• Hanni1986
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    geschrieben 1305628574000

    Dann nimm Ihn oder geh zum Anwalt - your decision

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1305629706000

    Pepe, wenn Dir dieser Scheck nicht reicht, nimm Dir die Katalogbeschreibung vom ursprünglich gebuchten Hotel und schreibe das raus, was Dir/euch durch den Hotelwechsel definitiv nicht zur Verfügung gestanden hat, zieh die Tabelle zu Rate und errechne, was Du eventuell max. bekommen könntest...

    ...und schaue dann, wie sich die Summe die sich dann ergibt im Verhältnis zur angebotenen Summe steht.

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  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1305631870000

    Achja, diese Unterschiede hast Du Dir hoffentlich schon vor Ort reklamiert und Dir bestätigen lassen...

    ...ansonsten...

    Sei froh über das Scheck-Geschenk!

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  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1305651973000

    Scheck-Geschenk ? Eine Definition als Geschenk eines minimalen Geldbetrages für einen Vertragsbruch ? Ehrlich: ich fass es nicht. Wenn der RV den Urlauber bei Ankunft im Flughafen darüber informiert, dass das gebuchte Hotel nicht zur Verfügung steht ist in meinen Augen nahezu kriminell, weil vorsätzlich der Tatbestand einer Nichteinhaltung des Reisenvertrages. Zumal hier ja auch diesbezügliche Daten genannt wurden.

    Jeder, aber auch wirklich jeder sollte das "händlerhafte" Verhalten der RV in solchen Fällen ablehnen: sie locken mit dem Bargeld auf der Hand !! Und warum tun sie das ? Weil sie mit Kleingeld das Problem vom Tisch haben wollen.

    Richtig ist die Aussage: nimm es oder klage ( bzw. gehe zum Anwalt )

    Gruss Gabriela

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1305652859000

    Gabriela,

    warum wußte ich nur, das Du auf den Begriff "Geschenk" anspringst? ;)

    Zunächst muß ja mal geklärt werden, was exakt(!) vor Ort reklamiert und bestätigt wurde.

    a)

    Wurde "nur"  die Hotel-"Änderung" reklamiert und bestätigt

    oder

    b)

    auch, das z.B. die örtliche Reiseleitung schon länger wuße, das das gebuchte Hotel in diesem Zeitraum nicht zur Verfügung steht?!

    und

    c) wurden auch alle anderen "Mängel" vor Ort reklamiert und bestätigt?

    Desweiteren müßte man anhand der Tabelle und den "Reklamationspunkten" auch einfach sehen, welche Gesamtsumme ggfs. max. reklamiert(?) werden könnte...

    ...im Vergleich zur angebotenen Summe!

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  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1305654454000

    Neben den hier genannten Punkten a bis c würde mich der Reisepreis interessieren.

     

    Denn hier wissen wir nur: 165 € von X   sind ??? % ? Und die %-Zahl würde ich schon gern ausrechnen.

     

    Zum Thema: Ich erfahre erst vor Ort, dass das Hotel geschlossen ist...

    Geht gar nicht, wurde allerdings als Punkt "Informationspflicht des RV" in vielen Threads zur Überbuchung bereits diskutiert.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • chepri
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    geschrieben 1305656181000

    @gabriela_maier sagte:

    nahezu kriminell, weil vorsätzlich der Tatbestand einer Nichteinhaltung des Reisenvertrages. 

    So etwas gibt es nicht, oder bitte nenn die entsprechende Gesetzesgrundlage.

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1305657077000

    Also bei allen Verständnis für dich, da komme ich wirklich nicht mehr mit. Wer weiss, dass das gebuchte Hotel ( Vertragsbestandteil ) nicht mehr zur Verfügung steht, und trotzdem eine Buchung annimmt, ja, wie willst du das nennen ? Du wirfst doch hier permanent mit Paragraphen um dich, ich bleibe dabei, was ich geschrieben: ich nenne das arglistige Täuschung, und das ist ein kriminelles Delikt, oder nicht ??

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1305657813000

    Gabriela, ich gehöre auch zu denjenigen, die Deine Beiträge grundsätzlich gerne lesen...auch wenn wir nicht immer einer Meinung sind...

    ...aber Du hast doch jetzt im Prinzip die ****** vor Dir, die Du selbst gerufen hast.

    Dir sollte (gerade bei Deinem Background) doch nun wirklich bekannt sein, das es innerhalb der juristischen Definition keinen "vorsätzlichen Tatbestand einer Nichteinhaltung eines Reisevertrages" gibt.

    Den Tatbestand der arglistischen Täuschung gibt es dagegen selbstverständlich...ob er hier tatsächlich vorliegt ist zu prüfen.

    Sollte er grundsätzlich vorliegen (was hier "nicht ausgeschlossen" scheint), ist aber trotzdem zu prüfen und zu klären welche rechtlichen Folgen und Möglichkeiten daraus ergeben...deswegen meine Frage nach "a), b) und c)" etwas weiter oben.

    Bei allem (je nachdem auch verständlichen) Ärger:

    Wurde vor Ort das angebotene (und bezogene) Hotel akzeptiert und erfolgte vor Ort keine weitere Reklamation (z.B. Pools, Gastronomie etc.) wird es sehr schwierig nachträglich noch irgendwelche Ansprüche geltend zu machen. Zusätzlich muß geprüft werden, ob z.B. gemäß Hotelbeschreibung und ursprünglichem Angebot überhaupt irgendwelche Reklamationen juristisch(!) relevant bzw. existent sind!

    Ja sanook,

    das ist dann noch ein weiterer Aspekt...mit gewissen Behauptungen und Thesen sollte man sehr vorsichtig sein...hier lesen nicht nur Konsumenten!

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  • gabriela_maier
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    geschrieben 1305658440000

    Na, dann lest mal das Eingangsposting nach ! Auf Anfrage vor Abreise wurde bestätigt, dass das Hotel zur Verfügung steht. Und gab es eine Nachbesserung ? Ja, aber nur vor Ort, nach der Ankunft.

    Und was die Post eines RV angeht, oh, bitte bitte sehr gerne. Ich bin so was von einverstanden, das wir das juristisch klären, da ich selbst bisher nicht bisher betroffen war, um darauf zu reagieren.

    Hatten wir doch schon in anderen threads: das gebuchte Hotel wird nicht zur Verfügung gestellt ist Vertragsbruch. Wenn die Informantion darüber nicht rechtzeitig ( oder gar nicht erfolgt ) werden 15% des Reisepreises erstattet ( nach einem Urtel des LG Frankfurt ). Was bisher noch nicht juristisch eruiert worden ist: ist die Kenntnis eines nicht zur Verfügung stehenden Hotels, und trotzdem die Annahme einer Buchung dafür ein strafrechtlicher Bestandteil oder nicht ?

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