Das ist vollkommen richtig und i.d.R. auch handlebar. Aber wenn es einen trifft ist man wenigstens nicht rechtlos.
Hotel überbucht. Was tun?
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geschrieben 1546073596227Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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geschrieben 1546434989855 , zuletzt editiert von Cliffideo
Mal eine kurze Info zum Ablauf einer persönlich erlebten Überbuchung Mallorca 2018:
Im August zur besten Hochsaisonzeit 4 Tage Nur-Hotel DZ mit Frühstück in Arenal gebucht (Ipanema Beach).
Bei der Ankunft am Samstagnachmittag an der Rezeption erfahren, daß das Hotel überbucht sei und man die erste Nacht in einem fußläufig (ca 500m) entfernten Hotel verbringen müsse, am nächsten Tage stehe das gebuchte Zimmer dann bereit. Kein Wort der Entschuldigung, kein Angebot zur Kompensation wie Upgrade oder ein kostenfreies Abendmahl.. einfach nur: nimm es so hin.
Bis der Hotelwechsel stattgefunden hat mit dortigem Neueinchecken innerhalb einer Gruppe Mitbetroffener aus demselben Hotel, war der Abend herangebrochen, das Ersatzhotel war ok, aber mehr auch nicht. Dazu kam dann am nächsten Tag der Umzug mit Neu-Checkin (wieder innerhalb der schon bekannten Gruppe) in das eigentlich gebuchte Hotel.
Dies wurde am darauffolgenden Montag bei der FTI-Reiseleitung vor Ort bemängelt und von dieser auf einem Reklamationsbogen schriftlich bestätigt - mit der Ansprache, man solle sich doch nicht so anstellen, das Ersatzhotel wäre doch viel besser gewesen, etc..pp.. Der Höhepunkt war noch die Bemerkung, dass sie, die Reiseleitung, doch nur für Pauschalreisende zuständig sei und für reine Hotelbuchungen nicht. Wir blieben trotzdem freundlich und bestanden nur auf die Ausfertigung der schriftlichen Bestätigung des "Tatbestands".
Zuhause angekommen, erging ein Schreiben per Einschreiben/Rückschein und gleichzeitig per Email an 5vorFlug, den Reiseveranstalter mit der Darlegung des Vorfalls und Kompensation des Ganzen.
Nachgefragt wurde eine Reisepreisminderung von 5% wegen der im Vorfeld unangekündigten Umbuchung in ein anderes Hotel sowie eines Reisetagespreises für Zeitaufwand und Umstände des Umzugs zwischen den Hotels an Samstag und Sonntag.
Zusammengerechnet ergab es eine Gesamtsumme um die 90 Euro, das Schreiben wurde Anfang September abgeschickt.
Per Email gab es eine Eingangsbestätigung mit der Bitte um ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit.
Anfang November fragte ich per Email nach dem Stand der Dinge, eine Antwort gab es nicht.
Mitte Dezember gab es dann eine ausführliche Email der Beschwerdestelle, in der die Angelegenheit noch einmal heruntergespielt wurde, der angefragte Kompensationsbetrag überzogen sei und auf 60 EUR reduziert würde.
Da die Erstattung direkt aufs Konto angekündigt wurde und keinen Reisegutschein beinhaltete, haben wir es dabei belassen, um nicht noch mehr Zeit zu investieren. 2 Tage später war das Geld auf dem Konto.
Fazit: Der Reiseverantalter hätte sich die 60 EUR sowie den Bearbeitungsaufwand sparen können, wenn diese Aktion vor Ort anders abgelaufen wäre. Bei TUI haben wir es schon öfters erlebt, dass solche Sachen sofort vor Ort mit einer Entschuldigung und einem schönen Abendessen aufs Haus oder einem Ausflug aus der Welt geschafft wurden und man sich den Zeitaufwand für Recherche, Schreiberei und Nachfassen nach dem Urlaub ersparen konnte.
So wie es ausschaut, werden in der Hochsaison gerne an Wochenenden Überbuchungen in Kauf genommen, wenn spanische Wochenend-Urlauber vom Festland anreisen.
Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover.. Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer.. -
geschrieben 1551875047634
Hallo zusammen,ich bräuchte auch mal eine Einschätzung eurerseits zu folgender Sachlage.
