• Maxko
    Dabei seit: 1591464366566
    Beiträge: 18
    geschrieben 1593727965378

    Die nationale rechtliche Situation begünstigt ganz eindeutig den Kunden, der sein Geld zurück will. Der Hinweis auf den Europäischen Gerichtshof erübrigt sich daher. Ein sehr plumpes Ablenkungsmanöver!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1593758826427

    Zugrunde liegt die Rechtsprechung am Gerichtsstand (Niederlande), die Gutscheinlösung ist dort national rechtens.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Maxko
    Dabei seit: 1591464366566
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    geschrieben 1593761977869

    Holiday Extras hat seinen Sitz in München und ist dort beim Amtsgericht registriert. Insofern gilt für alle dort vorgenommenen Buchungen deutsches Recht.

  • Maxko
    Dabei seit: 1591464366566
    Beiträge: 18
    geschrieben 1593763922015

    Auszug aus den AGB von Holiday Extras:

    2 Anzuwenden Vorschriften

    2.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Holiday Extras finden für den Vermittlungsvertrag, soweit wirksam vereinbart, in erster Linie diese Vermittlungsbedingungen, hilfsweise die Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung der §§ 675, 631 ff. BGB und im übrigen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1593772392484

    Das ist natürlich korrekt, Maxko - ich hatte mich versehentlich auf eine Beschwerde über einen niederländischen Vertragspartner bezogen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • MisterK78
    Dabei seit: 1593854161649
    Beiträge: 4
    geschrieben 1593854621249

    Hallo zusammen,

    kann mir einer von Euch die alten AGBs schicken (Link, Datei, Scan, etc.) ?

    Ich habe im Januar gebucht und für mich gelten ja noch die alten AGBs. Leider habe ich sie mir damals nicht ausgedruckt oder gespeichert.

    Ich hätte gern etwas handfestes, bevor ich zum Anwalt gehe.

    Danke vielmals!

  • Maxko
    Dabei seit: 1591464366566
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    geschrieben 1593857363159

    Frühere AGB

    Hier ein Auszug aus früheren AGB von 2017:

    7. Rücktritt und Umbuchung

    7.1. Die von Holiday Extras vermittelten Anbieter räumen dem Kunden ein

    vertragliches Rücktrittsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein.

    (Dies gilt nicht, sofern bei dem Produkt ausdrücklich ausgeschrieben ist, dass

    es nicht stornierbar ist. Hier ist eine Stornierung ausgeschlossen.):

    a) Stornierungen einer vermittelten Leistung können schriftlich, per Telefax,

    per Internet, über das vom Kunden eingeschaltete Reisebüro per Amadeus

    TOMA, telefonisch oder persönlich erfolgen.

    b) Ausschlaggebend für den Zeitpunkt, an dem die Stornierung wirksam wird,

    ist der Zugang der Erklärung bei Holiday Extras (HOLIDAY EXTRAS GMBH)

    wobei die üblichen Bürozeiten zu beachten sind (Montag bis Freitag: 08:30

    bis 18:00 Uhr, Samstag 8:30 bis 14:00 Uhr).

    c) Bei Stornierung vor dem gebuchten Anmietzeitpunkt sind an Holiday Extras

    als Inkassobevollmächtigten des jeweiligen Anbieters folgende pauschalen

    Entschädigungen zu bezahlen, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte

    Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der

    stornierten Leistung berücksichtigt sind:

    Hotelbuchungen:

    • bis 7 Tage vor dem Anreisetag: kostenfrei

    • vom 6. Tag vor dem Anreisetag bis 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages

    : 10% des Leistungspreises;

    • ab 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages bis zum Anreisetag: 80% des

    Leistungspreises für die erste Hotelnacht und 10% des Leistungspreises für

    jede weitere Nacht.

    Lounge-Buchungen:

    Bis zum 2. Tag vor Loungebesuch: kostenfrei

    Ab einen Tag vor und am Tag des Loungebesuchs: 50%.

    Parkplatzbuchungen:

    • bis 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages: kostenfrei,

    • ab 24 Stunden vor Beginn des Anreisetages bis zum Anreisetag 50% des

    Leistungspreises.

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
    Beiträge: 4047
    geschrieben 1593858632752 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer

    Was sollen uns nun viele Jahre alte , überholte AGB sagen ? Das sich die Zeiten ändern ?

    Ich hab als Kind für ne Kugel Eis zehn Pfennig bezahlt.... is auch nicht mehr so.....

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • Maxko
    Dabei seit: 1591464366566
    Beiträge: 18
    geschrieben 1593862040725

    Das ist ein Auszug aus den bis März 2020 gültigen AGB.

  • Maxko
    Dabei seit: 1591464366566
    Beiträge: 18
    geschrieben 1593863745725 , zuletzt editiert von Maxko

    In der Krise zeigt sich schnell die Seriosität eines Unternehmens, wie mit der Wahrheit und wie mit Gesetzen umgegangen wird. Die Beiträge hier im Forum sprechen Bände!

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