• Schluckbrunnen
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    geschrieben 1312029693000

    Danke für diesen Link, nun wissen wir wenigstens, was da gesprochen wurde.

     

    Ich stelle fest: Allgemein gehaltener Beitrag ohne konkrete Aussage zur Reiseart.

     

    Die Frau mit ihrem Kleinkind klagt? Warum gab es kein Ergebnis? War es überhaupt eine Pauschalreise? Bei AirBerlin und Lufthansa gehe ich von reinen Flugbuchungen aus.

     

    Panorama lieferte 10 Minuten Blabla ohne Inhalt mit einem Reporter, der dan Dreistigkeit das Privatfernsehen übertrifft.

     

    Kernaussage des Beitrags? Nix

     

     

  • bahama247
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    geschrieben 1312030372000

    In dem (tatsächlich wenig Neues hervorgebrachten) Panoramabeitrag ging es auschließlich um die "Fluggastrechteverordnung". Nochmal: Es ist diesbezüglich völlig egal, ob es sich um eine Pauschalreise oder eine Nur-Flugbuchung handelt!

  • Schluckbrunnen
    Dabei seit: 1311206400000
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    geschrieben 1312031055000

     Es ist diesbezüglich völlig egal, ob es sich um eine Pauschalreise oder eine Nur-Flugbuchung handelt!

    Wenn du der Meinung bist, gerne. Wenn jemand auf Grund deiner Angaben klagen will, nur zu. Die deutschen Gerichte halten es derzeit immer noch so, dass sie Pauschalreisen anders betrachten.

  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1312031141000

    @Steinerlein:  sagte:

     

    Die Frau mit ihrem Kleinkind klagt? Warum gab es kein Ergebnis?

     

    Lass uns einfach mal hoffen, dass der Beitrag aktueller ist, als die RTL-Soap(FTS, war ich übrigens selbst von betroffen und kann nur sagen, dass sich sowohl der Discounter, als auch die Reiseversicherung vorbildlich verhalten haben!) und noch kein Ergebnis vorliegen kann! ;)

  • sweetmama0550
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    geschrieben 1312031892000

    Pauschalreise – Türkei – Flugverspätung

    Hier treffen so viele Meinungen aufeinander und ich bin verunsichert ob uns evtl. doch noch eine Ausgleichszahlung zusteht.

    Wir hatten am 11.06.2011 mit SunExpress eine Flugverspätung von 9 Stunden 30 Minuten.

    Mitgeteilt wurde und das etwa 1 Stunde vor Abflug über die Anzeigentafel:

    XG 1141 Antalya planmäßig 15:00 Uhr – erwartet 23:50 Uhr

    Gestartet sind wir dann tatsächlich um 0:30 Uhr.

    Alle uns zustehenden Betreuungsleistungen in der Wartezeit haben wir erhalten.

    Zimmer in einem Hotel, Mittag- und Abendessen, kostenlose Beförderung zwischen Hotel und Flughafen.

    In Antalya war unser Transferbus auch nicht mehr da. Hilfe kam vom Nachbarstand. Nach mehreren Telefonaten und einer erneuten Stunde Wartezeit kam endlich der Bus.

  • bahama247
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    geschrieben 1312032476000

    @steinerlein

    ich weiß nicht, auf was Du Deine Behauptungen stützt... das ist das typische Durcheinander was hier regelmäßig veranstaltet wird!

    Alle Fluggäste mit einem gültigen Ticket (keine PADs, aber sehr wohl Präemienflügler) fallen unter die Verordnung, ob direkt oder über einen Veranstalter gebucht. Alles andere widerspricht dieser EU Verordnung (Artikel 3 übrigens) an die sich auch "Dorfrichter Adam und Co." halten müssen. Und wenn sie es nicht tun, sollte man Ihnen die Verordnung vom Anwalt unter die Nase reiben lassen.

    @sweetmama

    was wurde als Grund für die Verspätung von SunExpress genannt? Flugnummer ist sicher eine XQ und keine XG... sorry... ist die neue "deutsche SunExpress" als doch XG von Frankfurt nach Antalya?

  • Schluckbrunnen
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    geschrieben 1312033357000

    @bahama

    Na, wenn das so einfach ist, dann hast du sicher auch noch ein Urteil, welches deine Angaben belegt.

     

    Wer klagen will soll klagen, auch auf die Gefahr hin, dass dieser Rechtstreit dann sehr teuer werden kann. Meine Meinung: Solange noch kein Verband wie beispielsweise der Verbraucherschutz ein Urteil erzwungen hat, wäre mir das Risiko zu groß.

