• hugoonline
    Dabei seit: 1178150400000
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    geschrieben 1254045981000

    Folgender Sachverhalt:

    Wir haben im November für zwei Wochen das Iberostar Djerba Beach gebucht, davon ausgehend, dass es sich, wie im Vorjahr auch, um ein Hotel der Iberostar-Kette handelt, die wir vorzugsweise buchen, weil wir damit immer beste Erfahrungen gemacht haben.

    Im Tunesien-Forum steht jetzt, dass es sich ab 01.10.2009, nicht mehr um ein Iberostar-Hotel handelt, da es zwischen dem Besitzer und der Iberostar-Kette Differenzen wegen der Finanzierung durchzuführender Renovierungsarbeiten gibt.

    Frage:

    Wird von seiten des Reiseveranstalters der Vertrag noch mit allen zugesicherten Eigenschaften des Hotels erfüllt, wenn das gebuchte Hotel, zum Reisezeitpunkt, nicht mehr einer Hotelkette angehört, zu der es zum Buchungszeitraum noch gehörte ?

    Im Winter-Katalog ist das Hotel noch als Iberostar Hotel aufgeführt.

    Schließlich wurde ein Iberostar und kein No-Name-Hotel gebucht und dies war für uns ein erhebliches Entscheidungskriterium für dieses Hotel.

  • Bifi44
    Dabei seit: 1106956800000
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    geschrieben 1254047326000

    So nach meinem reinen Bauchgefühl...

    ihr habt nicht eine bestimmte Hotelkette gebucht sondern ein vertraglich zugesichertes Leistungsspektrum. Solange dieses Spektrum erfüllt wird könnt ihr, denke ich, wenig machen. Sollten hier Differenzen auftreten habt ihr die Möglichkeit der Reklamation.

    Allerdings ein anderer Gedamke...

    wenn ich bei einem Versandhaus ein Markenteil (Lacoste, Chanel, Camel etc.) bestelle erwarte ich ja auch das ich das bestellte Markenteil erhalte und nicht nur ein No Name Teil "gleicher" Qualität und Aufmachung.

    MfG  Rainer

    Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)
  • plackerer
    Dabei seit: 1188777600000
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    geschrieben 1254048690000

    wenn ich bei einem Versandhaus ein Markenteil (Lacoste, Chanel, Camel etc.) bestelle erwarte ich ja auch das ich das bestellte Markenteil erhalte und nicht nur ein No Name Teil "gleicher" Qualität und Aufmachung.

    MfG  Rainer 

    so und nicht anders ;)

    Habana--irgendwie geht alles.
  • columbus59
    Dabei seit: 1194825600000
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    geschrieben 1254163524000

    Du buchst ein Hotel, dass deinen Ansprüchen entspricht. Ob der Name danach wechselt ist so was von nebensächlich. Wichtig ist nur, dass alle versprochenen Einrichtungen wie Restaurants, Zimmerausstattung etc erhalten bleibt. Meistens verbleibt ja auch das Personal und das Management wie gehabt im Hotel. Wenn das Frankfurter Arabella Sheraton plötzlich Grand Westin heisst, was solls - es steht immer noch am selben Ort und das Personal hat nur die Uniformen gewechselt. Mit der Hotelkette stehen meistens nur sehr wenige Dinge in direkter Verbindung. Ob die Schokolade auf dem Kopfkissen diesen oder jenen Aufdruck hat, ist doch egal.

    Vergleiche mit Handtaschen oder sonstigen Markenartikeln ist fehl am Platz.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1254164173000

    Kein gutes Beispiel, Sheraton und Westin gehören zum gleichen Laden = Starwood.

    Zudem dann Westin absolut nicht als Nachteil gesehen werden muss :D .

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • columbus59
    Dabei seit: 1194825600000
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    geschrieben 1254164420000

    Vielleicht nicht optimales Beispiel, aber auch hier gibts Unterschiede zwischen den Zweigen von Starwood. Aber es ist doch einfach mal so, dass es nicht unbedingt schlechter sein muss, wenn ein Namenswechsel stattfindet. Das Vier Jahreszeiten in Hamburg heisst ja auch plötzlich Fairmont und das SAS Radisson firmiert neu unter Radisson BLU

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1254165095000

    Klar nicht optimal, Westin ist bei Starwood höher positioniert als Sheraton, wie schon geschrieben.

