuer, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub... nachzulesen in den eigenen Bedingungen innerhalb gewisser Entschädigungsobergrenzen, die durch die Hausratversicherungssumme bestimmt werden, z.B. 10 %.
Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, Verträge zum Zeitwert (wie beim Reisepäck) sind heutzutage äußerst selten, das sind dann Verträge aus anno dunnemals.
Dem Hausratversicherer ist durchaus bekannt, dass für den auf die Reise mitgenommene Hausrat die Airline haftet, so lange dieser Hausrat sich in Obhut der Airline befindet. Der Versicherer wird den Schadenort/-zeitpunkt selektieren und ablehnen. Warum sollte er anstelle der Airline regulieren? Und dann noch den Neuwert für x-mal getragene Hosen?
Darüber, ob ein simples Kofferschloss einem Sicherheitstürschloss entspricht, kann man durchaus streiten.
Salopp ausgedrückt:
Es ist völlig schnuppe, welches Perspnal von welchem Flughafen welche Dinge geklaut hat: das Gepäck befand sich in Obhut der Airline oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Diese Erfüllungsgehilfen sind nicht die Ansprechpartner. Die Airline haftet.
Eigentlich sonnenklar, oder?