• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1305659107000

    Gabriela,

    ich glaube, jetzt verrennst u Dich etwas!

    Wo steht denn im Eingangsbeitrag etwas von Nachbesserung...wie kommst Du darauf und wie soll die erfolgt sein?

    Wenn Du "Post von einem RV" bekommst, dann klärt ihr nicht diesen (oder einen ähnlichen) Fall (kannst Du als Unbeteiligte, Nichtbetroffene auch gar nicht), sondern Du stehst dann Rede und Antwort, wie Du dazu kommst gewisse Behauptungen zu veröffentlichen!

    Zum 3. Abschnitt Deines letzten Beitrages:

    Ja, grundsätzlich hast Du selbstverständlich recht...wenn(!!!) der RV Bescheid wußte! Grundsätzlich hat Pepe vor Ort das Gegen-Angebot angenommen und damit eine Akzeptanz angezeigt. Betrachtet man diesen Punkt und sollte er vor Ort nicht weitere "Mängel" (z.B. Unterschiede zum ursprünglichen Angebot, oder augenscheinliche Mängel) angezeigt haben und bestätigt bekommen, wird es sehr schwierig für ihn.

    Ich mache mir z.B. gleich mal die Mühe zu recherchieren ob im ursprünglich gebuchten Hotel tatsächlich beheizte (oder beheizbare(!!!...das ist ein wichtiges Definitionsdetail und großer Unterschied) angeboten waren.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • chepri
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    geschrieben 1305661306000

    @gabriela_maier sagte:

     ich nenne das arglistige Täuschung, und das ist ein kriminelles Delikt, oder nicht ??

    Nein, das ist es nicht, denn arglistige Täuschung gehört zum Zivil- und in Ausnahmefällen zum Verwaltungsrecht.

    Strafrechtlich lautet der korrespondierende Begriff "Betrug".

    Eine Täuschung liegt vor, wenn über Tatsachen falsche Erklärungen abgegeben werden, arglistig ist die Täuschung dann, wenn sie vorsätzlich erfolgte.

    Nun kommt der § 123 BGB, in dem es heißt:

    "Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung....bestimmt worden ist kann die Erklärung anfechten."

    Wir haben aber überhaupt keine Anhaltspunkte dafür, dass bei Abgabe der Willenserklärung des TO der Veranstalter wußte, dass bei Reiseantritt das Hotel geschlossen sei.

    Nun erklär mir bitte, wo die arglistige Täuschung erfolgt sein soll. Die falsche Auskunft ist es jedenfalls nicht, da sie ja nicht die Abgabe einer WE zum Ziel hatte.

    Feststellen möchte ich aber dennoch, dass ich für die Praxis der Reiseveranstalter, Kunden bewußt oder leichtfertig irgendwo hin zu schicken, absolut kein Verständnis habe.

    P.S: Sollte sich jemand dafür interessieren, Betrug wird in § 263 StGB definiert, aber auch dafür gibt der Sachverhalt natürlich nichts her.

  • HC-Mitglied985931
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    geschrieben 1305691905000

    @gabriela_maier sagte:

    ... Was bisher noch nicht juristisch eruiert worden ist: ist die Kenntnis eines nicht zur Verfügung stehenden Hotels, und trotzdem die Annahme einer Buchung dafür ein strafrechtlicher Bestandteil oder nicht ?

    Wie kommst Du darauf, dass dem RV vor Buchung schon bekannt war, dass das Hotel zum Zeitpunkt des Aufenthaltes des To`s geschlossen sei?!

    Der TO hat lediglich erklärt, vor Abflug (wissen noch nicht mal,ob Tage oder Wochen) wegen der Öffnung angefragt zu haben!

    @pepe34 sagte:

    Noch vor dem Abflug hat unser Reisebüro beim Veranstalter ( 1-2 Fly) nachgefragt,

    ob das Hotel geöffnet hat.

    Du warst doch selbst zu der Zeit unten und weisst aus den ganzen Threads, wie es bei den RV da vor sich ging. Vielleicht hatte da ein Mitarbeiter des RV ne veraltete Liste, auf der das Albatros Beach noch als geöffnet geführt wurde?! Lass den TO die Anfrage mal ne Woche vor Abflug gestellt haben, dann war das Hotel zu dem Zeitpunkt gerade mal  3-4 Tage geschlossen...

    @pepe34 sagte:

    Wir haben vom 01.03 - 18.03 das beach Albatros Resort in Hurghada gebucht.

    ........ Auf Nachfrage im Resort sagte man mir das dieses Hotel schon seit dem 18.02 geschlossen ist und auch ertst wieder im April öffnet.

    Hier von Vorsatz zu sprechen, finde ich schon gewagt...

  • gastwirt
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    geschrieben 1305718283000

    Die Gabi hätte es nur anders formulieren sollen :p   Vielleicht so oder ähnlich :laughing:

    " Nach meinem Dafürhalten und durchaus subjektiv empfunden, wäre es theoretisch möglich, dass ein schuldhaftes, ja vielleicht sogar vorsätzliches Verhalten des RV vorliegen könnte. Ob dies dann als Vergehen zu behandeln wäre, bliebe einer Prüfung vorbehalten". Dann fielen ihre Worte unter freie Meinungsäusserung :p

  • papaya46
    Dabei seit: 1269734400000
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    geschrieben 1305718979000

    Hallo,

    der @pepe 34 hat doch noch vor dem Abflug bei seinem RV  extra nachgefragt.

