Wenn man die Berechtigung eines Anspruches herleiten und möglichst auch verstehen möchte, taugen unpassende Beispiele nicht. Und da ist es ganz einfach so, dass zeitigweises ein Auto bestellt hat und keinen Audi.
(g-m: Markengarantie? Sorry, Pech gehabt!)
Ich habe Verständnis für seine - gelegentlich auch emotionale! - Argumentation, aber Verständnis ernten und Rechte haben sind nun mal zwei Paar Stiefel.
So hat er Recht auf alle (wesentlichen) Vertragsbestandteile, nicht jedoch auf einen spezifischen Betreiber. Wird aus dem InterConti ein Radisson Blu so berechtigt einen allein dieser Umstand nicht zu einer einseitigen Kündigung des Reisevertrages.
Wird aus einem Robinson hingegen ein Ibis sieht die Sachlage schon etwas anders aus.
Wie genau der Betreiberwechsel auf buchungsrelevante Entscheidungskriterien einwirkt kann ich nicht beurteilen, sofern aber eine wesentliche Eigenschaft des Hotels sich ändert ist die Einrede sicherlich gerechtfertigt.
Kleines Beispiel: Aus dem Aldiana Sarigerme wurde ein Robinson - das ist an sich kein sonderlicher Einschnitt. Allerdings hatte Aldiana dort ein Single/Adult Konzept umgesetzt, Robinson erweiterte das Angebot um einen Zuschnitt auch für Familienurlaube.
Unter diesen Voraussetzungen ist eine konzeptionelle Anpassung im Rahmen des Betreiberwechsels als wesentlich zu betrachten und muss der flirtaffine Single nicht hinnehmen, inmitten von Paaren und Families plötzlich als kompletter Exot rumzuurlauben. Da nützt dann auch eine Renovierung der Zimmer und die Erweiterung des Segelangebotes nix, da diese für buchenden Single eben nicht explizit entscheidend waren.