Also noch mal zum Verständnis: Ihr habt als Grund für die Verspätung einen "techn. Defekt" benannt bekommen und Condor hat dies als "außergewöhnlichen Umstand" eingeordnet?
Das scheint die Taktik der Verschleppung zu sein in der Hoffnung, dass möglichst Wenige den Gang vor Gericht machen werden. Höchstrichterlich ist das nämlich eindeutig beschieden: Zugunsten der Passagiere. Die Airline muß darlegen, dass tatsächlich ein "außergewöhnlicher Umstand" vorgelegen hat. Dazu wird sie allerdings im Zweifel erst vor Gericht gezwungen werden können. Wenn denn tatsächlich ein außergewöhnlicher Umstand vorliegen würde, könnte man den ja direkt benennen und Ruhe wäre. Der Umkehrschluß läßt vermuten, dass es nicht so ist.
Für die Airlines ist dies zugegebenermaßen keine gute Sache. Man stelle sich vor, 250 Passagiere nach Gran Canaria bekämen wegen 3h Stunden Verpätung 400€, das sind 100TD Euro... und das passiert im Monat einige Male. Wer da als Erste "die Schleuse öffnet", hat ein größeres Problem und natürlich spiegelt sich diese Rechtslage irgendwann auch in den Flugpreisen wieder und wenn es für die Versicherung gegen solche Fälle ist.
Berichte mal wie es weiter gegangen ist.