So, noch einmal!!!
Wir hatten erst, auch eine Pauschalreise betreffend, eine Gerichtsverhandlung und haben diese auch voll und ganz gewonnen.
Ich habe letze Woche genau alles geschrieben was zu tun ist. Die Entschädigung zahlt nur die Airline und nicht der Reiseveranstalter.
Beim Reiseveranstalter können nur Zusatzkosten, wie Bahama ja schon schreibt, nach der Frankfurter Tabelle eingefordert werden.
Die Entschädigung ist direkt bei der Fluglinie, schriftlich zu stellen.
Allerdings rate ich jedem, einen Fachanwalt einzuschalten, dies erspart monatelangen privaten Schriftverkehr, ohne Aussicht auf Einlenken der Airline.
Was auch sehr geholfen hat, war der Kontakt zu Mitreisenden aus unserem Flugzeug. Wir hatten ja auch alle das gleiche Gericht, somit wurden dann auch untereinander die Gerichtsurteile und Begründungen weitergegeben.
Generell ist hier zu sagen, dass alle Airlines sich auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, dies auch um den Druck zu erhöhen, dass der Kunde verunsichert wird und seine Forderungen zuücknimmt!
Mindestens 60 Prozent lassen sich so verunsichern, dass sie den Weg aufs Gericht nicht wagen!
Deswegen ist eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Reiserecht nicht zu umgehen.
lg
sandro