• zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
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    geschrieben 1422001296000

    zeitigweise:

    @Mundelein:

    1. geht es aus den aktuellen Bewertungen hier bei HC eindeutig hervor, auch Bilder

    2. ist das Hotel weder auf Hotelbuchungsseiten noch auf der IHG-Seite selbst buchbar

    3. Einsicht in eine Mail der IHG, in der die "feindliche Übernahmen"  ;)  bestätigt wird

    Unser Reiseveranstalter "weiß" von nichts, bietet kostenlose Umbuchung an.... 

    4. nun habe ich auch die schriftliche Bestätigung der IHG per Mail: Das InterConit The Palace ist kein InterConti mehr! 

     

    @Du:

    Es ist sicher nicht Aufgabe, bzw. Vertragsinhalt des Franchisepartners in FRA, einem Kunden der IHG, Auskunft über ein Franchiseunternehmen in Ägypten zu gaben!

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1422004438000

    @zeitgweise

    Der Hinweis von Kourion ist absolut korrekt - die von dir zitierte Entscheidung hat keinerlei Berührungspunkte mit deinem Anliegen, der Sachstand liegt hier vollkommen anders.

    Es handelte sich um einen missbräuchlich benutzten Markennamen, nicht um einen "Betreiberwechsel".

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
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    geschrieben 1422004862000

    Wenn der "Markenname" missbräuchilich (und das auch weiterhin) beütz wird, handelt es sich dann  nicht um Irreführung, was eine Anfechtbarkeit des Vetrages rechtfertigen würde???

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1422013145000

    "Missbräuchlich" in dem Sinne, dass das Hotel der betreffenden Entscheidung nie zur "Marke" HolidayInn gehörte und das in der Tat eine Irreführung des Kunden war (seitens des Hotels, nicht seitens eines Veranstalters).

    Ein Betreiberwechsel ist imho anders zu betrachten und kommt es eben darauf an, welche bestimmten (wesentlichen) Eigenschaften rein an die "Marke" gebunden waren.

    Falls es hier einschneidende Änderungen gibt kann der Vertrag angefochten werden, falls nicht, nicht.

    ;)

    Im Übrigen werden solche Urteile stets inter partes getroffen, das heißt man kann auch bei völliger Identität der Sachverhalte Forderungen nicht auf nicht betroffene Parteien übertragen. Dies gilt gleichwohl für höchstinstanzliche (BGH) Entscheidungen.

    Letztlich ist es nicht ratsam, als Laie mit Urteilen zu argumentieren, damit kann man u.U. den Entscheidungsspielraum des Vertragsgebers erheblich beschneiden.

    Wenn ich das richtig verstanden habe wurde euch inzwischen eine kostenlose Umbuchung angeboten? Falls dem so ist solltet ihr das wahrnehmen, besser wird es aus meiner Sicht nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Fugimaxi
    Dabei seit: 1235520000000
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    geschrieben 1422107423000

    Hallo,sind das schon einschneidende Änderungen,die für eine Anfechtung ausreichen würden?

    Oder reicht das noch nicht?

    @mfpka

    Eigentlich habe Ich kein Problem,solange mir mein tägliches Blubberwasser auch wie bestellt, serviert wird. :laughing: Tut mir leid,das Du grössere Probleme zu haben scheinst.

    Ich versuche nur den Fall mit etwas aus dem täglichen Leben zu vergleichen,was aber im Reiserecht wohl so nicht gilt.

    Und Ich möchte ja auch noch ein bisschen schlauer werden.

     

    Gruß,Jürgen

    Männer haben auch Gefühle: Hunger zum Beispiel.
  • zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
    Beiträge: 602
    geschrieben 1422108711000

    Fugimaxi:

    Hallo,sind das schon einschneidende Änderungen,die für eine Anfechtung ausreichen würden?

    Oder reicht das noch nicht?

    Lieber Jürger!

    Leider nein! Man (in diesem Fall die RV's) weiß scheinbar was man tut! Buchen jetzt um! Denn selbst wenn wir dort urlauben würden, würden wir uns an jeder KLeinigkeit aufhängen vor Ort und der Erholungsfaktor wäre dahin. In der Arbeitswelt würde man sagen: " Eine Zusammenarbeit, auf Grund es zerütteten Vertraunesverhältnisses, ist nicht mehr möglich" Da würde man allerdings eine einseitige Kündigung gesetzlich deckeln.

    Wie dem auch sei, wir haben gelernt, beim Reiserecht gilt das Recht des Stärkeren (Der Veranstalter) und deshalb, Finger weg von Pauschalreisen, das bedeutet nicht nur, das

    Flüge, Flugzeiten unverbindlich sind (ja, es wird immer noch so deklariert)

    sondern auch 

    Hotel (das The Palace wird immer noch als ein InterContinetal verkauft, obwohl es seit dem 14.01.15 keins mehr ist und der Verbraucher scheint keinerlei handhabe dagegen zu haben) und auch Transfer..... 

    Ironie aus  ;)

    Und Ich möchte ja auch noch ein bisschen schlauer werden.

    Und schlauer?

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1422108828000

    @Fugumaxi,

    um bei deinem Beispiel zu bleiben: Du bekommst Dom Pérignon - allerdings in einer anderen "Verpackung"...

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • zeitigweise
    Dabei seit: 1420156800000
    Beiträge: 602
    geschrieben 1422109161000

    Malini:

    @Fugumaxi,

    um bei deinem Beispiel zu bleiben: Du bekommst Dom Pérignon - allerdings in einer anderen "Verpackung"...

     

    Blödsinn!!!! Keiner der bereit ist für eine Flasche Champangner 250 bis 400 .... in der Gastronomie zu zahlen würde DAS AKZEPTIEREN!

    Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund
  • Fugimaxi
    Dabei seit: 1235520000000
    Beiträge: 1708
    geschrieben 1422109786000

    Laut der verlinkten Hotelbewertung würde aber ein anderes Blubberwasser in einer Dom Pérignon Flasche sein.

    Bei Buchung des IC hätte zeitigweise das Premium Wasser,Zeitungen,Kuchen am nachmittag usw.inkludiert gehabt.Das ist vom neuen Betreiber wohl alles gecancelt worden.

    Aber egal, zeitigweise hat sich jetz für die vom RV angebotene kostenlose Umbuchung entschieden.

    @zeitigweise

    Ich lese gerne und oft im Forum,und bin immer wieder erstaunt,was einem als Pauschaltourist so alles passieren kann.

    Gruß,Jürgen

    Männer haben auch Gefühle: Hunger zum Beispiel.
  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
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    geschrieben 1422110240000

    @zeitigweise,

    da es sich um ein rein fiktives Beispiel handelt, brauchst du hier auch nicht rumzuschreien - reg' dich wieder ab! 

    Davon abgesehen: Ja, vermutlich gibt's etliche markenhörige Menschen, die ein Label zu ihrem Glück brauchen!  :p

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
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