• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1517566633153

    Hier mal zum nachlesen, Medelon ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Fugimaxi
    Dabei seit: 1235520000000
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    geschrieben 1517569005939 , zuletzt editiert von Fugimaxi

    Wir sind auch von der NIKI Insolvenz betroffen und haben auch vom Veranstalter Airmarin (x)ein anderes Angebot bekommen.

    Statt am 9.2 ab Paderborn fliegen wir nun am 9.2 ab Düsseldorf. Als Draufgabe zum geänderten Flughafen gab es völlig kostenfrei ein Rail

    and fly Ticket obendrauf.

    Durch eine schlechte Zugverbindung reisen wir jetzt einen Tag vorher an mit einer Übernachtung in D´dorf.

    Die alte Abflugzeit war 17.50 Uhr ab Pad, die neue ist trotz der vorherigen Anfahrzeit nach D´dorf mit 10.15 Uhr für uns deutlich besser.

    War mit dem Veranstalter ziemlich entspannt, von sich aus das Zugticket draufgepackt.(ursprüngliche Buchung war ohne):thumbsup:

    Wir sind damit zufrieden.

    Männer haben auch Gefühle: Hunger zum Beispiel.
  • Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
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    geschrieben 1517569011498

    Es gibt keine Begründung von XTUI - außer sie haben keine anderen Flüge. Der Kontakt lief vorrangig über das Online-Reisebüro, zumal uns eine direkte Tel.-Nr. von TUI nicht wirklich vorliegt. Die Nummer die im Internet auf der TUI.com-Seite angegeben ist, verwies uns auf unser Reisebüro. Rechtsschutzversicherung ist zwar vorhanden, aber wir haben gerade eine Klage gegen Azur-Air laufen, bei der die Versicherung eine Kostenübernahme zugesagt hat. Wir möchten unsere Rechtsschutzversicherung daher nicht "über Gebühr" beanspruchen. Reisebeginn ist auch schon Anfang März.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1517569815856

    Dann verweise auf die Entscheidung des LG Hannover, wonach 4h und mehr als nicht zumutbar befunden werden und bestehe so begründet auf einem Rücktritt vom Reisevertrag.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
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    geschrieben 1517571524282

    Es stellt sich die Frage, ob XTUI nicht als "sachlichen Grund" für die Flugzeitänderung die Insolvenz der Niki anführen kann und somit keine anderen Flüge zur Verfügung stehen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1517572883735

    Sie müssen selbstverständlich alternative Flüge anbieten - haben sie doch auch, oder nicht?

    Außerdem ändert auch ein sachlicher Grund nichts an dem Anspruch auf Rücktritt bei wesentlichen Änderungen. "Wünsche" müssen sie allerdings nicht erfüllen, respektive kannst du ja eigenmächtig Flüge buchen und die Erstattung dann bei XTUI erstreiten ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • SunnySimon
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    geschrieben 1517573846423

    @Medelon Selbst wenn sie durch die Niki Insolvenz einen Grund haben sollten, müssen Sie dich darüber ja auch in Kenntnis setzen. Es kann nicht erwartet werden, dass du von alleine weißt, was der Grund des Problems ist. Wenn du TUI also zu einer Reaktion aufforderst und die dich ignorieren, tragen sie die Verantwortung dafür.

    Home is where the sun is
  • Medelon
    Dabei seit: 1209081600000
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    geschrieben 1517577118064

    "Sie müssen selbstverständlich alternative Flüge anbieten - haben sie doch auch, oder nicht?"

    Nein, sie haben keine alternativen Flüge angeboten - es gäbe keine - nur eine Preisreduzierung von 50 EUR p.P.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1517581675669

    @medelon sagte:

    Hallo,

    ... mit einer 9-stündigen Verschiebung der Abflugzeit (anstatt 8 Uhr morgens nun voraussichtlich 17.10 Uhr) ...

    Haben sie.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1517584351487

    @sunnysimon sagte:

    Wenn du TUI also zu einer Reaktion aufforderst und die dich ignorieren, tragen sie die Verantwortung dafür.

    Wofür, wenn ich fragen darf?

    Es ist im Ergebnis zunächst einmal egal, inwiefern XTUI seine Pflicht zur Information verletzt hat oder nicht, das wirkt sich nämlich überhaupt nicht auf den Medelon´schen Sachverhalt aus.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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