@AlfredTetzlaff:
also vorab, vom Thema weg, dieser Name erinnert mich an Sternstunden im öffentlichen deutschen Fernsehen vor ca. 40 Jahren. Erklär mal bitte, wie du zu diesem Namen kommst, falls es aber dein richtiger Name ist bitte ich jetzt schon um Entschuldigung.
Ich weiss nicht -so intensiv verfolge ich hier nicht minutiös alle Themen, ganz im Gegenteil, ich muss dich darum fragen: bist du als Pauschaltourist geflogen oder hattest du den Flug separat gebucht.
Ich befürchte, dass das Urteil des EUGH die Pauschalurlauber nicht einbezieht. Es geht um die juristische Bewertung des Gesamtproduktes. Eine Verspätung des Pauschalurlaubers ist daher anders zu bewerten als bei einem reinem Flugbucher. Die Folgen für den Pauschalurlauber sind sicher ägerlich, keine Frage, aber bezogen auf seinen Gesamturlaub zu vernachlässigen. Und daher wahrscheinlich im Regress minder zu bewerten. Ganz anders als beim Bucher eines Nur-Fluges. Der muss gar nichts nachweisen. Er hat nur das Produkt "Flug" gebucht. Ich gehe fest davon aus, dass das EUGH-Urteil nur in dieser Bewertung angewendet werden kann.
Was nun deine Ausführung über den "kompetenten Reisefachanwalt" angeht, ok., da habe ich auch eine eigene Meinung zu. Dieser Berufsstand ist beinahe einzigartig. Es gibt im Volksmund eine erstaunliche Erläuterung: " sie säen nicht, sie ernten nicht, aber der Herrgott ernährt sie trotzdem". Ich würde diesem Fachmann nur eine einzige Frage stellen, falls du Pauschalurlauber bist, und sie wäre: gilt das EUGH-Urteil auch für Verspätungen, die mich als Pauschalurlauber getroffen haben ?
Gruss Gabriela