     

    Du darfst aber gerne weiterhin allen Lieschen Müller zu einer Klage raten ;-)

  • sweetmama0550
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    geschrieben 1312036568000

    @bahama247

     

    Ja, war Flug von Frankfurt nach Antalya.

     

    Am Schalter von SunExpress haben sie uns zwar den Zettel mit den Fluggastrechten ausgehändigt, einen Grund für die Verspätung aber nicht angegeben.

     

    Informiert wurden wir nur über die Versorgung bis zum Abflug.

    War ein riesen Aufstand am Schalter. Ich glaube die wußten selber nicht genau Bescheid.

     

     

     

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1312040026000

    Ich bin jetzt ehrlich doch ein bischen verunsichert, ob das EUGH-Urteil doch auch für Pauschalurlauber gelten könnte. Dafür könnte sprechen, das der Anspruch nur gegen die airline zu richten ist, der RV komplett aussen vor ist. Ich habe trotz intensiver Recherche nichts hilfreiches finden können. Wundert mich, da das Urteil bereits in 2009 ergangen ist. Sicher sind Flugverspätungen bei den Pauschalreisen seltener, weil mögliche Veränderungen eher taktische ( wirtschaftliche ) Gründe haben und juristische Geplänkel dann doch mit dem RV geführt werden.

    Trotzdem neige ich dazu, das Gesamtpaket höher zu bewerten. Sprich die Pauschalreise und der damit verbundene Zweck wertet den Flug als Detail der Pauschalreise ab, da Verspätungen und die damit verbundenen Nachteile durch die Verweildauer relativiert und minimiert werden. Das ist bei einer Nurflugbuchung anders, denn es geht niemand etwas an, ob damit Geschäfts- oder Privattermine verbunden waren.

    Ich könnte mir daher vorstellen, das bei einer Klage der durch das EUGH-Urteil pauschalierte Schadensersatz durch die airline bei einer Pauschalreise anders bewertet werden wird. Keine Ahnung, wäre aber möglich, da in der Urteilsbegründung dazu nichts explizit gesagt worden ist. Das ist dann wiederum ein Fall für Anwälte, diese Unsicherheit juristisch auszutaxieren.

    Gruss Gabriela

  • bahama247
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    geschrieben 1312041582000

    @gabriela_maier

    lies dir den Artikel 3 der Verordnung noch mal genau durch, da steht drin, für wen es gilt und für wen nicht. 

    Ansprüche gegen Veranstalter und Airline (auch das hatten wir schon mehrfach hier)  können/werden miteinander verrechnet. Die Ansprüche aus der VO dürften i.d.R. höher sein. Wer nichts falsch machen will, meldet seine Ansprüche was zb. die entgangene Urlaubszeit angeht über Frankfurter oder Kemptner Tabelle gegen den Veranstalter an und macht die Ausgleichszahlung gegenüber der Airline geltend. Auch das wurde hier schon x-fach durchgekaut.

    @sweetmama

    da meines Wissens kein Vulkanausbruch oder Streik oder eine Revolte im Gange war, ist von einem tech. Defekt auszugehen. Das wird man Dir aber auch auf Nachfrage evtl nicht mitteilen, wenn man es nicht schon während des Fluges getan hat im Zuge der Entschuildigung für die Verspätung. Ich habe selbst einen SunExpress Prozess in Rüsselsheim (Adresse von SunExpress in Deutschland ist Kelsterbach, daher auch wie bei Condor das AG Rüsselsheims zuständig) erlebt. Die "Condor" Kanzlei vertrat auch SunExpress. 

    Das wurde schon richtig im Panorama Bericht widergegeben: Wenn Du den Weg gehen willst , stell ich zunächst mal auf einen langen Atem ein, positive Überraschungen gerne willkommen ;-) Einschreiben an SunExpress (über Impressum auf der HP siehst Du die Adresse in Kelsterbach) mit Geltendmachung der Ansprüche 400€ pro Person), kurz und knapp und Fristsetzung von 14 Tagen. Dann wirst Du schon sehen, was passiert. Vermutlich ein nettes Schreiben mit dem Zugeben des techn. Defekts und im gleichen Atemzug Verweis auf "außergewöhnliche Umstände"

    Dann stehst Du vor dem Aus, dem Anwalt oder dem Wege der eigenen Klage. Von Euclaim und Co. halte ich bekanntlich nicht viel.

    @Steinerlein

    Bist Du eigentlich Betroffener oder woher nimmst Du Deine Meinung?

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