• SunnySimon
    Dabei seit: 1517571969005
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    geschrieben 1517587634863

    @vonschmeling Es ging doch darum, ob TUI einen rechtfertigenden Grund für die Verlegung anführen kann. Wenn medelon sich beschwert und TUI ihm einen solchen Grund nicht erklärt, dann kann medelon davon ausgehen, dass es einen solchen nicht gibt und gegen TUI vorgehen. TUI trägt somit zumindest das Risiko etwaiger Prozesskosten.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1517593117104

    Sorry, aber du bist imho gewaltig auf dem Holzweg, SunnySimon ... :confused:

    Der Grund für die Änderung ist die Insolvenz des geplanten Luftverkehrsunternehmens. Der Grund für die Weigerung, die Reise trotz einer wesentlichen Änderung kostenfrei zu stornieren würde mich mal interessieren.

    Aber auch der Verzicht auf eine Angabe hierzu führt nicht etwa dazu, dass XTUI etwaige Prozesskostenrisiken über die ganz gewöhnlichen hinaus trüge - die Kosten trägt nun einmal der, der den Prozess verliert.

    Meines Erachtens ist es im Übrigen so, dass auch die Nennung eines Grundes für die Weigerung kaum weiterhilft, dürfte es nämlich keinen geben, der nicht zu bestreiten wäre.

    Nun reist Medelon bereits in kurzer Zeit, ist nicht einverstanden mit den alternativen Flugzeiten und begehrt daher eine Aufhebung des bestehenden Vertrages. "Bessere" Flüge kann XTUI nach eigenen Angaben nicht liefern, möchte jedoch für eine Stornierung kompensiert werden. Dieser Haltung widerspricht die Einschätzung des LG Hannover (sh. Link), welches bereits eine Verschiebung von mehr als 4h als unzumutbar betrachtet und den Klägern sogar einen Anspruch auf Kostenerstattung des eigenmächtig gebuchten Alternativfluges zuspricht. Deren Reise hätte sich sogar verlängert durch die Reisezeitenänderung, die der Medelons hingegen wäre um 9h deutlich verkürzt.

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  • SunnySimon
    Dabei seit: 1517571969005
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    geschrieben 1517666302719 , zuletzt editiert von SunnySimon

    @vonschmeling nach dem was Medelon berichtet hat

    @medelon sagte:

    Hallo,

    hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig:

    Im Zuge der Niki-Insolvenz wurden wir wohl von unserem Reiseveranstalter auf eine andere Airline umgebucht (haben wir durch Zufall gesehen - keine Info per Mail oder Telefon durch Reiseveranstalter oder Online-Reisebüro, nur "Hinterlegung" der "Änderung der Reisebestätigung" in der Veranstalter-App, die wir eigentlich nicht einmal zwingend haben müssen) mit einer 9-stündigen Verschiebung der Abflugzeit (anstatt 8 Uhr morgens nun voraussichtlich 17.10 Uhr), somit geht uns bei einer einwöchigen Reise ein ganzer Tag verloren. Unsere Frage nun: Muss uns der Veranstalter nicht umgehend wegen der Änderung direkt kontaktieren bzw. über das Reisebüro, u.a. auch ob wir z.B. der einseitigen Änderung zustimmen und müssen wir die Verspätung so hinnehmen?

    wurde Medelon über keinen Grund für die Verlegung in Kenntnis gesetzt. Alle Informationen (Insolvenz etc.) sind meinem Verständnis nach von Medelon und den Nutzern hier gezogene Schlussfolgerungen.

    Eine grundlose Verlegung muss je nach AGB und Umständen schon bereits nicht hingenommen werden. Jetzt ging es zuletzt darum, ob ein Kündigungs-/kostenloses Stornierungsrecht jedenfalls möglich ist. Es mag sein, dass TUI am Ende des Tages ausreichende Gründe (Insolvenz etc.) anführen kann, damit eine kostenlose Stornierung grdsl. nicht möglich wäre. Allerdings stellt es imo von TUI ein treuwidriges Verhalten dar, auch auf eine Beschwerde hin solche Gründe nicht zu nennen. Das führt aus meiner Sicht zum einen dazu, dass TUI Anlass für eine gerichtliche Auseinandersetzung bietet und ein kostenrelevantes sofortiges Anerkenntnis von TUI (i.S.d. § 93 ZPO) nicht mehr möglich ist. Insofern ginge eine Teil des Prozesskostenrisikos auf TUI über.

