Hotel geschlossen, Alternativangebot vom Reiseanbieter ungenügend

  • volrin
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    geschrieben 1273513213000

    Mir geht es nicht um Schadenersatz in irgendeiner Prozenthöhe sondern

    generell darum wie sowas überhaupt möglich sein darf. Ein RV könnte ja z.B. 100 Hotels anbieten um so eine große Aufmerksamkeit zu erreichen und die Buchungen der Kunden zu bekommen, tatsächlich hätte er aber nur beispielsweise 40 Hotels die mit ihm kooperieren und darauf werden alle eintreffenden Gäste verteilt. Das kann doch nicht rechtens sein, oder ist das OK?

    Mir selber sind an tatsächlichem Schaden lediglich die Fahrtkosten von einem Ort zum anderen entstanden, da ich ja im eher lebhaften Kumköy wohnen wollte und nun aus der Pampa regelmässig dorthin fahren musste um etwas zu erleben.

  • Lexilexi
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    geschrieben 1273522623000

    dann mach doch keine fahrtkosten geltend.

    hübsch wäre natürlich mit beleg und quittung.

    oder bist du dolmusch gefahren`?

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Bulgarienfan
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    geschrieben 1273523141000

    Wenn überhaupt, dann kannst du höchstens was für zwei Tage verlangen, denn danach bist du ja freiwillig dort geblieben.

    Gruß

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1273523982000

    Juristisch wäre einzuklagen eine Entschädigung für die nicht erfolgte Information. Das LG Frankfurt hat das ja mit 15% des Reisepreises bewertet, allerdings nicht als Einzelentscheidungsgrund, sondern in einer Entscheidung basierend auf mehreren Gründen. Fraglich ist dann, ob das sinnvoll ist, dafür eine Grunsatzentscheidung anzustreben, wenn ansonsten die Alternative akzeptabel war und der Urlaub ok.

    Ich würde eine kleine Entschädigung vom RV anstreben, aus den geschilderten Gründen. Und die Kosten für den Dolmus -das schreibt man doch so, oder nicht ?- werden sowieso wg. Geringfügigkeit nicht einklagbar sein.

    Gruss Gabriela

  • Lexilexi
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    geschrieben 1273525722000

    @gabriela_maier sagte:

    ...

    Ich würde eine kleine Entschädigung vom RV anstreben, aus den geschilderten Gründen. ....

     

    die da wären?

    es gibt keine geschilderten gründe.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1273527813000

    Ganz einfach:

    1.) 2 Tage nicht in meinem gebuchten Hotel

    2.) Umziehen, d.h., Stress und Aufwand z.B. einmal umsonst (teil-) auspacken und dann wieder einpacken, ein Tag, den ich im Urlaub nicht  a l l e i n e  bestimmen kann, was ich tue und was ich nicht tue. Sondern was tuen muss. So einfach !

    Gruss Gabriela

  • kiotari
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    geschrieben 1273529441000

    Da hätte ich an Ort u. Stelle mal nach einer kl.Entschädigung nach gehakt .

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • volrin
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    geschrieben 1274374082000

    Ich habe heute eine Entschädigung in Höhe von 35€/Person erhalten und bin damit zufrieden.  Möchte nochmals betonen das wir einen Klasse Urlaub in einem empfehlenswerten Hotel hatten und es nur darum ging das die Incoming Agentur uns ohne große Worte in ein "fremdes" Haus einquartiert hatte.

  • papaya46
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    geschrieben 1274377907000

    @Lexilexi sagte:

    @volrin

    aus welcher situation heraus möchtest du einen anspruch herleiten?

    wo genau ist dir schaden in welcher höhe entstanden?

    Hallo, also ich finde solche Aussagen , gelinde gesagt unverschämt.

    Egal in welcher Branche: wenn ich ein Produkt bestelle, kaufe , möchte ich genauso das auch bekommen. Nicht umsonnst gibt es Kataloge , wo die Reisenden viele Monate früher sich die genau gewünschte Hotels aussuchen und die möchten  am Urlaubsziel auch bekommen.Warum eigentlich nicht?

    Was wäre , wenn ich einen Mercedes bestelle und bekomme ich BMW?

    Beide sind gut aber , habe ich das bestellt?

    Wie gesagt in keine anderen Branche ist das möglich, dass man über die Köpfe der Kunden entscheidet.

    Schade.

     

    mfG

    Peter

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    ***suum cuique***
  • altlöwin63
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    geschrieben 1274381307000

    Da geb ich papaya46/Peter uneingeschränkt Recht.

     

    Erst am Zielflughafen erfahren das das Hotel geschlossen hat geht ja nun mal gar nicht.

    Da wälzen wir (Familie und Freunde) stundenlang Kataloge/Internet um möglichst alles unter einen Hut zu bringen und tausende Kilometer entfernt wird dir gesagt: -Ätsch-

    Entweder das Hotel was wir (RV) wollen oder du fliegst wieder heim.

    Bin ich bei einer Kaffeefahrt ??

    Da kann ich nur hoffen das sich die Argumentation von Gabriele M. bei Gericht durchsetzt.

    Denn 30 bis 50% Schadensersatz finde ich in Ordnung bei solcher Vorgehensweise des RV.

    Sehr schnell würde die Branche daraus lernen.

     

    Gruß

    Waltraud

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
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