"... liegt, vom AA, aktuell keine Reisewarnung vor. Damit kann TUI, entsprechend ihrer eigenen AGB's, Reisevertraege nicht kuendigen."
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In den AGB ist nicht von einer für die Kündigung notwendigen Reisewarnung die Rede:
"11 Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt
11.1 Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
11.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter "www.auswaertiges-amt.de" sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000."
(Quelle: traveltainment.de / AGB TUI Deutschland GmbH)