@gabriela_maier
lies dir den Artikel 3 der Verordnung noch mal genau durch, da steht drin, für wen es gilt und für wen nicht.
Ansprüche gegen Veranstalter und Airline (auch das hatten wir schon mehrfach hier) können/werden miteinander verrechnet. Die Ansprüche aus der VO dürften i.d.R. höher sein. Wer nichts falsch machen will, meldet seine Ansprüche was zb. die entgangene Urlaubszeit angeht über Frankfurter oder Kemptner Tabelle gegen den Veranstalter an und macht die Ausgleichszahlung gegenüber der Airline geltend. Auch das wurde hier schon x-fach durchgekaut.
@sweetmama
da meines Wissens kein Vulkanausbruch oder Streik oder eine Revolte im Gange war, ist von einem tech. Defekt auszugehen. Das wird man Dir aber auch auf Nachfrage evtl nicht mitteilen, wenn man es nicht schon während des Fluges getan hat im Zuge der Entschuildigung für die Verspätung. Ich habe selbst einen SunExpress Prozess in Rüsselsheim (Adresse von SunExpress in Deutschland ist Kelsterbach, daher auch wie bei Condor das AG Rüsselsheims zuständig) erlebt. Die "Condor" Kanzlei vertrat auch SunExpress.
Das wurde schon richtig im Panorama Bericht widergegeben: Wenn Du den Weg gehen willst , stell ich zunächst mal auf einen langen Atem ein, positive Überraschungen gerne willkommen Einschreiben an SunExpress (über Impressum auf der HP siehst Du die Adresse in Kelsterbach) mit Geltendmachung der Ansprüche 400€ pro Person), kurz und knapp und Fristsetzung von 14 Tagen. Dann wirst Du schon sehen, was passiert. Vermutlich ein nettes Schreiben mit dem Zugeben des techn. Defekts und im gleichen Atemzug Verweis auf "außergewöhnliche Umstände"
Dann stehst Du vor dem Aus, dem Anwalt oder dem Wege der eigenen Klage. Von Euclaim und Co. halte ich bekanntlich nicht viel.
@Steinerlein
Bist Du eigentlich Betroffener oder woher nimmst Du Deine Meinung?