ich stelle meinen Beitrag sicherheitshalber hier nochmals ein, nachdem ich nicht weiss, ob mein Beitrag zuging oder ich wegen Zeitlimit ausgeloggt wurde.
Erst einmal ein freundliches Hallo,
ich bin schon längere Zeit Holidaycheck-Fan und seit einiger Zeit Leser dieses Forums, nachdem ich auch selbst betroffen bin.
Fall: Rückreise von Antalya nach München am 31.10.2010 um 20.35 mit CONDOR, verschoben auf den nächsten Tag 10.30 Uhr. Stundenlanges Warten am Schalter ohne Information (keine Anzeige am Schalter, keine freiwillige Ausgabe von "Flugverspätungszettel", keine Rechtsaufklärung), dann Verfrachten der 250 Leute mit Bussen ins Kremlin, wieder ohne jegliche Information (schrecklicher Kasten mit Goldprunk und Rolltreppe):
Schreiben an CONDOR wurde mit den üblichen Floskeln beantwortet (
http://s3.directupload.net/images/user/101119/2a9fp5yn.jpg Dank an den User für die Einstellung des Bildes), trotzdem ich alle einschlägigen Urteile/Entscheidungen angeführt habe.
Ich habe nochmals eine letzte Frist per Einschreiben/Antwortschein gesetzt und angedeutet, dass ich vor dem für den Münchner Flughafen zuständigen Amtsgericht, Erding (nach EuGh-Urteil vom 9. Juli 2009 – C-204/08 ( Rehder / Air Baltic), klagen werde. Erding deswegen, da nach der WDR Markt-Sendung vom 22. November 2010 lägen allein in Rüsselsheim 753 (von insgesamt 2182 Zivilprozessen in 2010) Klagen gegen Condor vor.
Condor scheint nach der Devise zu handeln, solange Abblocken wie es geht, da bleiben sicherlich 90% auf der Strecke; dies ist wahrscheinlich bei vielen der Fall, die über keine Rechtschutzversicherung verfügen.
Ich warte mal die endgültige Absage ab und werde klagen (mit RS) und Meldung
an LBA machen.
Alle, die keine RS haben und/oder das Risiko scheuen, sollten es zumindest über Euclaim (googlen) versuchen, die, so weit ich erfahren habe, die Rechtsverfolgung kostenlos übernehmen und nur im Erfolgsfall 25% des erstrittenen Wertes verlangen (Angabe ohne Gewähr, bitte selbst nachlesen).
Betroffene (München-Flug) können sich bei mir zum Meinungsaustausch melden.
Habe "Flugverspätungszettel"; Bilder Abflugtafel, Bilder vom Schalter, das oftmals angeführte Rüsselsheimer Urteil in Bild UND kLARTEXT)
Ich berichte weiter.