@hugoonline sagte:
Na, dann sind ja auf Djerba die Alternativen zum gebuchten Hotel so gut wie nicht vorhanden.
Da gibt es , zumindest im NEC/TC - Programm, eher nur minderwertige Ersatzmöglichkeiten.
D. h. wohl dann, NEC erfüllt einen vertraglich festgelegten Leistungsbestandteil (Hotel der Iberostargruppe) nicht, kann aber mangels anderer Möglichkeiten, nicht dafür zur Verantwortung gerufen werden ?
Oder käme hier auch ein gleich- oder höherwertiges (Iberostar-)Hotel auf dem tunesischen Festland in Betracht ?
Oder gar eines anderen Veranstalters ? Oder nur von NEC und zumindest noch TC ?
Zweiter Absatz - nein, nein, wenn NEC eine vertragliche Leistung nicht erfüllen kann, wird er u. U. Schadenersatz pflichtig. Ich gehe aber davon aus, dass NEC versuchen wird, Absatz drei anzubieten: ein Hotel aus der Kette am Festland.
Ein Veranstalter muss grundsätzlich nur Alternativen aus dem oder den eigenen Katalog(en) anbieten. Eben da fängt dann die Schadenersatzpflicht an. Kann er es nicht, der Kunde muss auf einen anderen Veranstalter ausweichen, um eine Alternative derselben Kette im selben Zielgebiet, oder eben am Festland, buchen zu können, muss der Veranstalter die Mehrkosten dafür erstatten.
In meinem Hinterkopf habe ich sogar gespeichert, dass im Falle einer einseitigen Vertragsänderung von seiten des Veranstalters dieser "Stornogebühren" an den Kunden in jener Höhe zu zahlen hat, wie der Kunde zum selben Zeitpunkt an den Veranstalter zu bezahlen hätte (allerdings: dieser Punkt ist von mir im Moment nicht überprüft und daher mit Vorbehalt!).
Leider ist es aber in der Praxis so, dass bzgl. Schadenersatz sich jeder Veranstalter klagen lässt.
Vorgang in deinem Fall: NEC mitteilen, dass nur ein gleichwertiges IBEROTEL a) auf Djerba als Kompromiss am Festland in ... akzeptiert wird, ansonsten Schadenersatzforderungen vorbehalten der gebuchte Urlaub kostenfrei storniert wird. Bringt nun zwar keinen Vorteil für euch, aber so wäre einmal der Vorgang, wenn man mit der Umbennung des Hotels nicht einverstanden ist.
Bucht NEC nicht um, wäre es in der Tat ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren. Da eben Schadenersatzforderungen mit ein paar Dingen verknüft sein könnten (wie lange ist es noch zur Reise hin? Ist es eine Hochsaison? Wie schaut es tatsächlich mit vergleichbaren Alternativen in anderen Ländern aus? Zumutbarkeit? usw.)