• Bulgarienfan
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    geschrieben 1278960048000

    "Normale" technische Störungen sind in der Tat kein Ausschlussgrund. Es muss sich um eine Störung handeln, die außerhalb der Verantwortung der Airline liegen. Das hatte der EuGH bei Fluganullierungen entschieden. Und damit gleichgestellt sind Flugverspätungen ab drei Stunden.

    Gruß

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • DNAN
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    geschrieben 1280855279000

    @juanito

     

    Diese Masche scheint bei Air Berlin der Normalfall zu sein.

    Unser geplanter Rückflug von Hurghada sollte am 28.02.10 um 05:40 sein, tatsächlich am 01.03. um 06:30, also gerade mal 25 Std. Verspätung. Unterwegs teilte uns die Pilotin dann mit, dass der Hinflug nach Hurghada wegen techn. Probleme anulliert wurde.

    Auf die ersten 3 Schreiben antwortete Air Berlin überhaupt nicht. Erst nachdem ich die Sache einem Rechtsanwalt übergeben habe wurden 102,- EUR für 2 Pers. mit dem Hinweis auf die "Frankfurter Tabelle" überwiesen. Von Entschädigung nach EU Richtlinie wollen die nichts wissen. Die ganze Handhabung seitens Air Berlin ist eine absolute Frechheit und verstößt ganz klar gegen geltendes Recht.

    Also bleibt nur die Klage. In diesem Zusammenhang habe ich herausgefunden, dass auf der Homepage des Luftfahrtbundesamts ein Beschwerdeformular für die Nichteinhaltung der EU Richtlinie bzw. Entschädigungsleistung existiert. 

    Von dort wird dann ggf. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die betreffende Airline eingeleitet.

    Ich finde, die haben sich das verdient!!! 

  • privacy
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    geschrieben 1280858427000

    Die Frankfurter Tabelle als Argument verschiedener Airlines, da haben sich die Experten auf irgendeinem Verbandstreffen der Fluggesellschaften vermutlich drauf geeinigt. Um den Kunden mit diesem Scheinargument "Sand in die Augen zu streuen" und etliche von weiteren Schritten abzuhalten. Ist jetzt hier schon zumindest die 2. Airline, die diese Argumentation anführt.

    Wobei dies absolut nichts mit der EU-Verordnung zu tun hat, wie schon richtig festgestellt wurde.

    Leider scheint das LBA in gewisser Weise ein "Papiertiger" zu sein, denn das Einleiten von Massnahmen ist in Deutschland zumindest offiziell noch nicht bekannt geworden. Ganz im Gegenteil zu spanischen und italienischen Behörden, die da recht flott größere Bussgelder verhängen. Im übrigen gibt es keine Rückmeldung vom Luftfahrtbundesamt an private Beschwerdeführer.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • DNAN
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    geschrieben 1280864055000

    Ich bin da eigentlich ganz zuversichtlich.

    Das hier habe ich eben gefunden:

     

    Luftfahrbundesamt setzt EU-Fluggastrechte durch

    Der Urlaub ist für viele die schönste Zeit des Jahres. Was aber, wenn statt schöner und erholsamer Tage Flugverspätungen, Flugausfälle, Überbuchung, verlorenes oder beschädigtes Gepäck den Urlaubstraum vermiesen? Dann kann eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft helfen. Und wenn dann immer noch kein Ergebnis erreicht wird steht auch das Luftfahrtbundesamt bereit. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig ist die offizielle Beschwerde- und Durchsetzungsstelle für die EU-Fluggastrechte in Deutschland. In dieser Funktion berät das LBA die Fluggäste über Ihre Rechte und verfolgt ihre Beschwerden gegenüber den Fluggesellschaften. Gleichzeitig überwacht das LBA die Umsetzung der Verordnung durch die Luftfahrtunternehmen. "Leider kommt es immer wieder zu bösen Überraschungen und Unannehmlichkeiten, wenn das Flugzeug verspätet abfliegt, der Flug annulliert wird oder eine Überbuchung des Fluges vorliegt. Daher raten wir jedem Passagier, sich vor Antritt der Reise mit dem Flugzeug über seine Rechte als Fluggast zu informieren", empfiehlt Ulrich Schwierczinski, Präsident des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). "Unsere Maßnahmen zur Durchsetzung der Verbraucherrechte im Flugverkehr in Deutschland zeigen deutliche Wirkung", so der LBA-Präsident. "Das Luftfahrt-Bundesamt hat in hunderten von Fällen dafür gesorgt, dass die Verbraucher die Ihnen zustehenden Ausgleichsleistungen erhalten haben. Wenn erforderlich, verhängen wir auch Bußgelder", ergänzt Schwierczinski. "Allein 25 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wurden von Ende 2007 bis Anfang 2008 eingeleitet. Davon haben wir vier Verfahren aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Zahlungen eingestellt. In vier weiteren sind Gerichtsverfahren anhängig", bilanziert der LBA-Präsident. "Der Verbraucher sollte sich an das Luftfahrt-Bundesamt wenden, wenn ihm seine Rechte nicht gewährt werden", so Schwierczinski. Das Bürger-Service-Center des LBA informiert die Fluggäste über ihre Rechte unter der zentralen Telefonnummer 0531/2355-100 oder im Internet unter www.lba.de. Das LBA ist dann zuständig, wenn den Passagieren Rechte aus der EU-Verordnung 261/2004 nicht gewährt werden.

