Ja, sag ich doch
Demzufolge ist dies SEHR anzuzweifeln:
"E ist also davon auszugehen, daß der Flieger in jedem Falle bei der nächsten Landung die beschriebenen Schäden erlitten hätte"
Ja, sag ich doch
Demzufolge ist dies SEHR anzuzweifeln:
"E ist also davon auszugehen, daß der Flieger in jedem Falle bei der nächsten Landung die beschriebenen Schäden erlitten hätte"
Beim durchlesen des gesamten Threads tat mir die TE ob der zahlreichen bezogenen Prügel leid! Nachdem ich mir die Beiträge der TE zu anderen Themen im Reiserecht gelesen habe, nicht mehr!
@traveller4073, mir tat sie auch leid. Aber noch MEHR leid tat mir dann doch der Herzinfarkt- passagier.
Geld ist nicht alles. Gesundheit ist oftmals erst dann wichtig, wenn man ernsthaft krank wird.
Ich finde es sehr sehr schade, dass ich hier so persönlich angegriffen werde! Meine Frage war nur, welche Ansprüche ich wegen der 18 stündigen Verspätung habe. Mir geht es keinesfalls darum, etwas "rauszuschlagen"!!! Wenn das so rübergekommen ist, tut mir das leid. Ich habe mich im Flieger selbst über die Leute aufgeregt, die rumgeschimpft haben, weil sie nicht weiterfliegen konnten. Ihr könnt euch gar nicht vorstellen, was da los war. Ich hatte mich mit einigen in den Haaren und hab ihnen gesagt, dass sie doch froh sein können, dass ihnen das nicht passiert ist und sie froh sein sollen, dass es ihnen gut geht.
Zum Glück waren 2 Ärzte an Bord. Der kranke Passagier wurde sofort in ein Krankenhaus gebracht und notoperiert. Er hat 2 Bypässe bekommen und hat überlebt.
Meine Frage war einfach, können wir eine Rückforderung aufgrund der Verspätung von 18 Stunden und die verlorene Hotelnacht bekommen? Natürlich war es richtig sofort notzulanden! Ich will auch nicht darüber urteilen, ob es besser gewesen wäre in London notzulanden oder nicht. Wichtig war in dem Moment dieser Mensch. Trotzdem darf man doch mal nachfragen, oder nicht? Jetzt reden manche schlau daher und empören sich. Aber wenn es euch selbst getroffen hätte, würdet ihr euch sicher auch mal erkundigen. Wie gesagt, es geht mir nicht darum, hier was rauszuschlagen. Finde ich sehr traurig, dass man gleich in ne Schublade gesteckt wird und draufgeschlagen wird.
...nein, ich würde mich nicht erkundigen, denn all das ist höhere Gewalt (direkt: Patient und indirekt: Notlandung wegen Landegewichtes), die glücklicherweise ein gutes Ende gefunden hat.
Abhaken und gut sollte es sein...
"Aber wenn es euch selbst getroffen hätte, würdet ihr euch sicher auch mal erkundigen."
Nein, würde ich nicht.
Ich wäre glücklich, 1. dass dem kranken Passagier rechtzeitig geholfen werden konnte und 2. dass die Notlandung - und das betrifft alle Passagiere + Crew - gut vonstatten gegangen ist.
Natürlich machen jetzt einige auf Moralapostel, aber die PN´s die ich bekommen habe zeigen, dass einige auch meiner Meinung sind, es aber hier nicht schreiben.
Übrigens haben fast alle Gäste im Flieger eine schriftliche Bestätigung von der Fluggesellschaft gefordert, um dann reklamieren zu können. Notfall hin oder her, so ist es nunmal. Wenn es von der Fluggesellschaft nichts gibt, ist es auch gut. Ich würde deshalb nie klagen oder sonstwas. Es war nunmal ein Notfall und gut.
Mich hätte halt persönlich mal interessiert, wie hier der Sachverhalt ist. Einige hier haben das verstanden, andere leider nicht.
@anjuana sagte:
Eine Fluggesellschaft haftet grundsätzlich für Flugausfälle, die durch technische Defekte verursacht werden, es sei denn, es handelt sich um “außergewöhnliche Umstände”. Dies ist anzunehmen, wenn die Ursache nicht im normalen Geschäft der Fluggesellschaft zu suchen ist.
Im Beitrag des TE handelt es sich meines Erachtens um "außergewöhnliche Umstände",
also gibt es nichts. Allein die Frage dazu macht auch mich sprachlos.
Es wundert mich schon, mit welcher "Kompetenz" auf die Frage des TE geantwortet wird. Regressansprüche und Kostenerstattungen sind immer ein sachliches Thema, jenseits unseres moralischen Empfindens. Und selbstverständlich hat der TE - bei sachlicher Betrachtung - einen Anspruch.
Die oben beschriebenen Ausnahmekriterien entfallen, weil Defekte keine außergewöhnlichen Umstände darstellen. Die deutsche Rechtsprechung sagt, "jeder Defekt tritt irgendwann einmal auf" und deshalb ist er auch nicht außergewöhnlich.
Auch ist der Herzinfarkt kein Umstand höherer Gewalt, da höhere Gewalt immer ein "von Außen" einwirkendes Ereignis ist.
Der Wegfall von Erstattungsansprüchen ist in diesem Fall also überhaupt nicht begründet - ob es nun gefällt oder nicht.
Danke für die Antwort. Auf der Bestätigung der Fluggesellschaft steht: "Verspätung durch einen unvorhergesehenen Defekt", der Notfall wurde nicht vermerkt.
Bei wem müsste ich Ansprüche geltend machen? Reklamation an den Veranstalter, da Pauschalreise oder nochmal separates Schreiben an die Fluggesellschaft mit dem Verweis auf die Fluggastverordnung?
@mimi123 sagte:
.... Aber wenn es euch selbst getroffen hätte, würdet ihr euch sicher auch mal erkundigen.... .
das ist es immer.
als unbeteiligter kann man immer anders und mit mehr emotionalem abstand urteilen, als als direkt betroffene.
wenn es mich selbst getroffen hätte, dann wäre ich froh, wenn ein arzt an bord ist, der mir erst einmal helfen kann.
dann wäre ich froh, wenn man seitens der fluggesellschaft alles menschenmögliche macht, um mich sofort in ein krankenhaus zu bringen.
und wenn dann alles gut verlaufen ist, wäre ich auch froh, wenn die fluggesellschaft nicht zwecks regress an mich herantreten würde. denn schließlich ist diese notlandung und der daraus resultierende abbruch des fluges und der ganze rattenschwanz, der da dran hängt , aufgrund meines schlechten gesundsheitszustandes entstanden.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!