Selbstverständlich sollte man sich nicht auf die Aussagen einer Kundenhotline verlassen - damit wäre man ganz sicher denkbar schlecht beraten.
Allerdings bestreite ich entschieden die Ableitungen von Generalität aus einer einzelnen Erfahrung!
Zum einen kann die Reaktion des Veranstalters schlichterdings der Besonnenheit geschuldet sein, derer sich die befasste Stelle im Gegensatz zur "Hotline" (immer häufiger Subunternehmer) befleißigte, zum anderen hätte eine prozessuale Entscheidung ggf. ganz anders aussehen können.
Es ist richtig, dass man wesentliche Änderungen dem Kunden unverzüglich mitteilen muss, die Frage ist allerdings, ob ein Wechsel vom Betreiber Rixos auf den Betreiber Delphin eine solche darstellt? Ich bezweifle das - es handelt sich in beiden Fällen um regionale Größen und beide sind tadellos beleumundet.
Das betrifft auch die werbliche Wirkung - solange ein Rixos kein Ibis wird sondern ein Delphin, ist von unlauterem Wettbewerb keine Rede und lassen sich entsprechend auch keine Rechte daraus ableiten.
Ich bin ziemlich sicher, dass man im Falle einer Klage an der Unangemessenheit gescheitert wäre.
Übrigens halte ich es für ziemlich sportlich, den Veranstalter regelmäßig einer Unterschlagung von Informationen zu bezichtigen - solche Entscheidungen (Vergabe an neue Pächter) sind bis zur Rechtswirksamkeit bestenfalls Gossip und werden erst dann kommuniziert, wenn die Tinte trocken ist und die regionale Vertretung die Info erhalten und weitergeben hat.
Letztlich wird jeder, der sich mit dem regionalen Markt ein wenig auskennt zweifeln, warum ein Betreiberwechsel von Rixos zu Delphin Anlass geben sollte zur einseitigen Kündigung ... aber das ist kein rechtlicher sondern ein ganz privater Aspekt.
Jedenfalls bleibe ich entschieden bei meinem oft gegebenen Rat, möglichst lange die persönliche Einigung anzustreben. Im anderen Fall trifft man ggf. auf sehr unliebsame Gegner und sieht Aussagen wie "rechtfertigt grundsätzlich ein Abwicklungsverhältnis" zu Staub zerfallen.
Kurzum:
Ein Wechsel vom Betreiber Rixos zum Betreiber Delphin ist keine wesentliche Änderung der vertraglichen Vereinbarung, sofern Delphin soweit am Konzept festhält. Eine kostenfreie Rücktrittsmöglichkeit ist daher ein Akt des Goodwill und kein rechtsverbindlicher Anspruch.
Gelobt sei daher der Veranstalter, der mimowetter so freundlich entlassen hat aus dem Vertragsverhältnis; leider ist sein Name nicht bekannt und man muss ihm den Titel anonym verleihen.