• zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
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    geschrieben 1422111291000

    Malini:

    Davon abgesehen: Ja, vermutlich gibt's etliche markenhörige Menschen, die ein Label zu ihrem Glück brauchen!  :p

    Vielleicht sind es aber auch jene die die Leistung, die hinter der Marke steckt, zu schätzen wissen, bzw. so viel Geschmack besitzen und den Unterscheid erkennen!

    Aber wir wollen wohl keine Standes-Diskussionen beginnen  ;)

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
    Beiträge: 10754
    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1422113799000

    @zeitigweise,

    habe durchaus auch schon ein Hotel gebucht, dass "plötzlich" (und zu meinem Leidwesen) nicht mehr zu C. gehörte, sondern zu S.: Die Kosmetikprodukte von Annick Goutal wurden ersetzt durch welche Hermès - und das war's...

    Manchmal ist es auch einfach viel Lärm um nichts!

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • Mam62
    Dabei seit: 1378598400000
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    geschrieben 1422114543000

    Es gibt ja auch Hotels, die zu keiner Kette gehören und es nicht nötig haben, sich mit dem Namen als Franchisepartner zu schmücken, die dennoch erstklassig sind.

    Und es gibt Hotels die den Namen einer Kette draussen angeschraubt haben und trotzdem ganz miserabel sind. Da ist die Wasserflasche gratis und der nachmittägliche trockene Kuchen auch keine Entschädigung.

    Das alles hat weder mit besonders gutem Geschmack noch mit besonders qualitätsvoller Leistung zu tun. Wenn die Hotelleitung den geforderten Standard des Franchisegebers schlecht umsetzt, dann helfen noch so klangvolle Namen gar nichts.

    Und Standesdünkel, nur weil man Hotels einer bestimmten Marke bucht, sind noch weniger beeindruckend....

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1422135514000

    @zeitigweise

    Nein! - wir wollen definitiv keine "Standesdiskussion" beginnen - und würde der Verzicht darauf nach deinen Vorträgen insbesondere dir entgegenkommen ... !?

    :shock1: :?

    Der Titel des Unterforum ist doch wohl eindeutig?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • mimowetter
    Dabei seit: 1172448000000
    Beiträge: 54
    geschrieben 1422815933000

    Habe genau das gleiche Problem gehabt:

    Hotel (Rixos Lares) im September zum wiederholten Mal für die kommenden Osterferien gebucht, Anfang November dann Betreiberwechsel - über den mich natürlich zunächst auch nicht der Reiseveranstalter informiert hat sondern Einträge bei den Bewertungen hier im Forum.

    Mehrere Telefonate mit dem Kundenzentrum brachten immer nur Aussagen wie: Leistungen bleiben unverändert, daher keine kostenfreie Stornierung (Kosten hierfür über 600 Euro) allenfalls Umbuchung zu aktuellen Bedingungen. Angebot meinerseits: Umbuchung in das Rixos Belek mit Aufteilung des Aufpreises (50:50) wurde abgelehnt.

    Laut Kundenzentrum "versteht man meinen Ärger", "hat man auch mit dem Vorgesetzten gesprochen", "gibt es leider keine andere Möglichkeit" .......

    Da diese Sätze doch eine verblüffende Ähnlichkeit mit den im WDR-Beitrag zu AirBerlin gezeigten Methoden aufwiesen, habe ich mich nicht darauf verlassen, sondern

    EIN Telefonat mit der Rechtsschutzversicherung und danach EIN Telefonat mit einer Anwältin geführt, die sich dann mit dem Reiseveranstalter in Verbindung gesetzt hat. DREI Tage später hatte ich die Bescheinigung einer kostenlosen Stornierung im Maileingang.

    Was lernt man daraus: Niemals den Aussagen einer Kundenhotline vertrauen sondern - soweit RV vorhanden - anwaltliche Hilfe suchen. Traurig aber wahr: Erst dann reagieren Reiseveranstalter. (Noch trauriger übrigens, dass mir dieser Umstand auch von meinem Reisebüro bestätigt wurde; der Chef dort meinte sofort, ich müsse kostenlos stornieren können.)

    Für diejenigen ohne RV, die das finanzielle Risiko einer Einschaltung eines Anwaltes abschätzen wollen, hier noch zwei Aspekte, die zur Lösunge in diesem Fall sicher beigetraten haben:

    Auf der entsprechenden Katalogseite stand der Name der Hotelkette nicht nur oben im Namen des Hotels sondern wurde mit dem Signet dieser Marke unmittelbar über der textlichen Beschreibung der Leistung wiederholt. Dieser Umstand, der bei nur einem Drittel der Hotels in diesem Zielgebiet auftrat, wurde von der RV als Zeichen einer zusätzlichen Werbung mit der Kette in klarem Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung gewertet - damit hatte ich zunächst einmal die Kostendeckungszusage in der Tasche.

