@Bonsaitweety sagte:
Wir wollen nicht noch einmal einen "zerstörten" Urlaub.
Da wird auch die TUI-card keine Garantie geben
@Bonsaitweety sagte:
Wir wollen nicht noch einmal einen "zerstörten" Urlaub.
Da wird auch die TUI-card keine Garantie geben
Das wissen wir auch, dass es keine Garantie gibt. Es ist nur so, wenn man mal eine schlechte Erfahrung gemacht hat, will man nicht unbedingt nochmal so einen Reinfall erleben. Und solche Änderungen machen dann eben mißtrauisch.
Wie schon geschrieben, wir werden fliegen, denn das gebuchte Hotel wurde bestätigt und das hat tolle Bewertungen bekommen. Auch jetzt aktuell im März und April.
@Bonsaitweety sagte:
.. Es wird jetzt wohl bei TUI angefragt ob es nicht doch über die TUI Card möglich ist. Habe auch eine E-Mail an TUI geschrieben.
Ehrlich gesagt, ich hätte sonst keine TUI-Card gebraucht, wenn jetzt hinterher sowieso alles hinfällig ist...
...Wir wollen nicht noch einmal einen "zerstörten" Urlaub...
Der Zusammenhang von evtl. nicht möglicher Sitzplatzreservierung mit "zerstörtem" Urlaub entzieht sich so völlig meinem Verständnis
Ich sag´s mal so: Ägyptenreisende haben derzeit gerne ein paar gehaltvollere "Probleme", als den Wegfall einer kostenfreien Sitzplatzreservierung ... im Lichte der Ereignisse scheinen "Reinfall" und "zerstört" für den Sachverhalt wohl etwas "markig".
@Urlauber180664 sagte:
Stornierung der Flugstrecke
Hallo zusammen,
wir haben im Januar bei Schauinsland eine Reise für September nach Ägypten gebucht. Flug Köln - Hugahda, Hurghada - Köln. Flugzeiten standen noch nicht fest. Jetzt bekommen wir plötzlich die Mitteilung, das die Flugstrecke storniert wurde. Wir sollen ab Düsseldorf fliegen (mit GLX, wo ich noch nichts Positives von gehört habe) und bekämen 40€ pro Person erlassen.
Wenn ich eine Bestätigung ab Köln habe, dann möchte ich auch ab Köln fliegen.
Habe ich da eine Chance??????
Viele Grüße
Anja
Hallo!
Bei uns war es ähnlich. Wir hatten einen Direktflug mit Airberlin ab Köln gebucht. Airberlin fliegt dieses Jahr jedoch von Köln nciht mehr nach Ägypten (so die Begründung). Wir sollten dann von Düsseldorf aus Fliegen, jedoch mit Zwischenlandung. Das passte uns gar nicht und wir wollten über das Reisebüro stornieren. Dies war jedoch nicht möglich. Begründung: Von Köln nach Düsseldorf usr die Entfernung nicht nennenswert und auf einen Direktflug habe man keinen Anspruch. Das mit der Entfernung erscheint uns auch ziemlich logisch das mit dem Direktflug stört uns trotzdem. Wir fliegen jetzt von Paderborn und bekommen 100 euro erstattet. Ich denke mal, wenn du auch stornieren möchtest sagen sie dir ähnliches...
Auch an dieser Stelle zum 'achtundelfzigsten' mal, ein Direktflug kann durchaus via, also mit Zwischenlandung sein. Es ist kein Nonstopflug!
Mal wieder zur prägnanten Auffrischung Direktflug nach Wikipedia ...
Anscheinend wurde hier was falsch verstanden. Natürlich haben wir keinen Anspruch auf einen Flug ohne Zwischenlandung. Trotzdem finden wir das unpraktisch und ist nicht erwünscht. Das Stornieren bezog sich aber auf die Flughafenänderung! Denn auch in dem Beitrag den ich zitiert habe steht nichts von Zwischenlandung. Es wurde sich nur über den Flughafenwechsel "beschwert".
@ivigr sagte:
... und auf einen Direktflug habe man keinen Anspruch ...
Bei den beiden letzten Kommentaren ging es um den von dir gebrauchten Terminus "Direktflug". Ein Flug mit Zwischenlandung kann durchaus ein Direktflug sein, auf den auch Anspruch besteht - allerdings nicht auf einen Non-Stop-Flug.
Mag sein, dass es "unpraktisch" ist, rechtliche Ansprüche lassen sich daraus allerdings nicht ableiten. Im Übrigen kann auch der Flug ab Paderborn noch mit einer Zwischenlandung versehen werden, auch daher ist dieser Teilaspekt für die Rechtslage nicht relevant.
Maßgeblich: Eine Änderung von CGN auf DUS ist zumutbar und berechtigt nicht zwingend zu einem kostenlosen Storno der Reise.
@vonschmeling sagte:
Im Übrigen kann auch der Flug ab Paderborn noch mit einer Zwischenlandung versehen werden,
Vielleicht sogar in Köln.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!