• privacy
    Dabei seit: 1171238400000
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    geschrieben 1246895677000

    Man darf es nicht zu wichtig nehmen. Das Internet mit all seinen Facetten und Möglichkeiten revolutioniert den Arbeitsalltag im Allgemeinen. Auch in anderen Branchen ist es üblich, dass sich Arbeitsabläufe verändern. Da ist es doch normal, wenn Reisen zum Zeitpunkt der Nachfrage von Systemen automatisch zusammengestellt werden und nicht zur "Katalogware" gegriffen wird.

    So wie die Automobilindustrie Direktzugriff in den Systemen ihrer Zulieferer und umgekehrt hat.

    Allerdings muß man die Kunden auch mitnehmen. Das scheint nicht so ganz zu gelingen, denn die fragen immer wieder nach, was denn gemeint ist.  ;)

    Um zum Thema dieses Threads zurückzukommen: Auch zu den  Fehlern, die da produziert werden, wird sich jemand bekennen und Verantwortung übernehmen müssen.

    Gruß privacy

    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten. Bertrand Russell (1872-1970)
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1246897698000

    Ich zweifel noch immer an den hier getätigten Aussagen, wonach Kunden in der Reisebranche kleine Fehler nicht verzeihen und beim nächsten Mal zu einem anderen Büro laufen. Gibt es dazu eine ernsthafte Untersuchung oder sind das nur "gefühlte Fakten" der involvierten Mitarbeiter ?

    Gleichzeitig bestätigt man, das Stammkunden sich so nicht verhalten würden. Mit welcher Logik bezieht man das denn auf "Laufkundschaft" ? Die kann man doch beim besten Willen nicht einordnen, wenn sie nur einmal dort waren. Sie wechseln möglicherweise öfters ein Reisebüro, aus den verschiedensten Gründen, weil sie vielleicht im Internet recherchiert und dann mit dem Wissen die Buchung bei einem x-beliebigem RB realisieren. Um im Falle eines Falles doch einen Ansprechpartner zu haben, den sie real "greifen" können.

    Ich würde das nur in einer gravierenden Reklamation verstehen, also eine Empfehlung, die total daneben lag. Aber ob die Tür nun nach innen oder nach aussen aufgeht, ob die Sonnenterrasse nicht an dem Platz wie versprochen ist, oder auch, ob eine eingeholte Auskunft falsch sein sollte: wurde in dem Beratungsgespräch eine gute Atmosphäre aufgebaut gibt es in meinen Augen keinen Grund, einen "kleinen" Fehler nicht zu verzeihen. Erst recht nicht, wenn er anständig aus der Welt geschafft wird.

    Gruss Gabriela

  • Alika
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    geschrieben 1246898444000

    Überflüssiges Zitat entfernt!  

    @CaptainJarek

    Besten Dank für die Auffrischung. Ich gehöre noch zu den "traditionellen" Buchern und bin eher skeptisch gegenüber dieser Art des Reisens (Billigflieger etc.). Aber das wird wohl Zukunft haben und erfordert eher clevere Kaufleute als Reiseberater.

    Abgesehen davon, müsste das Reisebüro für den Fehler des Mitarbeiters gerade stehen und dem Kunden den Betrag erstatten.

    Grüße

    Alika

    Wenn der Weg schön ist, lass' uns nicht fragen, wohin er führt!
  • gutenmorgen
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    geschrieben 1246899125000

    ...., zumal ein Azubi diese Buchung gemacht hat, ist das RB (Chef oder Mitarbeiter) ganz besonders in der Pflicht, den Ablauf zu kontrollieren.

    Hier haben nun beide, Azubi und auch Chefin falsche Auskünfte gegeben und da darf es jetzt nicht schwer fallen, den Fehler anständig zu beheben (Windschutz=lachhaft)

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1246900196000

    @Alika sagte:

    Abgesehen davon, müsste das Reisebüro für den Fehler des Mitarbeiters gerade stehen und dem Kunden den Betrag erstatten.

      

     

    Rechtlich gesehen muss nicht das Reisebüro, sondern Tjareborg für den Fehler des Mitarbeiters im Reisebüro gerade stehen und dem Kunden den Betrag ersetzen. Aber wir wollen jetzt mal nicht zu weit ins deutsche HGB gucken, auch wenn´s sich hier um ein "Rechtsforum" handelt.

    In der Praxis werden - wie schon mehrfach gesagt - die meisten Büros dem Kunden den Schaden ersetzen.