    Im späteren Gespräch mit der Anwältin ging es dann um die Frage, ob der Reiseveranstalter zum Zeitpunkt meiner Buchung eigentlich schon über den rund fünf Wochen später erfolgten Besitzerwechsel informiert war und diese Information bei der Buchung im Reisebüro zurück gehalten hat. Ihrer Meinung nach hätte man davon ausgehen können, und wahrscheinlich war diese Tatsache dem Reiseveranstalter dann auch durchaus bewusst. Ein solches Verschweigen rechtfertige grundsätzlich eine rückwirkende Vertragsaufhebung.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1422819575000

    Selbstverständlich sollte man sich nicht auf die Aussagen einer Kundenhotline verlassen - damit wäre man ganz sicher denkbar schlecht beraten.

    :?

    Allerdings bestreite ich entschieden die Ableitungen von Generalität aus einer einzelnen Erfahrung!

    Zum einen kann die Reaktion des Veranstalters schlichterdings der Besonnenheit geschuldet sein, derer sich die befasste Stelle im Gegensatz zur "Hotline" (immer häufiger Subunternehmer) befleißigte, zum anderen hätte eine prozessuale Entscheidung ggf. ganz anders aussehen können.

    Es ist richtig, dass man wesentliche Änderungen dem Kunden unverzüglich mitteilen muss, die Frage ist allerdings, ob ein Wechsel vom Betreiber Rixos auf den Betreiber Delphin eine solche darstellt? Ich bezweifle das - es handelt sich in beiden Fällen um regionale Größen und beide sind tadellos beleumundet.

    Das betrifft auch die werbliche Wirkung - solange ein Rixos kein Ibis wird sondern ein Delphin, ist von unlauterem Wettbewerb keine Rede und lassen sich entsprechend auch keine Rechte daraus ableiten.

    Ich bin ziemlich sicher, dass man im Falle einer Klage an der Unangemessenheit gescheitert wäre.

    Übrigens halte ich es für ziemlich sportlich, den Veranstalter regelmäßig einer Unterschlagung von Informationen zu bezichtigen - solche Entscheidungen (Vergabe an neue Pächter) sind bis zur Rechtswirksamkeit bestenfalls Gossip und werden erst dann kommuniziert, wenn die Tinte trocken ist und die regionale Vertretung die Info erhalten und weitergeben hat.

    Letztlich wird jeder, der sich mit dem regionalen Markt ein wenig auskennt zweifeln, warum ein Betreiberwechsel von Rixos zu Delphin Anlass geben sollte zur einseitigen Kündigung ... aber das ist kein rechtlicher sondern ein ganz privater Aspekt.

    Jedenfalls bleibe ich entschieden bei meinem oft gegebenen Rat, möglichst lange die persönliche Einigung anzustreben. Im anderen Fall trifft man ggf. auf sehr unliebsame Gegner und sieht Aussagen wie "rechtfertigt grundsätzlich ein Abwicklungsverhältnis" zu Staub zerfallen.

    Kurzum:

    Ein Wechsel vom Betreiber Rixos zum Betreiber Delphin ist keine wesentliche Änderung der vertraglichen Vereinbarung, sofern Delphin soweit am Konzept festhält. Eine kostenfreie Rücktrittsmöglichkeit ist daher ein Akt des Goodwill und kein rechtsverbindlicher Anspruch.

    Gelobt sei daher der Veranstalter, der mimowetter so freundlich entlassen hat aus dem Vertragsverhältnis; leider ist sein Name nicht bekannt und man muss ihm den Titel anonym verleihen.

    ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
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    Beiträge: 16169
    geschrieben 1422860804000

    Oh, Frau Anwältin ging davon (Information an den RV) aus ... na dann :laughing:

    Interessant wäre es zu erfahren, wie sie das denn (im Falle eines Verfahrens) zu beweisen gedacht hätte!

    Und auch hier nochmal:

    Es reicht definitiv nicht aus, daß der RV von "irgendwelchen Quellen" informiert wird! Aufgrund "allgemeiner" Vertragsmodalitäten muß(!) diese Info schlußendlich und definitiv vom (bisherigen) Betreiber bzw. dem Hotel kommen. Jedwede andere "externe" Info hat einen rechtlichen Wert von "null bis nichts".

    Profitiert wurde hier von einer Kulanz...nicht von irgendwelchen Ansprüchen - und letztere sind keinesfalls (da schließe ich mich meiner Vorschreiberin an) ableitbar.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1422908958000

    Dem Ergebnis ist eine prozessuale Entscheidung erspart geblieben, die weitere Erörterung bleibt somit theoretisch ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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