• bahama247
    Dabei seit: 1215907200000
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    geschrieben 1289418454000

    @bernhard707 sagte:

    @bahama247

    Du hast wirklich keine Ahnung, aber davon reichlich.

    Es gibt jede Menge Pages im Net mit Gerichtsurteilen und Aktenzeichen, die für jeden frei zugänglich sind.

    Ein hier angeführtes AZ brauchst Du nur in Google eingeben, schon bist Du schlauer und musst auch keinen Nonsens mehr schreiben.

    AG Rüsselsheim 3 C 576/10 (32)

     

    Dann such mal dieses Urteil aus dem gesperrten Link Du Schlaumeier und stell den Beweis hier rein! Ich warte...

  • bahama247
    Dabei seit: 1215907200000
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    geschrieben 1289419319000

    @chepri sagte:

    Und sogar da gibt es Ausnahmen:

    "Indessen lasse sich nicht ausschließen, dass technische Probleme zu solchen außergewöhnlichen Umständenzu rechnen seien, soweit sie auf Vorkommnisse zurückzuführen sind, die nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind."

    "Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bereits entschieden hat, begründen technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs gelegentlich auftreten können, für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände, die das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsleistung wegen Annullierung eines Fluges befreien können (Sen.Urt. v. 12.11.2009 - X ZR 76/07, RIW 2010, 63)."

    Die Rechtslage ist eindeutig, das letztlich Durchsetzen eine andere Sache...

  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    geschrieben 1289420163000

    Willst du oder kannst du nicht verstehen? Was du hier postest ist doch unbestritten! Nur das, worauf es ankommt, erkennst du nicht!

    Und wenn absolute Laien sich als Überjuristen aufspielen und mit dem Spruch "Die rechtslage ist eindeutig" daherkommen, ist jeder weitere Kommentar überflüssig. Wir alle haben kaum Fakten, was mit dem Flug los war und du versteigst dich zu so einer Behauptung!

    Dass vermutlich condor mauert und durchaus Chancen vorliegen könnten, im Recht zu sein mag ja angehen, aber zu beaupten, das sei so und nicht anders ist schlichtweg gesagt naiv.

  • gastwirt
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    geschrieben 1289422229000

    @bahama 247 unter www.hessenrecht.hessen.de in 5 minuten gefunden, mit Datum geht es noch schneller.

  • bahama247
    Dabei seit: 1215907200000
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    geschrieben 1289433652000

    [size=9px]Überflüssiges Zitat[color=darkblue] entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.[/size][/color]

    Du meinst wohl hier "Landesrechtsprechungsdatenbank - Entscheidungen der hessischen Gerichte"? Da stehen aber nur ausgewählte Urteile, die 

    "veröffentlichungswürdig" sind, wer das auch immer festlegen mag. Das spezielle vom 21.10.2010 ist aber nicht zu finden oder doch?

    Mittlerweile hat der Betroffene es aber in dem Fall selbst veröffentlicht. Zu einem Sachverhalt technischer Defekte wird darin speziell und allgemein Stellung genommen mit wortgleicher Bergündung wie oben von mir anderweitig zitiert.

    Aber es ist ja auch egal, wie oft dieser Text noch in einem Urteil drin steht, die "Experten" hier haben sowieso das letzte Wort, sie kennen sich bestens aus! Chepis und Co. sind nämlich generell tatsächlich Betroffene, zwar auch nur Laien aber immerhin, was in der eindrucksvoll hohen Anzahl ihrer immer dezitiert begründeten Beiträge eindrucksvoll zum Ausdruck kommt  ->Vorsicht Satire

  • sandro-tt
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    geschrieben 1289450803000

    Danke noch mal bahama für Deine Hilfe.

    So, jetzt mal an all die anderen, ich habe nur bahamas Daten in Google eingegeben und schon war ich in diesem Thread. Habe mich auch sofort mit diesem Betroffenen in Verbindung gesetzt. Er hat mittlerweile das Aktenzeichen und sogar das Gerichtsurteil veröffentlich.

    So, anscheinend sind ja hier nur bahama und ich selber direkt betroffen, denn alle anderen kritisieren nur Aussagen von bahama, anstatt diese zu verwerten. Macht euch mal darüber Gedanken, das Reiserechtforum sollte eigentlich für alle eine Hilfestellung sein! Doch mit solchen Kommentaren, kommt ein Betroffener bestimnmt nicht weiter.

    sandro

  • chepri
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    geschrieben 1289460770000

    Vorab:

    Um wen oder was geht es eigentlich? Das ist auch ein Nachteil dieser ellenlangen threads, dass kein Mensch mehr weiß, wovon man spricht. Ich bin jetzt die ganze Zeit auf die problematik von mouillard eingegenagen, aber auf einmal taucht wieder sandro auf und bedankt sich für irgendetwas, wo ich wieder nicht weiß um was es da geht. Aber dies ist ja nichts neues.

    Jetzt wirklich als allerletztes im Fall mouillard:

    Niemand von uns weiß, um welchen technischen Defekt es handelt. Aller Wahrscheinlichkeit nach um einen ganz simplen, und condor müßte zahlen, nur wissen wir das nicht. Dann zu behaupten "die Rechtslage sei eindeutig" ist fahrlässig, sie ist es eben nicht, denn:

    "Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Art. 5 Abs. 3der EU-Verordnung Nr. 261/2004 dahingehend auszulegen sei, dass ein bei einem Flugzeug aufgetretenes technisches Problem, das zur Annullierung eines Fluges führe, grundsätzlich nicht unter den Begriff “außergewöhnliche Umstände” im Sinne dieser Bestimmung falle. Etwas anderes gelte aber ausnahmsweise dann,wenn das Problem auf Vorkommnisse zurückgehe, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und von ihm tatsächlich nicht zubeherrschen seien."

  • gastwirt
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    geschrieben 1289461888000

    Und weil es immer eine Einzelfallentscheidung bleibt, weiß man den Ausgang nur, wenn man selber klagt!

  • privacy
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    geschrieben 1289465075000

    Die zitierte Textstelle zu den aussergewöhnlichen Umständen bringt nur wenig Klarheit in der Sache. Habe deswegen hier mal entsprechend aus info point europa eine aus meiner Sicht recht gute Abhandlung zum Thema eingefügt. 

    Speziell der Absatz 3b bringt da gezielte Informationen.

    So wäre beispielsweise der Vorgang um die Triebwerke des A380 einer der Gründe, in denen eine Fluggesellschaft nicht in der Haftung steht.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • gastwirt
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    geschrieben 1289465579000

    Nachdem in den Rechtsthreads sehr viel spekuliert wird, will ich auch mal :p

     

    Es könnte einen Richter geben, der die Vorhersehbarkeit von Triebwerksproblemen durchaus gegeben sieht, weil es schon mehrfach aufgetreten ist :laughing:

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