Alfred_Tetzlaff:
dass ein Konzern wie Tui wohl recht kompetente Anwälte hat,
Aus ureigenster Erfahrung: Nein, hat Tui nicht !
Alfred_Tetzlaff:
dass ein Konzern wie Tui wohl recht kompetente Anwälte hat,
Aus ureigenster Erfahrung: Nein, hat Tui nicht !
Natürlich, "gleiches Recht für alle" -ein hehres Ziel, welches aber weder von Dir, noch von mir oder anderen usern bewertet und beurteilt bzw. durchgesetzt und praktiziert wird, sondern im Zweifelsfall einzigst von Richtern!
Natürlich gibt es Verbraucher, welche Prozesse gegen RV (welchen auch immer, der genannte ist ja nur eines von vielen möglichen Beispielen) gewinnen (oftmals zurecht!) - es gibt aber eben auch völlig "asozial" geführte Klagen, welchen teils (glücklicherweise) nicht stattgegeben wird oder die vom Kläger verloren werden.
Die Frage einer Zwangsevakuierung steht zugegebenermaßen aktuell nicht primär im Fokus, ist aber ein nicht unwahrscheinliches Szenario und könnte auch bei einem angestrebten Klageweg schneller auf's Tableau gebracht werden als Du "Papp" sagen kannst.
OT:
Zu Deiner Äußerung bzgl meiner vermuteten Befangenheit - diesen Niveau-Limbo tanzt Du alleine!
Sundowner1987, Dir ist aber schon klar, daß Du Dich spätestens mit Deiner Bewertung der Qualität der TUI-Anwälte als komplett Ahnungslos outest, oder?
"Aus ureigenster Erfahrung: Nein, hat Tui nicht !"
Aha, kannst du also beurteilen.
Es gibt übrigens Sachverhalte, da nützt dir der beste Staranwalt nichts, das Reiseveranstalter gerne mal zunächst abblocken, ist völlig normal (gilt ja auch für Airlines), selbst wenn sie wissen, dass sie rechtlich nicht den Hauch eine Chance haben.
Das bezieht sich aber immer auf Einzelfälle, die einseitge Kündigung der Reiseverträge nach Ägypten ist dann doch eine ganz andere Hausnummer.
Mag sein,dass der ein oder andere das bizar findet.. es gibt aber auch genug die felsenfest, auch jetzt noch, nach Ägypten wollen und nun um anderwo in Urlaub zu kommen 100erte Euros mehr zahlen müssen.
Und wieso sollten RV das Recht haben, heute noch die kostenlose Stornierung aufgrund mangelnder Reisewarnung abzulehenen ? Da hat hat konsequenterweise ein Urlauber auch das Recht dort Urlaub zu machen.
Mag ja alles sein, das dieser Gedanke nicht dem Mainstream entspricht ( ganz sicher sogar tut er das nicht ).. aber dannach fragt ein Gericht nicht. Es steht doch einzig und alleine die Frage im Raum:
Darf ein RV eine Reise bei fehlender offizieller Reisewarnung des AA kündigen ?
Meiner, Laienmeinung, nach darf er das nicht. Tut er es trotzdem, ist er schadensersatzpflichtig.
Alfred_Tetzlaff:
"Aus ureigenster Erfahrung: Nein, hat Tui nicht !"
Aha, kannst du also beurteilen.
Ja !
2 Prozeße gegen Tui. 2 x Sieg.
Aber das hier ist nicht das Forum, um über RV zu diskutieren
Selbstverständlich steht es Dir frei zu klagen!
Dabei solltest Du aber über entsprechende finanzielle Reserven und sehr viel Zeit verfügen ... und/oder eine RSV die Deinem Vorhaben auch ausdrücklich folgt und dieses unterstützt!
Den Rest meines Postings hast du geflissentlich nicht mit eingefügt, weil da nämlich recht deutlich geschrieben wurde, wie es sich bei Einzelfällen verhält.
Auf der andere Seite frage ich mich natürlich, warum man noch einen RV bucht, mit dem man bereits gerichtlich im Clinch lag...
Öhm, und aus 2(! ) gewonnen Prozessen (und wir kennen jetzt nicht einmal den jeweiligen Klagegrund inkl. Sachlage) schließt Du wirklich ernsthaft eine "mindere" Qualität der TUI-Anwälte? Nicht wirklich, oder? Bitte nicht! :rofl:
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!