    @gabriela_maier sagte:

    Ich zweifel noch immer an den hier getätigten Aussagen, wonach Kunden in der Reisebranche kleine Fehler nicht verzeihen und beim nächsten Mal zu einem anderen Büro laufen. Gibt es dazu eine ernsthafte Untersuchung oder sind das nur "gefühlte Fakten" der involvierten Mitarbeiter ?

    (...) wurde in dem Beratungsgespräch eine gute Atmosphäre aufgebaut gibt es in meinen Augen keinen Grund, einen "kleinen" Fehler nicht zu verzeihen. Erst recht nicht, wenn er anständig aus der Welt geschafft wird.

     

    Ausnahmsweise ehrt Dich Deine Meinung Gabi. Aber als Kundin dieser Art bist Du leider bei weitem eine Ausnahme ( geworden ). Dazu gibt´s natürlich auch die entsprechenden Untersuchungen, es geht hier nicht nur um "gefühlte Fakten". Das Leben ist hart und ungerecht. :(

    Und wenn man die Touristik-Brille mal zur Seite läßt, dann ist es schon traurig, dass bei Licht betrachtet in vielen Bereichen unseres Lebens bereits eine solche Mentalität vorherrscht. Schade.

    VG.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
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    geschrieben 1246900909000

    Ja Captain, das ist so. Die allgemeine Moral ist auch nicht mehr das, was sie mal war. Der Grundsatz von Treu und Glauben, der ja nichts anderes als faires und berechenbares Verhalten fordert, war für die Väter des BGB noch selbstverständlich. Heute gilt er praktisch kaum noch.

    Gruß

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1246901976000

    @ captain:

    huch, ein Lob von dir ? Habe ich u.U. was falsch gemacht ?

    Aber Spass beiseite: juristisch richtig, das der RV haften müsste und den Schaden ersetzen. Aber was ist mit dem Innenverhältnis RV / RB ?? Dort wird man sich ganz sicher schadlos halten. Das RB kann ja auf eigene Kosten eine entsprechende Versicherung abschliessen. Oder irre ich da ?

    Gruss Gabriela

  • CaptainJarek
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    geschrieben 1246902509000

    Bei solchen "Kleckereien" dürfte der RV die Kosten komplett tragen müssen. Er würde das Geld i.d.R. auch nicht vom Reisebüro wiederholen wollen.

    Wie gesagt: Er ist im juristischen Sinn verantwortlich.

    Die meisten RB´s werden solche Sachen aber wie gesagt selbst regulieren um vor allem a) die eigenen Kunden zufrieden zu stellen und b) weil es bei 75,- EUR kaum jemanden gibt der Zeit und Lust hat sich mit einer - naturgemäß unwilligen - Rechtsabteilung des RV auseinanderzusetzen.

    VG.

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  • gabriela_maier
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    geschrieben 1246903257000

    Mir ein bischen zu viel Konjunktiv !

    Mir ging es in erster Linie um das Rechtsverhältnis RV / RB. Es ist doch wohl unbestritten, das der RV ( in seiner juristischen Verantwortung aus dem Handelsvertreterrecht dem Endkunden gegenüber ) im Innenverhältnis -sprich in seinen Agenturverträgen- sich das Recht vorbehält, sämtliche Schäden -bedingt durch Fehlverhalten des RB gleich welcher Art- regresspflichtig zu machen. Mag jetzt spitzfindig sein -und auch fern einer moralischen Verpflichtung- nach dem Innenverhältnis ist es letztendlich doch das RB, welches für den Schaden aufkommt. Den geringen Schaden hier mal ganz aussen vorgelassen.

    Gruss Gabriela

  • CaptainJarek
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    geschrieben 1246909207000

    Na ja, seh ich jetzt nicht so. Auch im Innenverhältnis dürfte da für die RV´s wenig zu holen sein. Wenn die RV´s dafür nicht verantwortlich sein wollten, dann steht ihnen das frei. Sie würden Reisebüros lediglich in ihren Agenturverträgen statt eines Handelsvertreterstatus einen Händlerstatus zubilligen müssen. Dann wären sie fein raus aus der Nummer und die RB´s wären für die meisten getroffenen Aussagen direkt verantwortlich.

    Aus nachvollziehbaren Gründen werden das die Veranstalter kurz- und mittelfristig sicherlich aber nicht tun ( und somit für die Fehler der RB´s haftbar bleiben ), denn damit würden sie ja auch z.B. die Preishoheit über ihr eigenes Produkt verlieren und bspw. riskieren, dass ein Reisebüro eine Veranstalterreise günstiger verkauft als der Veranstalter selbst.

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