• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1305835623000

    @chepri

    Da ich noch nie in diese Lage gekommen bin, fällt es mir immer ein wenig schwer, anderen diesbezüglich zu raten.

    Ich selbst wäre in diesem Fall stinksauer, reise aber überwiegend allein und schon gar nicht mehr mit Kindern wie der TO. Und mit Kindern besteht man nicht einfach mal so auf eine unverzügliche Rückreise und schlägt sich vllt. dann die Nacht auf dem Flughafen um die Ohren. Eher akzeptiert man das Unvermeidliche.

     

    Aber wie du an pepe schreibst:

    "... Ob du sie (höhere Forderungen) ohne Anwalt auch bekommst? Und ob dann das Gericht auch auf deine Forderung eingeht? Dieses Risiko wäre mir dann doch wieder zu hoch..."

     

    Denn in diesem speziellen Fall war das Hotel zumindest gleichwertig, wenn nicht besser und m. E. sind darum die Chancen für einen ev. Kläger nicht so gut.

    Ich zitiere mal:

     

    "Ersatzhotel muss vom Reisenden grundsätzlich nicht akzeptiert werden. Es liegt ein Reisemangel vor, der zur Reisepreisminderung berechtigt. Ausnahmsweise wird eine Ersatzunterkunft zugelassen, wenn diese von Standard, Lage und Ausstattung dem gebuchten Objekt entspricht, in räumlicher Nähe zum gebuchten Quartier liegt und der Reiseveranstalter die Ersatzunterkunft nicht treuwidrig herbeigeführt hat (z.B. durch Überbuchung des Hotels)."

    Hier nachzulesen

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • chepri
    Dabei seit: 1148342400000
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    gesperrt
    geschrieben 1305836843000

    @Kourion

    Tja damals hatte ich auch einen 16jährigen Sohnemann dabei, der sicher nicht einverstanden gewesen wäre, wenn Paps beschlossen hätte, auf einer unverzüglichen Heimreise zu bestehen. Aber wie gesagt. Einmal macht man das mit mir, aber sicher kein zweites Mal.

    Zum Fall: Was gleichwertig ist oder nicht, liegt ja im Auge des Betrachters (1* mehr muss ja für den Urlauber noch lange nicht bedeuten, dass es für ihn selbst ein besseres Haus ist). Ich hab mir jetzt nicht die Mühe gemacht, nochmal nachzulesen, welche genauen "Unannehmlichkeiten" Pepe anführt und ob hier die Ausgleichszahlung hin kommt, und deshalb auch die Formulierung, "Wenn du meinst...." Natürlich sollte man dafür auch Gründe anführen können.

    Aber geistert hier nicht auch immer wieder ein Satz durch das Forum "Im allgemeinen erkennen hier die Gerichte......" im Hinblicj auf die mangelnde Information? Und die Rede ist da aber von deutlich mehr als 7%.

    Dennoch bin ich der Meinung, ein Versuch, der nichts kostet, kann nicht schaden (gute Gründe vorausgesetzt). Alles was mit Geldausgabe verbunden ist (Anwalt, Klage) ist riskant und muss gut überlegt sein. Dass dann auch wirklich stichhaltige Gründe vorliegen sollten, ist wohl selbstverständlich.

  • pepe34
    Dabei seit: 1298073600000
    Beiträge: 16
    geschrieben 1305841132000

    Überflüssiges und kaputtes Zitat entfernt. Man erkennt nicht, wo das Zitat aufhört und die Antwort beginnt.

    Ein @ und Username reicht vollkommen aus, wenn man auf einen Beitrag dieser Seite antwortet.

    .In meinem Schreiben an den RV habe ich geschrieben, dass mir lt. Frankfurter Tabelle alleine 15% des Reisepreises aufgrund der Informationspflichtverletzung zustehen. Desweiteren habe ich konkrete Mängel aufgelistet wie z.B Bungeálow gebucht DZ erhalten.                             Ich denke, dass ich die 165€ annehmen werde, besser als nichts.

  • Lilian1507
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    geschrieben 1305845309000

    Laut BGH-Urteil entscheidet nicht der Reiseveranstalter über die Gleichwertigkeit eines Hotels sondern der Kunde (AZ: X ZR 118/03).

     

    Da ich weder das eine noch das andere Hotel kenne, weiß ich allerdings nicht, ob das Urteil hier Anwendung finden kann.

     

    Wurden denn vorort nach der Beschwerde weitere Hotels angeboten, die den Wünschen vielleicht eher entsprochen hätten?

  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1305875120000

    Also erstmal vorneweg, einfach vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden geht gar nicht, auch meine Meinung!

    Ich war, wie gesagt, schon in beiden Hotels und kann nur sagen, das Palace ist Im Normalfall eine ganz andere Klasse und wenns zur Wahl steht, würden sich 110 von 100 fürs Palace entscheiden! ;) Denn, bis auf Essen und Getränke, kann man alle Vorzüge des Beach (eigentlich nur die Rutschen und der Meereszugang) mitbenutzen, hat aber dazu noch den höheren Standard des Palace!

