Ich bin da eigentlich ganz zuversichtlich.
Das hier habe ich eben gefunden:
Luftfahrbundesamt setzt EU-Fluggastrechte durch
Der Urlaub ist für viele die schönste Zeit des Jahres. Was aber, wenn statt schöner und erholsamer Tage Flugverspätungen, Flugausfälle, Überbuchung, verlorenes oder beschädigtes Gepäck den Urlaubstraum vermiesen? Dann kann eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft helfen. Und wenn dann immer noch kein Ergebnis erreicht wird steht auch das Luftfahrtbundesamt bereit. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig ist die offizielle Beschwerde- und Durchsetzungsstelle für die EU-Fluggastrechte in Deutschland. In dieser Funktion berät das LBA die Fluggäste über Ihre Rechte und verfolgt ihre Beschwerden gegenüber den Fluggesellschaften. Gleichzeitig überwacht das LBA die Umsetzung der Verordnung durch die Luftfahrtunternehmen. "Leider kommt es immer wieder zu bösen Überraschungen und Unannehmlichkeiten, wenn das Flugzeug verspätet abfliegt, der Flug annulliert wird oder eine Überbuchung des Fluges vorliegt. Daher raten wir jedem Passagier, sich vor Antritt der Reise mit dem Flugzeug über seine Rechte als Fluggast zu informieren", empfiehlt Ulrich Schwierczinski, Präsident des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). "Unsere Maßnahmen zur Durchsetzung der Verbraucherrechte im Flugverkehr in Deutschland zeigen deutliche Wirkung", so der LBA-Präsident. "Das Luftfahrt-Bundesamt hat in hunderten von Fällen dafür gesorgt, dass die Verbraucher die Ihnen zustehenden Ausgleichsleistungen erhalten haben. Wenn erforderlich, verhängen wir auch Bußgelder", ergänzt Schwierczinski. "Allein 25 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wurden von Ende 2007 bis Anfang 2008 eingeleitet. Davon haben wir vier Verfahren aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Zahlungen eingestellt. In vier weiteren sind Gerichtsverfahren anhängig", bilanziert der LBA-Präsident. "Der Verbraucher sollte sich an das Luftfahrt-Bundesamt wenden, wenn ihm seine Rechte nicht gewährt werden", so Schwierczinski. Das Bürger-Service-Center des LBA informiert die Fluggäste über ihre Rechte unter der zentralen Telefonnummer 0531/2355-100 oder im Internet unter www.lba.de. Das LBA ist dann zuständig, wenn den Passagieren Rechte aus der EU-Verordnung 261/2004 nicht gewährt werden.