  • schaetzeken
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    geschrieben 1282306267000

    Wir hatten eine Reise mit der AIDA gebucht inkl. Flug ab Frankfurt. Der Flieger (Condor) startete pünktlich um 07.05h, blieb dann stehen und nach drei Std. mussten alle das Flugzeug, wegen eines technischen Mangels wieder verlassen. Es wurde ein anderes Flugzeug eingesetzt, das dann um 14.40h abheben sollte, doch auch hier wieder eine Std. Verspätung weil es nicht starten konnte (Startbahn belegt).

    Wir wurden gut versorgt mit Essen und Trinken, haben aber dadurch leider nichts mehr von Antalya gesehen und hatten Glück, dass die AIDA noch auf uns gewartet hat. Also ab auf`s Schiff und los ging`s.

    Nun meine Frage: bei 8,5Std Verspätung steht mir da eine Entschädigung zu ?

    Bei Aida steht Sicherheit vor Pünktlichkeit.

  • bahama247
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    geschrieben 1282330051000

    So wie Du das schilderst, hast Du grundsätzlich Anspruch auf 400€ pro Person "Ausgleichsleistung" geltend zu machen direkt bei Condor.

    Es wird ja viel geschrieben um/über die EU Urteile und die Fluggastrechteverordnung, aber: Gibts wirklich jemand, der von Condor und Co. tatsächlich letztlich die Summen ausgezahlt bekommen hat?

  • nate1
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    geschrieben 1282331049000

    @schaetzeken

    Du hast gemäß BGH-Urteil vom 18. Februar 2010 Az. Xa ZR 95/06 Anspruch auf Entschädigung, den der Ausfall eines Flugzeuges wegen technischen Versagens ist keine höhere Gewalt. Es gibt ab drei Stunden Verspätung bzw. bei einer Flugstreichung  250 Euro für Flüge bis 1500 KM, 400 Euro für Flüge von 1500 bis 3500 KM und 600 Euro für Flüge über 3500 KM. Du musst dies aber direkt bei Condor geltend machen und alles belegen, also alle Beweisstücke mitschicken. Evtl. gleich einen Rechtsanwalt einschalten, den Condor versucht mit Hinweis auf die Frankfurter Tabelle mit lächerlichen Beträgen abzuspeisen.

    "Es gibt nix Bessas wia wos Guads."
  • bahama247
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    geschrieben 1282339727000

    Daher rührte ja meine Frage, ob es tatsächlich jemand gibt, der/die eine Ausgleichszahlung für einen Flug zb. von Condor gemäß der 

    Fluggastrechteverordnung erhalten hat.

  • hessenmaid
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    geschrieben 1282375463000

    @ bahama247

    wir hatten im Juni 12 Stunden Verspätung wegen eines technischen Defekt.

    Wir haben eine Pauschalreise gebucht und haben nach dem Urlaub den Reiseveranstalter angeschrieben die Beantwortung ging recht schnell Air Berlin hat uns einen Betrag von 47,30 pro Person gewährt und der RV hat auf 40,00 aufgerundet das als Gutschein.

     

    Wir waren danach beim Anwalt und der hat den RV angeschrieben weil es eine Pauschalreise war wenn wir Flug und Hotel einzeln gebucht hätten dann mußt du die Fluglinie direkt anschreiben so aber nicht ich habe extra nachgefragt weil hier so viele schreiben die Fluggesellschaft anschreiben.

     

    Naja mal schaun was dabei raus kommt der Rechtsanwalt geht auch nach dem BGH Urteil und da unser Reiseziel über 3500Km lag hat er auch 600,00 pro Person angesetzt.

    Schönes Wochenende

  • sandro-tt
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    geschrieben 1282564374000

    Also  wir haben nach Rechtsberatung, direkt bei Condor reklamiert und auf Schadensersatz von 600 Euro gefordert. Wir haben bis jetzt keine Antwort, aber andere aus der gleichen Maschine, haben eine Ablehnung bekommen Grund, außergewöhniche Umstände. Bei Nachfrage wurde uns aber Mittgeteilt, dass ein Defekt am Flugzeug, kein außergewöhnlicher Umstand ist. So dann bleibt anscheinend nur noch der Weg übers Gericht. Wir werden uns jedenfalls nicht abwimmeln lassen.

    Sandro

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