Eine solche Meinung einer ( möglicherweise ) nie Betroffenen ist schon etwas verwunderlich. Alles in Ordnung ? Same procedure as everyday ! Nein, so stelle ich mir eher die Aussage eines Vorstandssprechers des RV vor, mit anschliessender Memo an die Fachabteilung: na geht, doch unsere Strategie.
Man lese nur noch einmal das Eingangsposting. Danach war das gebuchte Hotel schon vor Reiseantritt geschlossen. Wer dann noch den Reisenden da hinschickt ( obwohl er weiss, das es nicht möglich ist ) macht sich der arglistigen Täuschung schuldig. Und bitte kein Gelabere, das liegt an den Hotiers, die das nicht gemeldet haben. Das muss der RV im Innenverhältnis klären, wenn er das nicht tut bleibt er trotzdem in der Verantwortung. Da gehört schon eine Portion kriminelle Energie dazu, weil die besondere Situation der Betroffenen vor Ort eiskalt einkalkuliert wurde.
Tja, die Sache mit dem Scheck. Erinnert mich an das Handelsgehabe eines sehr alten Volkes aus Vorderasien. Man macht ein schlechtes Angebot zum Kauf dem Interessenten schmackhaft, in dem man ihm den angebotenen ( zu niedrigen ) Preis in Scheinen in die Hand drückt. Er soll das Geld spüren ! Gibt es übrigens auch umgekehrt: Beispiel Hamburger Fischmarkt. Da macht man zuerst einen Preis und packt dann den Gegenwert vor Augen des Interessenten auf die Hand ! Und immer noch was dazu, und noch was dazu ! Die Versuchung steigt zuzuschlagen.
Was wäre zu tun ? Ich glaube, die modernen Kommunikationsmittel helfen dabei. Eine e-mail, oder ein Fax, oder auch einen Anruf an die hotline mit der klaren Info, das man sich in Ermangelung einer Alternative den verordneten Tatsachen vorerst beugt, grundsätzlich damit nicht einverstanden ist und nach der Rückkehr Schadensersatzforderungen gelten machend wird.
Und was soll eigentlich das Gelabere mit "gleichwertigem oder sogar besserem Ersatzhotel" ? Also sei doch froh, du hast doch was Besseres bekommen ? Was willst du eigentlich ? Hier geht es schlicht und ergreifend darum, das ein Vertragsbruch vorliegt, den ausschliesslich der RV zu verantworten hat.
Ich schliesse gar nicht aus, das eine Vielzahl von Urlaubern sich damit einverstanden erklärt. Ist auch ok, aber dabei geht es auch um das Prinzip ! Wenn der TO sich mit dem Scheck als Schadensersatz ( hallo: das ist dafür, das er sein gebuchtes Hotel nicht bekommen hat ) einverstanden erklärt ist das ganz allein seine Sache. Aber das Grundsatzproblem ist damit ganz sicher nicht aus der Werlt.
Gruss Gabriela