    Jetzt habe ich mich aber mal versucht in Pepe zu versetzen, der ja, wenn ich das richtig mitbekommen habe, schon öfter im Beach war,sehr zufrieden und deshalb auch gezielt wieder hin wollte!

    Es war halt nicht der Normalzustand und ich gehe mal davon aus, dass die Rutschen des Beach auch nicht in Betrieb waren und wenn dann noch der Kinderpool nicht beheizt ist, hat man zwei quengelnde Kinder an der Backe, denn unbeheizt sind die Pools für Kinder zum Spielen wirklich zu kalt! Dann sieht man halt alles noch ein wenig kritischer...

    Der Strand vom Beach ist ja nunmal wirklich direkt ans Palace angrenzend und vom Kidsclub des Palace max.5 Minuten entfernt,auch mit Buggy. Bungalow führt einen hier auf die falsche Fährte, das sind ganz normale DZ im Bungalowgebäude und bestimmt nicht besser oder grösser, als die Zimmer im Palace! Oder hattet Ihr ein Familienzimmer gebucht, dann hätte Euch das natürlich auch im Palace zugestanden!?

    Also wenn Du einen beheizten und nicht nur beheizbaren Pool gebucht hattest und es Dir hast betätigen lassen, dass der im Palace nicht beheizt war, dann könnte da vielleicht noch was zu holen sein m.M.n.

    Hast Du Dir denn auch bestätigen lassen, dass Du das Palace nur unter Vorbehalt als Alternative beziehst?

    Wenn Du die beiden letzten Fragen nicht mit "Ja" beantworten kannst, würde ich es gut sein lassen und mich an den 165 € erfreuen!

  • Holginho
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    geschrieben 1305890948000

    Ich frage mich gerade, warum die (bereits mehrfach erfolgte) Frage nach der Pool-Definition in der damals aktuellen Katalogbeschreibung nicht beantwortet wird...

    ...hat pepe diesen Punkt

    a) überlesen

    b) vergessen zu beantworten

    c) kann er ihn nicht beantworten

    oder

    d) will er ihn nicht beantworten?

    Ich habe bei entsprechender Recherche jedenfalls keinerlei Hinweise auf beheizbare (oder gar beheizte...ist ein Unterschied!) finden können!

    Desweiteren haben wir auch nur erfahren, das er sich vor Ort beschwert hat...was er genau reklamiert hat, erfahren wir leider (bisher?) nicht!

    Schade, so bekommt das Ganze einen mehr als faden Beigeschmack!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • pepe34
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    Beiträge: 16
    geschrieben 1306013349000

    Ich habe die damals aktuelle Katalogbeschreibung nicht mehr.

    Der Pool war für mich auch nicht das große Problem.

    Wie ich bereits erwähnte, sind wir absolute Strandgänger.

    Aus diesem Grund würde ich das Palace nie buchen.

    Ich will dieses Hotel nicht schlecht machen, aber aufgrund der Vorangegangenen Unruhen hatte dieses Hotel nicht die Qualität wie sonst.

    Dies hätte mir aber mit Sicherheit in anderen Hotels aufgrund der dortigen Lage auch passieren können.

    Habe den Scheck am Freitag eingelöst.

    Danke für die zahlreichen Hifestellungen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1306014088000

    DANKE @pepe34! :D

    Das nenne ich "Ärger angemessen verdaut" , anstatt einen Sündenbock in einer ohnehin verkorksten Situation zu suchen!

    CHAPEAU!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • demi
    Dabei seit: 1130889600000
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    geschrieben 1306015838000

    beeindruckend… wie scheinbar einfach es doch ist Urlauber zufrieden zu stellen…

    Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1306019658000

    @demi

    Ich verstehe dich nicht!?

    Soll man nach Lektüre der Darstellungen zu dem Ergebnis kommen, dass "ein großer Schaden" entstanden ist?

    Da es sich offenbar um Schwesternhotels handelt, hätte man exakt dieselbe Erfahrung übrigens auch bei einer direkten Buchung machen können und keine Gelegenheit gehabt, Veranstalter, Reiseleiter und/oder Incoming Agencies zu inkriminieren.

    Richtig ist: Wenn ich einen roten Hut kaufe, möchte ich keinen grünen geliefert bekommen. 15% für das Versäumnis der rechtzeitigen Information wären angemessen gewesen - also verbliebe ein Streitwert von 176€. Unklug vom Veranstalter, dafür einen Kunden aufzugeben, aber Fantasien über gar "strafrechtliche Tatbestände" u.ä. sind bei diesem Sachverhalt gelinde gesagt unadäquat und verraten wohl mehr über den "Background", als dem Autor lieb sein dürfte ... 

    :shock1:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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