• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1376815964000

    @mkfpa

    "... liegt, vom AA, aktuell keine Reisewarnung vor. Damit kann TUI, entsprechend ihrer eigenen AGB's, Reisevertraege nicht kuendigen."

    ______________________________________________________

    In den AGB ist nicht von einer für die Kündigung notwendigen Reisewarnung die Rede:

    "11 Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt

    11.1 Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:

    (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

    (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

    11.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes erhalten Sie im Internet unter "www.auswaertiges-amt.de" sowie unter der Telefonnummer (030) 5000-2000."

    (Quelle: traveltainment.de / AGB TUI Deutschland GmbH)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • ENIGMA13
    Dabei seit: 1291593600000
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    gesperrt
    geschrieben 1376818155000

    Schön und was bedeutet das jetzt? :disappointed:

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    geschrieben 1376819470000

    Ich verstehe die gesamte Fragestellung nicht, denn die Aussage der AA ist eindeutig:

    Aufgrund der aktuellen Lage und der Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen wird von Reisen nach Ägypten derzeit abgeraten.

    Von daher ist die (Teil-)Reisewarnung gegeben und gem. der AGB des hier kritisierten RV die Kündigung der Reise abgedeckt.

  • hc9966
    Dabei seit: 1164672000000
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    geschrieben 1376822344000

    Ich finde die Frage auch Interessant. Jetzt kommen viele wenn und aber :D

    Wenn Tui sich nicht entschlossen hätte alles abzusagen, hätten sie dann den Kunden kostenlos  aus dem Vertrag gelassen????

    Die Frage ist schon ein wenig berechtigt finde ich, da die AGB wohl zum Vorteil vom RV ausgelegt sind.

    Für TUI ist diese Maßnahme auf alle Fälle eine gute Werbung gewesen.

    Ich finde die Entscheidung von TUI richtig, gar keine Frage, sie lassen dem Kunden die freie Wahl ob sie fligen oder nicht, man kann ja über andere RV die noch fliegen wieder buchen wenn man dort unbedingt hin will.

    Was haben wir alle gelernt aus der Sache, das Kleingedruckte ist nicht so unwichtig und sollte gelesen werde, was ich auch noch nie bei einer Buchung getan habe bisher.

    Gruß Thorsten und Anette
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1376823795000

    @ENIGMA

    Es bedeutet das, was dort steht. Es gibt nichts zu missverstehen...  ;)

    (Siehe auch bereits erfolgte Antwort von @curiosus)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • hc9966
    Dabei seit: 1164672000000
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    geschrieben 1376824436000

    Es ist nicht eindeutig finde ich.

    "Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt"

    Es war vorraus zu sehen, also bei wohl allen Buchungen trifft das zu

    "erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen"

    Wer entscheidet das, ob es beeinträchtigungen gibt oder nicht oder erhebliche gefährdungen vorhanden sind?

    Das AA ist ja  aussen vor, da diese in den AGB nicht erwähnt werden.

    Gruß Thorsten und Anette
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1376824709000

    Das AA wird unter 11.2 erwähnt: siehe mein Zitat.   ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • hc9966
    Dabei seit: 1164672000000
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    geschrieben 1376824830000

    Da steht aber nicht, dass die Entscheidungen vom AA in die Entscheidungen vom RV mit einfliessen, da steht lediglich eine Telefonnummer.

    Gruß Thorsten und Anette
  • horhan
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    geschrieben 1376825025000

    Selbst wenn der RV den Vertrag, den er mit dem Kunden eingegangen ist, erfüllen möchte, kann er diesen Vertrag doch gar nicht mehr aufrecht erhalten weil doch die meisten Fluggesellschaften Ihre Flüge nach Ägypten gecancelt haben.

    35x Mallorca,9xÄgypten,4xThailand, 1xLangkawi,1xSri Lanka,1x Malediven,1x Dom Rep,1xTürkei,1xTunesien, 2xGran Canaria,1xTeneriffa, 1x Fuerteventura, 1xIbiza
  • ENIGMA13
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    gesperrt
    geschrieben 1376825497000

    ...gebuchte Reisen sollen doch stattfinden. :frowning:

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