• Sundowner1987
    Dabei seit: 1376524800000
    Beiträge: 18
    geschrieben 1376736757000

    Ich habe eine Frage an die Juristen hier im Forum.

    Evtl kann mir hier ja einer helfen.

    Was ich nicht verstehe ist folgendes:

    Das AA hat ja wohl für die Badegebiete "nur" einen Reisehinweis, keine offizielle "Warnung" ausgesprochen. Insofern habe ich ja gar kein Recht auf eine kostenlose Stornierung sondern bin auf die Kulanz des RV angewiesen. Soweit so gut.

    Wieso kann aber in RV den aus dem gleichen Grunde kündigen und alle Reisen absagen ?

    Gelten für die RV andere Gesetze als für die Reisenden

    Wenn ich nun, theoretisch, da hin wollte der RV aber kündigt obwohl es keine offizielle Warnung des AA gibt, dann verhält sich der RV doch im Grunde genommen nicht gesetzteskonform, oder sehe ich das falsch ?

     

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1376737470000

    siehe meine antwort im ägypten forum

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Sundowner1987
    Dabei seit: 1376524800000
    Beiträge: 18
    geschrieben 1376738162000

    habe ich gelesen. Vielen Dank. Aber sorry.....

    eine Laienmeinung habe ich mir selber gebildet ;)

    Mich interessiert die Aussage eine Rechtsanwaltes etc.

    Ich finde die Frage hochinteressant.

    Tui zB verweist in seinen AGB auf das BGB .. da ist ja landläufige Einschätzung der Gerichte... das funktioniert nur mit einer offiziellen Reisewarnung

    Alltours kann lt AGB schon bei inneren Unruhen kündigen. Das müsste wohl in Ordnung sein. Unruhig ist es im Land ja

    ETI bietet freiliwillig augenscheinlich einen 120 % Gutschein an. Warum wohl :frowning: ;)

    Ich sehe das so, das TUI sich gerade nicht gesetzteskonform verhält und rechtswidrig gekündigt hat, da keine offizielle Reisewarnung des AA vorliegt.

    Da stellt sich für mich schon die Frage nach Schadenersatz  ( also sprich die Mehrkosten für ein anderes Ziel ) ;)

    LG

    Julia

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1376738913000

    Vorab ein OT:

    Selbst wenn hier ein Anwalt/Jurist wäre ;) , könnte/dürfte er hier keine "Rechtsberatung" durchführen und sein Statement wäre einzigst eine von ggfs. mehreren Meinungsäußerungen - auch deshalb erhielt dieses Forum die Bezeichnung "Meinungen(!) zu reiserechtlichen Fragen".

    Zum Thema:

    Die Fragestellung zeigt doch auch wieder die enorme Komplexität des Gesamtthemas rund um die aktuellen Geschehnisse in Ägypten und die entsprechenden Auswirkungen auf "den Tourismus".

    Erstgrundlage sind AGB und aktuelle vom RV u.U. gar nicht beeinflußbare Ereignisse - ausdrücklich u.U. vorbehaltlich einer Prüfung auf rechtliche Relevanz und Richtigkeit!

    Das es "soziale Tiefflieger" gibt, welche tatsächlich auf Schadenersatz klagen hat die Vergangenheit gezeigt - man erinnere sich an so manchen "zwangsweise" ausgeflogenen Urlauber. Dabei ist allerdings zu beachten, daß eine "vor Ort Evakuierung" i.d.R. rechtlich anders bewertet wird, als ein "zwangsweise" nicht angetretener Urlaub!

    Lexilexi sprach in ihrer Antwort die "Sorgfaltspflicht" der RV an - diese ist grundsätzlich vorhanden, wird aber rechtlich höchst unterschiedlich und individuell-situationsbedingt bewertet.

    Ein Urlauber der gegen den Widerstand seines RV seinen Urlaub antritt, kann in einem eventuell dann notwendigen Evakuierungsfall übrigens in voller Höhe und vollumfänglich kostenpflichtig gestellt werden.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Sundowner1987
    Dabei seit: 1376524800000
    Beiträge: 18
    geschrieben 1376739355000

    Einer der Grundzüge der Demokratie lautet:

    Gleiches Recht für Alle.

    Und es gibt tatsächlich Tieffliger, die gewinnen Prozeße gegen Tui... oh Wunder oh Wunder.

    Ein Schelm, wer bei Deinen freundlichen Formulierungen "Befangenheit" vermutet ;)

    Wenn ich da hin will, ich einen Reisevertrag habe, Tui nur das Recht auf Kündigung bei einer Reisewarnung hat aber vorher kündigt, dann ist das nun einmal nicht rechtsmäßig.

    Also Schadensersatz ( Mehrkosten oder entgagene Urlaubsfreude )... so einfach ist das.

    Die Frage der "Zwangesevakuierung" steht hier gar nicht zur Debatte.

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 11566
    geschrieben 1376739591000

    @sundowner

    ach so, es geht um schadenersatz.

    für derartige diskussionen, wie man aus der situation jetzt noch profit schlagen will, stehe ich nicht zur verfügung. auch nicht laienhaft. ;)

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Alfred_Tetzlaff
    Dabei seit: 1236729600000
    Beiträge: 1810
    geschrieben 1376739674000

    Ich vermute mal, dass Tui sich durchaus etwas dabei gedacht hat, mal ganz davon abgesehen, dass ein Konzern wie Tui wohl recht kompetente Anwälte hat, die solche Situationen mit einkalkulieren. ;)

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
  • Sundowner1987
    Dabei seit: 1376524800000
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    geschrieben 1376739738000

    Kein Profit. Es geht um ganz normale Gerechtigkeit :kuesse:

    Veträge sind einzuhalten.

    Das gilt für den Reisenden und den Reiseveranstalter 

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1376739825000

    @sundowner

    @holginho und befangenheit?

    wie kommt man auf ein so schmales brett ?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Alfred_Tetzlaff
    Dabei seit: 1236729600000
    Beiträge: 1810
    geschrieben 1376739870000

    Also ich denke mal, dass ein Richter silberhell lachen wird, wenn vor Gericht in der jetzigen Situation in Ägypten mit entgangener Urlaubsfreude argumentiert würde. :shock1:

    2015, Porto Angeli, Rhodos 2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera
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