Da ich noch nie in diese Lage gekommen bin, fällt es mir immer ein wenig schwer, anderen diesbezüglich zu raten.
Ich selbst wäre in diesem Fall stinksauer, reise aber überwiegend allein und schon gar nicht mehr mit Kindern wie der TO. Und mit Kindern besteht man nicht einfach mal so auf eine unverzügliche Rückreise und schlägt sich vllt. dann die Nacht auf dem Flughafen um die Ohren. Eher akzeptiert man das Unvermeidliche.
Aber wie du an pepe schreibst:
"... Ob du sie (höhere Forderungen) ohne Anwalt auch bekommst? Und ob dann das Gericht auch auf deine Forderung eingeht? Dieses Risiko wäre mir dann doch wieder zu hoch..."
Denn in diesem speziellen Fall war das Hotel zumindest gleichwertig, wenn nicht besser und m. E. sind darum die Chancen für einen ev. Kläger nicht so gut.
Ich zitiere mal:
"Ersatzhotel muss vom Reisenden grundsätzlich nicht akzeptiert werden. Es liegt ein Reisemangel vor, der zur Reisepreisminderung berechtigt. Ausnahmsweise wird eine Ersatzunterkunft zugelassen, wenn diese von Standard, Lage und Ausstattung dem gebuchten Objekt entspricht, in räumlicher Nähe zum gebuchten Quartier liegt und der Reiseveranstalter die Ersatzunterkunft nicht treuwidrig herbeigeführt hat (z.B. durch Überbuchung des Hotels)."