Hallo,
da gebe ich Peter auch recht!
Urlaub ist für die Meisten etwas ganz Besonderes,einmal im Jahr und da kann es nicht sein, dass man am Zielort erfährt, dass das Hotel geschlossen ist.
Zaubi
Hallo,
da gebe ich Peter auch recht!
Urlaub ist für die Meisten etwas ganz Besonderes,einmal im Jahr und da kann es nicht sein, dass man am Zielort erfährt, dass das Hotel geschlossen ist.
Zaubi
@papaya46 sagte:
Hallo, also ich finde solche Aussagen , gelinde gesagt unverschämt.
......
Wie gesagt in keine anderen Branche ist das möglich, dass man über die Köpfe der Kunden entscheidet.
Schade.
mfG
Peter
hallöchen peter.
eine frage ist eine frage und keine aussage.
was man an einer frage nach konkreten ersatzansprüchen "unverschämt" finden kann, erschließt sich derzeit noch meiner kenntnis. aber vielleicht klärst du mich noch auf.
generell gebe ich dir aber recht, dass sowas nicht sein dürfte.
stimmt.
aber irren ist nun mal menschlich und wenn es tatsächlich passiert, dass ein hotel überbucht ist und der kunde kommt in eine anderes - gleichwertiges - hotel ist es doch in ordnung.
so zum beispiel war "volrin" mit der ersatzunterkunt vollauf zufrieden.
es gibt aber dann immer wieder leute, die daraus gerne mal kapital schlagen.
da wird sich gedacht: gut, ich wurde umgebucht, dann möchte ich von meinen 1.200 investierten euronen mindestens die hälfte wieder haben.
auch in so einem fall fehlt die verhältnismäßigkeit.
und komischerweise ist es so:
wenn du deinen bmw bestelltst, und das autohaus ruft an und teilt mit, dass der liefertermin doch nicht eingehalten werden kann,
kommt auch niemand auf die idee, aus dieser situation heraus den preis mindern zu wollen.
Eigentlich ging es ja darum das das gebuchte Hotel geschlossen war und dies der Reisende erst am Zielflughafen nach langer Anreise erfuhr.
Sicherlich kann man sagen ich fliege gleich wieder heim und kriege mein bezahltes Geld zurück.
Aber mind. ein, wenn nicht zwei Urlaubstage sind flöten und Kosten für An,-Abreise entstehen ja auch.
Möchte da gerne deine Meinung bzgl.evtl. Entschädigung wissen.
Gruß
Waltraud
Hallo!
Hier ist ein falscher Vergleich! Wenn Du einen VW Mittelklasse Wagen in Silber bestelltst und einen Ford in Pink bekommst sagt Du bestimmt nicht: Ist doch egal, ist beides Mittelklasse?
@Lexilexi sagte:
und komischerweise ist es so:
wenn du deinen bmw bestelltst, und das autohaus ruft an und teilt mit, dass der liefertermin doch nicht eingehalten werden kann,
kommt auch niemand auf die idee, aus dieser situation heraus den preis mindern zu wollen.
Ich finde diesen Vergleich nicht zutreffend.
Es geht im konkreten Fall nicht um eine Terminverschiebung, sondern es wird dem Verbraucher einfach ein anderes Produkt aufgezwungen. Der Veranstalter läßt den Kunden ohne vorherige Information einfach anreisen, obwohl das gebuchte Hotel noch geschlossen ist.
Der glückliche Umstand, daß der Reisende mit dem Ersatzhotel dann doch zufrieden ist, läßt lediglich die Frage bezüglich des Ersatzanspruchs auf "wackligen Füßen" stehen.
Ich jedenfalls würde mich verschaukelt und mächtig hintergangen fühlen, wenn ein Reiseveranstalter mich in eine solche Situation bringt.
Leider wird dieser Aspekt viel zu gern in den Hintergrund gerdrängt, um das Fehlverhalten des Reiseveranstalters zu verniedlichen.
Hallo,
der Veranstalter ist verpflichtet den Kunden ueber den Umstand, dass das Hotel geschlossen ist, sofort zu unterrichten, wenn er davon Kenntnis bekommen hat.
Und wenn ein Veranstalter behauptet, dass haette er nicht gewusst, wuerde ich dreist behaupten, dass das gelogen ist.
Eine vorzeitige Schliessung am Ende der Saison geht ja nicht nach dem Motto: Ab Morgen ist zu und der letzte macht das Licht aus. Das plant ein Hotelier schon sorgfaeltig aufgrund bestehender Buchungszahlen.
Viele Gruesse
bernardo2001
Und wie sieht es rechtlich bei Überbuchungen aus? Wenn man das auch erst am Flughafen erfährt? Konnte leider keinen entsprechenden Thread entdecken?
Danke doc3366!
Gern geschehen!
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!