• Markus230975
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    geschrieben 1377001857000

    Also die Sache mit dem Schadenersatz sehe ich ähnlich.

    Ich kann nämlich nur im Oktober Familienurlaub machen, dies liegt daran, dass wir u.a. in der Gastronomie arbeiten.

    Des Weiteren bekommeich über meinen Arbeitgeber eigentlich keine Urlaubsmöglichkeit mehr ab Okotber, für mich wurde jedoch eine Ausnahme gemacht.

    Lange Rede kurzer Sinn.

    Sollte unsere Reise abgesagt werden im Oktober, bei gleichen Vorraussetzungen wie jetzt, nämlich einer Teilreisewarnung für Ägypten und einem Ratschlag generell Ägypten zu meiden (dieses sehe ich nicht als Reisewarnung an) dann werde ich auch versuchen Schadenersatz zu bekommen.

    Gründe dafür:

    1. Es gibt keine vergleichbaren Ziele

    2. Es gibt keine vergleichbaren Hotels (Ich habe eine Bungalowanlage gebucht und das war bewusst so gewählt.

    3. Eine Umbuchung wesentlcih Teuerer wird bei einem vergleichbaren Urlaub, denn die VA sind ja nicht dumm, man verkauft jetzt die LAdenhüter und dann noch teurer, weil es tatsächlich leute gibt, die nicht Reisen wollen und bereit sind mehr zu bezahlen.

    Ich für meinen Teil sehe keinerlei Probleme bei einem Urlaub in Ägypten in den Touristen gebieten.

    Ob ein Urlaub moralisch vertretbar ist, steht auf einem anderen Blatt Papier. Jedoch kann man dies auch von zwei Seiten sehen.

    Ich sehe es so: Wenn die VA die Touristen nicht nach Ägypten fliegen, dann haben die Einheimischen kein Einkommen. Da diese jedoch teilweise für große Familien Geld verdienen müssen sehe ich es als meine Pflicht an, den Tourismus in Ägypten aufrecht zu erhalten und zu unterstützen. Man sieht ja schon dass einige Ketten die Hotel zusammenlegen und andere komplett schliessen.

    Dies kann nicht im Sinne des Volkes dort sein, die wirklich hart für Ihr Geld arbeiten müssen.

    Hier mal ein auszug aus den AGB von ITS:

    10. Gewährleistung/Schadenersatz

    Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

    Darauf läuft es doch hinaus.

    Schadenersatz wegen Nichterfüllung.......

     

    Hughada 2x jährlich, kenne einige Hotels dort :) Bei Fragen sprecht mich an, helfe euch gerne August/September 2024 Steigenberger Pure Lifestyle - Oktober 2024 Steigenberger Pure Lifestyle - Januar 2025 Steigenberger Pure Lifestyle
  • Holginho
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    geschrieben 1377003200000

    In den TUI(!)-AGB steht z.B. folgendes (@Kourion hatte auch schon bereits darauf verwiesen):

    *********************************************************************

    "11 Außergewöhnliche Umstände - Höhere Gewalt

    11.1 Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:

    (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

    *********************************************************************

    Sicher spannend zu sehen, wie im Streitfall "erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt" bewertet würden!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • erikroemer
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    geschrieben 1377010796000

    Noch viel spannender wird der Teil "bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer.." sein.

    In Ägypten sind seit 2 Jahren (oder so) Unruhen. Am Roten Meer noch nie, auch aktuell nicht.

    Was ist eigentlich bei Vertragsschluss vor ein paar Wochen oder Monaten nicht voraussehbar gewesen ?? ;-)

    Aber wie gesagt - eine Diskussion um Schadensersatz ist eigentlich nur akademischer Natur, da die Veranstalter inkl. Fluglinien sich abgesprochen haben. Alternative Buchungen sind quasi unmöglich. 

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1377013074000

    ...zumal die RV-Seite argumentieren könnte, daß auch für den Verbraucher gewisse Dinge und somit ggfs. auch Einschränkungen hätten vorhersehbar sein können (müssen?).

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • erikroemer
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    geschrieben 1377016998000

    Yo ! Dem Verbraucher war es (auch) bekannt. Er wollte trotzdem reisen und er will kein Storno der anderen Seite ;-)))))))))))))))))

    Das wäre jetzt ein Eigentor-Argument des Stornierenden.

  • Holginho
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    geschrieben 1377017624000

    "Falscher" Gedankengang, @erikroemer ;)

    Fakt ist, das a) ein (früherer) ausgerufener Notstand schon viele Jahre Bestand hatte und dort trotzdem Urlaube stattfanden welche b) die Urlauber auch freiwillig gebucht hatten und c) ist es unzweifelhaft so, daß seit "Monaten" (ggfs. dementsprechend auch zum Zeitpunkt der Buchung) von einer gewissen "Gefährdungslage" auszugehen war...einer Situation von der der mündige Bucher hätte informiert sein können (müssen?) und somit mehr oder weniger bewußt ein "Risiko" eingegangen ist!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • erikroemer
    Dabei seit: 1332374400000
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    geschrieben 1377020360000

    Überflüssiges Zitat entfernt

    @Holginho

    ...... nicht nur der mündige Bürger, auch der mündige Veranstalter !!!!!!!!!

    Daher gibt es KEINE unvorhersehbare höhere Gewalt seit Vertragsschluß (§651), welches eine Stornierung rechtfertigen würde.

  • Kourion
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    geschrieben 1377021447000

    @erikroemer

    Ich finde deine Argumentation und Schlussfolgerungen zwar "spannend", halte es aber hier mit @Sokrates, der im Thread "nebenan" schrieb:

    Sokrates

    Aber das sollte tatsächlich höchstrichterlich geklärt werden.

    Vllt. bist du ja - falls auch deine Reise storniert wurde - in der Lage, die Theorie in die Praxis umzusetzen... egal über welchen RV gebucht.

    TUI hat ja nicht als einziger RV storniert oder Umbuchung angeboten. ;)

    Das Ergebnis wäre dann in der Tat mal etwas Interessantes.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • ginus
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    geschrieben 1377025067000

    Ja, haben wir denn keine alten Nachfragen und möglicherweise Ergebnisse dazu aus der 1. Ägypten-Stornowelle in 2011?

    ginus

    Meine Passion *Belle Époque* als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1377029820000

    @ginus

    Ja, es gibt was.  ;)    Klick hier:  "Wie ist die Rechtslage ?"

    Geht - wenn ich mich recht erinnere - hauptsächlich um die Rückholung der Urlauber,

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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