    Wusste der RV oder sein Mann vor Ort nicht , dass das Hotel schon 2 Wochen geschlossen hat  :frowning:  

    mfG.

    ***suum cuique***
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1305725593000

    @papaya

     

    Na ja, sanook schreibt ja:

    "Selbstverständlich hat sich der Veranstalter darum zu kümmern und sollte seine bekannten Pappenheimer auch aussieben (machen leider viele nicht),.."

    Und wenn dem nun tatsächlich so ist / war  :frowning: :

    Tja, das ist nicht kriminell, aber wie nennt man das noch, wenn jemand seinen Job nicht vernünftig macht ?  ;)

     

    Aber ich fände es wirklich gut, wenn der TO sich noch einmal melden würde. Denn dies hier interessiert mich wirklich:

    Kourion

    Neben den hier genannten Punkten a bis c würde mich der Reisepreis interessieren.

    Denn hier wissen wir nur: 165 € von X sind ??? % ? Und die %-Zahl würde ich schon gern ausrechnen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • pepe34
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    geschrieben 1305825676000

    Für diese Reise haben wir 2300€ bezahlt.  die 165€ machen also ca. 7% aus.

    Bereits vor Ort habe ich mich schriftlich über diese Machenschaften beim RV beschwert.

    Selbst während unseres Aufenthaltes war dieses Hotel immer noch buchbar.

    Andere verärgerte Urlauber haben vor Ort das Reisebüro kontaktiert. Die haben wiederum den RV angerufen, der dann immer noch behauptet hat, das Hotel sei offen.

    Zu den beheizten Pools hat sich unser Reiseleiter übrigens so geäußert:

    " Die  Pools im Jungle Aqua Park seien beheizt und wir hätten die Möglichkeit täglich mit dem Shuttlebus dort hinzufahren"

    Danach hat meine Frau mich von dort weggezogen, ich war wirklich auf 180.

    Zu dem geschlossenen Hotel schreibt der RV mir nun folgendes:

    "Diese Änderung war erforderlich, da unser Vertragspartner uns zu spät über eine Fehldisposition informiert hat. Diese Situation war auch uns ungenehm. Wir meinen aber mit der Unterbringung im Hotel Albatros Palace eine gleichwertige und durchaus zumutbare Alternative angeboten zu haben.

    Als Ausgleich erhalten sie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Scheck in Höhe von 165€.

    Ich kenne mich wirklich mit Reiserecht gar nicht aus. Habe aber mit ca. 15% des Reisepreises gerechnet, da sie der Mitteilungspflicht nicht nachgekommen sind.

    Für weitere Hilfe, wie ich mich nun verhalten soll, wäre ich euch dankbar.

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1305826354000

    Hi pepe,

    dank Dir für die ergänzenden Infos.

    Was mich jetzt noch interessieren würde:

    Wie waren die Pools z.Z. Deiner Buchung im Katalog beschrieben? Ich habe nämlich keinerlei Hinweis bzgl. "beheizt" bzw. "beheizbar" gefunden.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1305829735000

    Dein RV schreibt dir:

    @pepe34 sagte:

    Wir meinen aber mit der Unterbringung im Hotel Albatros Palace eine gleichwertige und durchaus zumutbare Alternative angeboten zu haben.

    Und wie zwei User hier auf Seite 1 schreiben, hat das Alternativhotel einen Stern mehr verdient (oder hat einen mehr ?), ist besser, liegt nur 100 m vom ursprünglich Gebuchten entfernt, zum Kids-Club ca. 5 Minuten, usw.

     

    In diesem Fall hast du m. E. keine so guten Karten, wenn du dich mit der Absicht trägst, eine höhere Summe als die angebotenen 165 € einzuklagen.

    Denn du musst schon nachweisen können, dass das Hotel nicht deinen Wünschen entsprach, nicht deine Erwartungen erfüllte, usw.

     

    Nicht deinen Erwartungen entsprach ja z. B. der nicht geheizte Kinderpool. Und hier schließe ich mich Holginho an: Wie war diesbezüglich die Katalogbeschreibung deines ursprünglich gebuchten Hotels ?

     

    Und noch einmal: Mir missfällt es sehr, wenn RV die Urlauber vor Ort vor vollendete Tatsachen stellen. Ist es aber so, wie dein RV, wie andere User hier schreiben, so sollte man vllt. nicht zu sehr auf seine Rechte pochen.

    Wie doc schon schreibt:

    @doc3366 sagte:

    möchte also nicht wissen, wie Du das Beach in der jetzigen Situation empfunden hättest.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • chepri
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    gesperrt
    geschrieben 1305832653000

    Ganz unabhängig vom konkreten Fall: Über alles kann man reden, nicht aber darüber, wenn ich wie ein Päckchen Kunsthonig von A nach B verschoben habe.

    Als mir dies geschah, war endgültig Schluss mit Reisebüro und Reiseveranstalter, und seitdem gibt es keine Probleme mehr.

    @pepe

    Wenn du meinst, 7% sind zu wenig, dann schreib den RV an und teile ihnen mit, dass du noch .....€ möchtest. Ob du sie ohne Anwalt auch bekommst? Und ob dann das Gericht auch auf deine Forderung eingeht? Dieses Risiko wäre mir dann doch wieder zu hoch. Und g_m wird die Anwaltskosten auch nicht tragen, vermute ich.

    P.S. Dir hilft es nichts, aber vielleicht anderen; Immer gleich beim RV eine bestimmte Forderung aufstellen und nicht auf den guten Willen des Veranstalters hoffen.

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