    Radisson BLU ist eine pure Umbennung von ehemals Radisson SAS.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • hugoonline
    Dabei seit: 1178150400000
    Beiträge: 472
    geschrieben 1254210075000

    Erstmal ein Danke für Eure bisherigen Antworten.

    Hier wird aber nicht ein Iberostar in ein z. B. RIU- oder Melia- Hotel umbenannt, sondern in ein NO-Name-Hotel.

    Die Zugehörigkeit zu dieser Kette beinhaltet in der Regel einen gewissen Qualitätsstandart, der sich meist auch im Preis niederschlägt.

    Ich gebe Euch schon recht, dass ich den Anspruch auf bestimmte zugesicherte Eigenschaften des Hotels gebucht habe, und wenn diese erfüllt sind, der Vertrag wahrscheinlich auch erfüllt ist, aber ich habe nun mal klar ein Iberostar- und kein  0815-Hotel gebucht und dies auch ganz bewußt.

    Ich finde es nur äußerst interessant, dass NEC weder seinen Reisebüros, noch seinen Kunden, eine Mitteilung darüber schickt und darüber hinaus, das Hotel laut Katalog, immer noch als Iberostar verkauft, bzw. über die Reisebüros und das Internet verkaufen lässt.

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1254219786000

    Eine vom Reiseveranstalter versprochene Leistung muss er einhalten.

    Eine Hotelkettenbezeichnung ist ein für Kunden wahrnehmbares Leistungszeichen.

    Eine wie auch immer Umbenennung eines Hotels kann daher auch eine Leistungsänderung nach sich ziehen.

    Meist sind alle Hotels, die unter einem Kettennamen betrieben werden, im Franchise-System betrieben. Das heißt, der Besitzer ist immer der Grieche, Spaniern, Türke oder sonst wer. Nur die Bedingungen, unter denen er es betreiben muss ändern sich. Eine der Bedingungen sind natürlich auch handfester Art: Franchise-Geldbeiträge.

    Daher könnte ein Hotellier sich sagen: den Standard von der Kette X habe ich eh (jetzt...). Wozu noch den teueren Namen bezahlen? Und kündigt den Vertrag.

    Es könnte aber auch eine Hotelkette prüfen und feststellen, dass Hotel X nicht mehr ihren Mindeststandards entspricht und den Vertrag kündigen.

    Aus all diesen Überlegungen meine ich, dass eine Namensänderung eines Hotels im Angebot eines Reiseveranstalters dieser, nämlich der Reiseveranstalter zu verantworten hat und es sich daher um eine einseitige Leistungsänderung handelt. Diese muss ein Kunde nicht hinnehmen, da sie meines Erachtens eine doch maßgebliche Leistungsänderung darstellt.  Somit hat der Reiseveranstalter für einen gleich- oder höherwertigen Ersatz zu sorgen und kann sogar unter Umständen Schadenersatz pflichtig werden.

    Höherwertiger Ersatz: Differenz der Hotels muss Kunde aber selbst bezahlten, sofern die Änderung vor Abreise erfolgte.

    Schadenersatzpflicht könnte aber eintreten, wenn aus bestimmten Gründen (z. B. Weihnachtszeit, Osterzeit) und der späten Änderungsnachricht keine passenden Alternativen mehr vorhanden sind und man gezwungen wäre, teurer zu buchen. Aber diese Sache ist bitte nicht so einfach, wie ich sie hier mit drei Zeilen schreibe! Daher Vorsicht bei Anwendung!

  • hugoonline
    Dabei seit: 1178150400000
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    geschrieben 1254222214000

    @mosaik

    Auf Deine Antwort habe ich die ganze Zeit schon gewartet, weil ich weiß, dass da etwas Fundiertes kommt.

    Noch eine Frage hierzu: Was wäre ein gleich- oder höherwertiger Ersatz zu einem 4-Sterne-Iberostar-Hotel in Tunesien ? Käme auch eine andere Destination in Frage, z. B. ein 4-Sterne-Iberostar in einem anderen Land ? Was wäre dann mit Mehrkosten für das Hotel, bzw., für den eventuell teureren Flug ?

    Oder in welchem Rahmen bewegt sich der gleichwertige Ersatz ? Richtet sich das ausschließlich nach dem Preis ?

    Ich muß schließlich alle Punkte abwägen können, bevor ich eine Entscheidung treffe.

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