• gabriela_maier
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    geschrieben 1311959704000

    Eigentlich gehört auf einen groben Klotz ein noch groberer Keil. Ist aber nicht meine Art. Nur für den Nürnberger Geisterfahrer, der die Zahl der entgegenkommenden Fahrer nach der Warnung im Autoradio falsch einschätzt:

    das EUGH-Urteil aus 2009 steht zwar im Gegensatz zu der bis dato geltenden Rechtssprechung deutscher Gerichte, ersetzt diese aber ohne wenn und aber. Es sei denn, du könntest mir nachweisen, das die Bundesrepublik Deutschland dagegen Beschwerde eingelegt hätte, ja, dann würde das bisherige deutsche ( praktizierte ) Recht bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde noch gelten. Aber langsam kann ich deine Beiträge nicht mehr als diskussionswürdig ansehen.

  • Schluckbrunnen
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    geschrieben 1311960381000

    @gabriela_maier sagte:

     Aber langsam kann ich deine Beiträge nicht mehr als diskussionswürdig ansehen.

    Das wundert mich nicht. Willst du nicht, kannst du nicht oder warum kapierst du nicht, dass deine Wunschvorstellungen der deutschen Rechtsprechung nichts mit der Realität zutun haben?

    Hier schreibt Otto-Normaltouri und möchte sich darüber informieren, ob er irgendwelche Rechte hat, wenn sein Flieger mal nicht so startet oder landet, wie es im Ticket steht. Dieser User sollte hier eine vernünftige Einschätzung seiner Möglichkeiten bekommen. Dazu gehört, dass man vieleicht auch mal sagt: Komm lass stecken, wegen 50 € lohnt sich der Aufwand nicht.

    Was du aber hier treibst, ist das, was Deutsche Gerichte zum Wahnsinn treibt. Kümmelspalterei, Überdehnung von §§, Klagen um der Klage willen - wem soll das was nützen, ausser deinem Ego, welches du offensichtlich nicht anders befriedigen kannst?

    Verschon Otto-Normaluser, Gerichte, Anwälte und Europaabgeordnete mit deinen Ansichten. Die interessieren niemanden und helfen keinem.

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1311961280000

    Na gut, das war jetzt ja eine substanzielle Erklärung zu dem Urteil des EUGH. Und zu deinen vorherigen Aussagen dazu. Das aber ist hier ganz allein das Thema, und um mehr geht es nicht. Oder habe ich vielleicht imaginäre Substanz überlesen ? Das täte mir leid, ich denke, du wirst mich wie immer "freundlich" aufklären.

  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1311962269000

    [size=9px]Überflüssiges Zitat[color=darkblue] entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.[/size][/color]

    Ich werde über meinen "Fall" weiter berichten, wenn es gewünscht wird, kann ja jeden Touri(auch Pauschaltouri) betreffen.

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  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1311963039000

    @Steinerlein sagte:

     

    Mag (noch) deine Meinung sein. Wenn aber die Pauschalreise nach Türkien für eine Woche nicht mehr 450 € kostet sondern 1200 € dann wirst du über dein eigenes Schicksal nachdenken müssen. Dafür kommst du aber auch ganz sicher minutengenau an.

    1)Es geht nicht um Minutengenau, es geht um fünf Stunden.

    2)Wird die Airline - wie Krankenhäuser bei Behandlungsfehlern - eine Haftpflichtversicherung haben

    3)Kann man diese Denke natürlich auf jede Branche anwenden - Banken und Versicherungen erhöhen ihre Gebühren, weil immer mehr Kunden bei Beratungsfehlern Regress fordern ect.pp. - deshalb soll sich Ottonormal immer schön wegducken, oder wie verstehe ich das?

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    geschrieben 1311966343000

    @AlfredTetzlaff:

    also vorab, vom Thema weg, dieser Name erinnert mich an Sternstunden im öffentlichen deutschen Fernsehen vor ca. 40 Jahren. Erklär mal bitte, wie du zu diesem Namen kommst, falls es aber dein richtiger Name ist bitte ich jetzt schon um Entschuldigung.

    Ich weiss nicht -so intensiv verfolge ich hier nicht minutiös alle Themen, ganz im Gegenteil, ich muss dich darum fragen: bist du als Pauschaltourist geflogen oder hattest du den Flug separat gebucht.

    Ich befürchte, dass das Urteil des EUGH die Pauschalurlauber nicht einbezieht. Es geht um die juristische Bewertung des Gesamtproduktes. Eine Verspätung des Pauschalurlaubers ist daher anders zu bewerten als bei einem reinem Flugbucher. Die Folgen für den Pauschalurlauber sind sicher ägerlich, keine Frage, aber bezogen auf seinen Gesamturlaub zu vernachlässigen. Und daher wahrscheinlich im Regress minder zu bewerten. Ganz anders als beim Bucher eines Nur-Fluges. Der muss gar nichts nachweisen. Er hat nur das Produkt "Flug" gebucht. Ich gehe fest davon aus, dass das EUGH-Urteil nur in dieser Bewertung angewendet werden kann.

    Was nun deine Ausführung über den "kompetenten Reisefachanwalt" angeht, ok., da habe ich auch eine eigene Meinung zu. Dieser Berufsstand ist beinahe einzigartig. Es gibt im Volksmund eine erstaunliche Erläuterung: " sie säen nicht, sie ernten nicht, aber der Herrgott ernährt sie trotzdem". Ich würde diesem Fachmann nur eine einzige Frage stellen, falls du Pauschalurlauber bist, und sie wäre: gilt das EUGH-Urteil auch für Verspätungen, die mich als Pauschalurlauber getroffen haben ?

    Gruss Gabriela

  • Holginho
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    geschrieben 1311966590000

    Und auf genau diese Frage wird der "Herr Fachanwalt" vermutlich(!) nicht antworten können.

    Das Urteil des EUGH ist ja "gut und schön" - aber eben noch nicht exakt definiert...und das ist neben einigem anderen der eigentlich Makel an diesem Urteil!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Alfred_Tetzlaff
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    geschrieben 1311967620000

    http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,678971,00.html

     

    Da wird es auch nochmals geschildert, das EUGH-Urteil wird als Grundsatzuteil anerkannt

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • Schluckbrunnen
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    geschrieben 1311968005000

    @Tetzlaf

    Klage oder lass es bleiben. Nach deinen Worten kostet es dich nichts - tu es halt dann einfach. Ob allerdings deine Versicherung die Kosten auch wirklich übernimmt? Lass dir lieber eine Kostenübernahme bestätigen.

     

    Du hast es noch nicht gerafft, oder? DU WARST PAUSCHALTOURIST! Die Rechtsprechung ist hier eine ganz eine andere.

  • soosi
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    Zielexperte/in für: Dominikanische Republik
    geschrieben 1311968381000

    @ Steinerlein,

    du solltest mal Deine Wortwahl überdenken,ich finde es unverschämt was Du hier den Usern an den Kopf wirfst  :disappointed:

    Vaya con Dios y quiêreme como soy
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