@gabriela_maier sagte:
Na ja, ich hatte gedacht, die Branche würde endlich akzeptieren, was wir schon in div. threads besprochen haben. Aber es bleibt wohl -aus ureigenem Interesse bestehen- die Mär aufzubauen, das ein Urlauber ein Alternativangebot des RV akzeptieren müsste. Neee, braucht er nicht. Er hat mit dem RV einen Reisevertrag mit bestimmten fixen Kriterien geschlossen: Termin, Dauer, Abgangs- und Zielort ( Flughafen ) und Quartier in der gewählten Ausstattung. ....
Jeder einzelne der Fixpunkte, den der RV nicht einhält, muss -wenn es der Urlauber will- gerichtlich geklärt werden. Der gewichtigste Grund ist unzweifelhaft das gebuchte Hotel, weil dieses allein vom zeitlichen Ablauf sich auf die Dauer des gesamten Urlaubes auswirkt. Und hier gibt es auch die grösste Rechtssicherheit, wenn man sich mal vergleichbare Urteile anschaut, wenn der RV dieses gebuchte Hotel nicht zur Verfügung stellt.
Hallo,
wieder sehr sachlich, aber fachlich, wie üblich, wieder hauptsächlich daneben.
Der Kunde wird darüber informiert, daß das Gebuchte Objekt nicht zur Verfügung steht. Er hat die Wahl zu stornieren, oder anderweitig zu buchen. Das kann ein Hotel vom gleichen Veranstalter sein, oder auch ein anderes. Anspruch auf Schadenersatz hat der Kunde aber nur, wenn auch tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Imaginären Schadenersatz gibt es nach meiner Meinung in der Rechtsprechung noch nicht.
Dieser Schadenersatz kann zum Beispiel entstehen, wenn der Veranstalter überhaupt keine Alternativen, oder nur sehr schlechte Alternativen anbietet. Hier müsste das Hotel aber wirklich katastrophal sein. Auch könnte es zu Schadenersatz kommen, wenn nachgewiesen werden kann, daß ein alternativ bei einem anderen Veranstalter gebuchtes Hotel zum Buchungszeitpunkt deutlich teuer ist, als es zum ursprünglichen Buchungszeitpunkt der ersten Reise gewesen wäre.
Im anderen Fall reden wir immer von einer Reisepreisminderung, nicht aber von Schadenersatz. Das sind zwei paar Schuhe, auch wenn es manche hier nicht begreifen wollen.
Akzeptiert ein Kunde ein Alternativhotel, so gelten natürlich auch dessen Leistungsausschreibungen. Ist hier etwas nicht in Ordnung, dann kann der Reisepreis gemindert werden. Ein Fall für Schadenersatz könnte sein, wenn das ursprünglich gebuchte Hotel eine besondere Leistung anbietet, die auch bei keinem anderen Hotel in diesem Zielgebiet zu finden ist. Nur dann wäre das denkbar und selbst da muß es schon ein recht triftiger Punkt sein.
Der Kunde muß natürlich kein Alternativhotel akzeptieren und natürlich muß er eine andere Wahl auch nicht begründen. In der Praxis sieht es aber so aus, daß sich der Veranstalter leichter tut eine vom Kunden vorgeschlagene Alternative zu akzeptieren, wenn man ihm sagt, warum sein Vorschlag nicht in Frage kommt.
Denn eines scheinst Du immer noch zu vergessen, Der Kunde will ja schließlich in den Urlaub und nicht Geld vom Veranstalter zurück. Außerdem sind die meisten Alternativhotels wirklich besser (zumindest teurer) als die ursprünglichen. Daher lohnt es schon wenn man auch sagt, warum dieses nicht in Frage kommt.
Und noch etwas ganz kurz zu dem leidigen Thema mit den Flugzeiten: Es gibt genügend Möglichkeiten seinen Urlaub mit festen Flugzeiten zu buchen. Wenn der Kunde dies nicht möchte, weil es Ihm zu umständlich, oder zu teuer ist, dann ist das seine Sache. Ich kann dieses ewige Gejammere aber nicht verstehen. Ich möchte nicht, und dagegen wehre ich mich vehement, daß mir irgendeiner (schon gar keiner der von den touristischen Abläufen kaum einen Schimmer hat) vorschreibt, ob ich feste Flugzeiten buchen will, oder ob ich auch anders zufrieden bin. So wie es jetzt ist, ist es für mich optimal, weil ich nach meiner Meinung dadurch viel Geld spare und eine wesentlich größere Auswahl habe. Da kannst Du machen was Du willst, das wird es nicht geben, so lange die Alternativen buchbar sind. Auch wenn Du immer wieder wie ein kleiner dreijähriger Junge mit dem Fuß auf dem Boden aufstampfst und trotzig "Ich will aber!" schreist. Dann buch es doch und beende diese ewige Leier endlich einmal. Es hindert Dich doch keiner daran, aber schreib bitte anderen nicht vor, was sie gut, praktisch und preiswert finden sollen!
Gruß
Berthold