• Amenophis II
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    geschrieben 1376829197000

    Kourion:

    @Amephobis II

    Das von dir verlinkte Beispiel bezieht sich auf eine Hotelbuchung beim RV OFT über den Vermittler TUI.com.

    Also nicht "TUI = pauschal absagen, individual zulassen"  ;)

    ach, und als Vermittler hat tui keine Fürsorgepflicht :frowning:

    stimmt.. wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe.  :laughing: :rofl:

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1376829836000

    @Amenophis II

    Vermittler ( = örtliche RBs wie auch Online-RBs) haben - wie auch Hotelportale - in der Tat völlig andere AGB.

    Schau sie dir doch einmal an.  ;)

    Aber vllt, findest du ja noch ein besseres Beispiel.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Amenophis II
    Dabei seit: 1376784000000
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    geschrieben 1376830011000

    du sagt also, das vermittler nicht ans bgb  gebunden sind und touris hinlassen dürfen.

    sehr interessant ;)

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1376830463000

    Ans BGB "gebunden" ?  :frowning:   Gibt's da irgendein mir nicht bekanntes "Verbot" in diesem Zusammenhang ? 

    Erklär doch mal bitte.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Amenophis II
    Dabei seit: 1376784000000
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    geschrieben 1376831323000

    was hätte ich davon :frowning:

    ich werde nicht dafür bezahlt, dich "schlau" zu machen  ;)

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1376831923000

    Nun, da bedanke ich mich aber für die umfangreiche und informationsträchtige Antwort. :D

    Bis dann mal.  ;)

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Westlike
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    geschrieben 1376903828000

    Amenophis II hat gar nicht mal so unrecht. Ich hatte bei X-Discount Travel, einem Unternehmen der TUI für den 05.09.2013 Hurghada gebucht. Diese Reise wurde seitens TUI abgesagt mit dem Hinweis keine Reisen bis einschliesslich 15.09 2013 nach Ägypten anzubieten. Jetzt sehe ich aber die exakt identische Reise nur zu einem viel höheren Preis ( 240 € + ). Und sie kann gebucht werden,hier der Link:

    Hurghada

    Januar 2016 Nil Luxor-Assuan), Juni 2016 Marsa Alam
  • erikroemer
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    geschrieben 1376915281000

    Mangels Reisewarnung des AA liegt keine höhere Gewalt vor. Insofern sind TUI & Co. in der Tat schadensersatzpflichtig. Das wissen die auch.

    Aber sie wissen auch, daß der Betroffene einen Schaden nachweisen muß.

    Und das ist recht schwierig. Schließlich wird es nicht wirklich einfach sein, die mehr oder weniger gleiche Reise bei einem anderen Veranstalter buchen zu können. Zudem muß sie auch noch teurer (Schaden) sein.

    Welcher Veranstalter kommt denn da überhaupt noch in Frage ???

    Und ein Schaden i.S. von nicht genutzter Urlaubszeit (oder so) - ich weiß net - das wird dann kompliziert.

  • kiotari
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    geschrieben 1376918065000

    "Und sie kann gebucht werden,hier der Link:..."

    "Das Hotel, für das Sie sich entschieden haben, ist momentan nicht mehr verfügbar.Es besteht für Sie aber die Möglichkeit, eine verbindliche Buchungsanfrage beimVeranstalter zu starten. Dies bedeutet, dass der Veranstalter speziell für Sie beimgewünschten Hotel anfragt, ob ein weiteres Zimmer zu den bestehenden Konditionenzur Verfügung gestellt werden kann. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 bis 5Werktage. "

    [externalSystem]=TRAVELTAINMENT&tx_xibe_ibe[searchUserData][view][contentElement]=933&tx_xibe_ibe[searchUserData][view][page]=93]klick

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1376919506000

    @erikroemer

    "Insofern sind TUI & Co. in der Tat schadensersatzpflichtig. Das wissen die auch. Aber sie wissen auch, daß der Betroffene einen Schaden nachweisen muß." usw.usf.

    _____________________________________________

    Quelle deiner Aussage ? Wo steht das ? Wäre doch interessant für die hier Lesenden. :?

    Mit einer reinen Behauptung ist den ev. "Streitwiliigen" nicht geholfen. 

    Zu:

    "Schließlich wird es nicht wirklich einfach sein, die mehr oder weniger gleiche Reise bei einem anderen Veranstalter buchen zu können. Zudem muß sie auch noch teurer (Schaden) sein."

    ___________________________________________

    :frowning: Kann mir 1. sehr gut vorstellen, dass die Preise zur Zeit im Fall begriffen sind und

    2. bitte erklär mal, warum eine Reise - über einen anderen RV gebucht - nun teurer sein muss.  Aaaahhh, weil's sonst keinen Schaden gab ? Stimmt. Da wird die "Kalkulation" :? tatsächlich knapp - siehe 1.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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