@mikati sagte:
... Der für Sie ursprünglich gebuchte Hin- und Rückflug ab/ an Stuttgart kann
seitens der Fluggesellschaft nicht Aufrecht erhalten werden. Der
Flugveranstalter hat Ihren Hin- und Rückflug nun ab/ an München reserviert.
Damit Ihnen für die An- und Abreise zum Flughafen Stuttgart keine
Mehrkosten entstehen, erhalten Sie selbstverständlich ein kostenfreies
Rail & Fly Ticket für die Hin- und Rückfahrt mit der Deutschen Bahn in der
2. Klasse. ...
... Habe soeben die Fahrzeiten der Bahn gecheckt und wir mussten mit Erschrecken feststellen, das wir am Vortag um 20.45 Uhr losfahren müssten, um morgens pünktlich am Flughafen zu sein!!!!...
Hallo,
Das gleiche Problem haben wir auch mit Air Berlin für Juli 2011. Wir hatten HAM-HRG-HAM im Dezember 2010 für unseren Urlaub im Juli 2011 direkt bei der Air Berlin gebucht. Im April teilte Air Berlin uns mit, dass der Flug gestrichen wurde und wir kostenfrei auf Hannoover umgebucht werden. Flugzeiten haben sich dementsprechend auch geändert. Am 04.08.2011 landen wir jetzt um 23:30 Uhr in Hannover, statt wie gebucht um 22:30 Uhr in Hamburg. R&F Ticket nützt auch nix, da der nächste Zug erst frühstens um 07:00 Uhr des Folgetages geht.
Auskunft vom Luftfahrtbundesamt (LBA) eingeholt:
Da die Änderung rechtzeitig mitgeteilt wurde ergeben sich für den Fluggast Ansprüche nach der EU Verordnung 261/2004 Artikel 8.
Wir bestehen hier auf die Kostenübernahme für einen Transfer von Hamburg nach Hannover und zurück. Air Berlin weigert sich jedoch. Wir beziehen usn hierbei auf die EU Verordnung 261/2004:
Zitat aus Artikel 8 Absatz 1 b:
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren
Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
und
Zitat aus Artikel 8 Absatz 3
(3) Befinden sich an einem Ort, in einer Stadt oder Region mehrere Flughäfen und bietet ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einem Fluggast einen Flug zu einem anderen als dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen an, so trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen die Kosten für die Beförderung des Fluggastes von dem anderen Flughafen entweder zu dem in der ursprünglichen Buchung vorgesehenen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort.
Nemen wir etwas anders an, wie z.B. 100€ für eigene Anreise, R&F Ticket o.ä. hat die Air Berlin zusätzlich auch noch weitere Betreuungsleistungen zu übernehmen. Da sie sich jedoch weigern, wird es wohl auf einen Rechtsstreit hinaus laufen. Ein Anwalt, welcher auf Reiserecht spezialisiert ist, bestätigte unsere Rechte. Wobei unser Fall nicht unter das Reiserecht sonder unter Vertragsrecht läuft.
Nemt nicht alles hin, was Euch angeboten wird. Ihr zahlt die Zeche, welche andere verursachen. Informiert Euch über Eure Rechte