    Zum anderen kann sich das treuwidrige Verhalten auch auf die übrige Beurteilung der Rechtslage auswirken. Medelon hat ja nur einen begrenzten Zeitraum sich zu überlegen, ob er/sie die Reise antritt oder nicht. TUI ermöglicht durch das eigene Verhalten dabei keine informierte Entscheidung. Danach könnte ich mir vorstellen, dass dieses Verhalten im Rahmen eines Mitverschuldend (§ 254 BGB) oder eines treuwidrigen Verhaltens (§ 242 BGB) Berücksichtigung finden kann.

    I.E. bin ich daher immer noch der Meinung, dass. sich TUI rechtlich keinen gefallen damit tut keine ausreichenden Informationen für die Flugverlegung mitzuteilen.

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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1517667098953

    Nochmal: Der Grund der Verlegung ist sattsam bekannt, imho berührt die Verschuldensfrage nicht das Recht des Reisenden zum Rücktritt und Anspruch auf Erstattung des Erlangten. Ändert das Luftverkehrsunternehmen aus unbekannten Gründen die dispatches ist das schließlich auch nicht der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen.

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  • Medelon
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    geschrieben 1517746211220

    Um es kurz zu machen: XTUI hat uns trotz nochmaligem Hinweis auf div. Gerichtsentscheide nicht kostenfrei stornieren lassen. Nur ein Nachlass von 50,00 EUR p.P. wurde uns angeboten. Da wir keinen Rechtsanwalt einschalten wollten, haben wir zähneknirschend das Angebot angenommen, werden aber sicherlich das Verhalten des RV bei unseren nächsten Urlaubsplanungen berücksichtigen.

  • casaco
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    geschrieben 1517926836778

    geschrieben gestern um 21:09

    Hallo alle zusammen!!!

    Habe eine rechtliche Frage:

    Wir haben am 30.12.17 eine Reise bei SchauinsLand gebucht.

    Am 03.01.18 haben wir eine Bestätigung erhalten.

    Am 05.01.18 wurde die Anzahlung geleistet.

    Heute kam den Anruf vom Veranstalter das der Flug nicht stattfindet wir aber statt dem 17.07. in Nürnberg auf den 19.07. in Frankfurt umbuchen können! Zum Aufpreis von 600!!!!! Euro!

    Meine Frage: Ist das rechtlich vertretbar???

  • Türkeifliegende
    Dabei seit: 1505383631121
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    gesperrt
    Verwarnt Bekannter Forentroll
    geschrieben 1517929685875

    wenn Du das Angebot annimmst, dann selbstverständlich, aber Du musst ja nicht

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1517930235256

    @casaco

    Du kannst ein alternatives Angebot in derselben Preislage verlangen. Wenn es dir nicht gefällt kündigst du den Reisevertrag und bekommst die Anzahlung erstattet.

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  • Sonnenjägerin
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    geschrieben 1517930630224

    Hey,

    hab eben einen falschen Thread eröffnet, sorry nochmal. Also hier nochmal:

    wir haben gebucht:

    Nürnberg - Marsa Alam am 1.5. hin und am 15.5. zurück. Airline Germania, Pauschal Steigenbergere Coraya Beach.

    Jetzt soll Small Planet fliegen aber nicht mehr von Nürnberg (Flüge gestrichenab 1.Mai 18).

    Angebote vom Reisebüro: kostenfrei Stornieren

    oder am 29.4. von Nürnberg fliegen (da gilt noch der alte Flugplan), zurück nach Frankfurt, Zugticket wird bezahlt. und das ganze bis zum 14.5., wir sollen aber dazu zahlen, da wir ja dann 15 Tage sind. Eine Entschädigung/Rabatt wäre wohl nicht möglich.. Stimmt das?

    Alle anderen Angebote kommen nicht in frage, wie z.B. von München fliegen oder bis Hurghada.

    Echt blöd grade. Stornieren kommt erst recht nicht in frage, wir haben schon einen teuren Ausflug gebucht.

    Habt ihr Tipps? Wir waren noch nie in so einer Situation und sind jetzt nicht grade "Profis"

    Liebe Grüße

    Fuerteventura 2015 ✈ Bulgarien 2016 ✈ Ägypten 2017 ✈ Ägypten 2018 ✈ Dominikanische Republik 2019
  • Schneeglocke57
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    geschrieben 1517944588396

    @sonnenjägerin

    Eine Alternative gäbe es evtl. noch. Abflug Nürnberg nach Marsa Alam, allerdings 2 Tage später, am 03.05.2018. Es gibt hier bei hc einige Angebote, die es sicherlich auch in dem Reisebüro gibt, in welchem ihr gebucht habt.

    LG, Elena

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