Wo wird steht eigentlich die in diesem Thread oft angeführte Verbindung Reisewarnung=Stornorecht geschrieben?! Sicher, sie wird oft als Anhaltspunkt genommen, meines Wissens aber wird im §651 als Beispiel auch innere Unruhen als Anzeichen höherer Gewalt und dem damit verbundenem Recht vom Vertrag zurückzutreten angegsprochen. Innere Unruhen gibt es in Egypt wohl unbestritten, auch in den Touristenregionen und darauf würden sich RV m.E. berufen, genauso wie jeder Reisende sich darauf berufen könnte und nicht auf eine Reisewarnung warten muß. Ich bin wirklich sehr überzeugt davon, daß ein Grossteil unserer Richter dieser Argumentation folgen würde, nur ist es für einen RV mit eigener Rechtsabteilung wahrscheinlich einfacher sich einem solchen Prozess zu stellen, als einem reisenden Privatier. Ich bin mir auch sicher, daß die Veranstalter bei ihren "kulanterweise" angebotenen kostenlosen Stornierungen diesem Umstand große Beachtung beigemessen haben.
Dieses
@'Markus230975' sagte:
... Ich sehe es so: Wenn die VA die Touristen nicht nach Ägypten fliegen, dann haben die Einheimischen kein Einkommen. Da diese jedoch teilweise für große Familien Geld verdienen müssen sehe ich es als meine Pflicht an, den Tourismus in Ägypten aufrecht zu erhalten und zu unterstützen. Man sieht ja schon dass einige Ketten die Hotel zusammenlegen und andere komplett schliessen.
Dies kann nicht im Sinne des Volkes dort sein, die wirklich hart für Ihr Geld arbeiten müssen. ...
würde ich bei einem Prozeß um Schadensersatz, dem ich persönlich bei der derzeitigen Lage wie gesagt nur sehr geringe Erfolgsaussichten zurechne, übrigens tunlichst nicht als Argumentation anführen