3 Personen auf eine Buchung und nochmal 2 Personen auf andere Buchung für identisches Hotel,Reisezeitraum und Reiseleistung beim selbigen RV(Pauschalreise).War also geplant zusammen Urlaub zu verbringen.Soweit so gut ,zusammen hingeflogen und am Airport keine Reiseleitung vorhanden ,sondern nur Fahrer der wohl örtlichen Agentur für den RV.Zu unserem Verwundern mein Name auf zwei Schildern zu finden(War Reiseanmelder für eine Buchung).Bei genauen hinsehen stand kleingedruckt nicht das Hotel was gebucht wurde,auf dem Anderen schon.Naja nach etwas hin und her im "schönsten"Englisch in zwei verschiedene Autos gesetzt-immer noch nicht so recht wissend was das alles hier grad wird,da kein Ansprechpartner so wirklich vor Ort.Sprich 2 Personen eben ab in das gebuchte Hotel,wir drei eben in ein anderes Hotel,das ich erst mehrmals nach energischen Nachhaken beim Fahrer erfuhr dass es eben woanders hingeht.Im Auto telefoniert nach Aufforderung zum Fahrer jemand von der Agentur zu sprechen sofort.Erst im Auto zur Fahrt in das andere Hotel eruhren wir dann telefonisch das die gebuchte Unterkunft einen "Wasserschaden" hatte und das Hotel für 3 Nächte/4Tage ein anderes wird.
Ersatzunterkunft lag 30 Minuten einfache Strecke vom Gebuchten entfernt.Ein Stern weniger(4) wie gebucht(5).Leistung AI vorhanden,ebenso MB auch in Ersatzunterkunft.Direkte Strandlage war gegeben jedoch unschön zu gebuchter(Ausblick Großhafen und eben Baustelle mit etwas Lärm).Baustelle direkt neben Ersatzunterkunft.So waren wir dann 3 Nächte von 10 woanders in nicht gleichwertiger Unterkunft und eben auch nicht zusammen mit den Anderen zwei...diese waren untergekommen in dem Hotel wo es hingehen sollte für 5-sprich Urlaubsfreude arg getrübt gerade weil eben ein Geburtstag in gerade diesen 4 Tagen auch noch war und wir umständlich und zeitaufwenig hin und her shutteln mussten(Vom gebuchten Hotel organisiert).Mangel zeitnah gemeldet bei Agentur und schriftlich bestätigt.Seit zwei Wochen würde das schon gehen laut anderen Quellen.Waren eben kein Einzelfall ,sondern 20-30 Gäste.Alles deutschsprachig.
Mit was für Regressansprüchen kann man in diesem hoffentlich aussagekräftigen Schilderung rechnen/einforden beim RV.Ist das erste Mal sowas,von daher würd ich mich über paar Ansätze eurerseits freuen um nicht zu tief zu stapeln.
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geschrieben 1552240735611
Zunächst einmal kannst du einen Tagessatz der gesamten Reisekosten als Minderung geltend machen für den Umzug von Hotel zu Hotel.
Für die Unterbringung in der nicht gleichwertigen Ersatzunterkunft würde ich den Preis um 50% mindern und mich dabei auf die besonderen Umstände (gemeinsame Buchung) berufen. Üblich sind zwar 10-25% aber in eurem Falle bestanden ja über die reine Unterkunft hinaus Interessen, die m.E. entsprechend zu würdigen sind bei der Reklamation.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1552323980048
dankeeee
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geschrieben 1552325553102
Gerne!
Abweichend zu meiner bekannten Vorliebe für Kürze solltest du bei der gegenständlichen Reklamation das Thema "Freunde zusammen gebucht" durchaus anführen, auch wenn ohne Verknüpfung der Buchungen daraus nicht unbedingt ein Anspruch ableitbar ist.
Viel Erfolg und lass wissen!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1552326254171
jap wird mit eingebaut-war ja eben auch so gedacht zusammen eben .Halt euch da mal auf dem Laufenden,auch wenn es wohl dauern wird bekanntlich.Frist wird gesetzt klar,mal schauen was nach Woche 4 passiert oder auch nicht
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geschrieben 1555404965916 , zuletzt editiert von wassermannduo
Antwort des Veranstalters ist mal da...
Zitat
"danke für Ihre Geduld. Sie warten schon sehr lange auf unsere Stellungnahme zu Ihrer Reisereklamation. Das tut uns leid. Bitte entschuldigen Sie die Wartezeit.
Sicherlich haben Sie Ihrem Urlaub mit Vorfreude entgegen gesehen. Umso mehr bedauern wir, dass Sie von einer Hoteländerung betroffen waren. Unser Ziel ist, dass sich alle unsere Kunden wohl und gut betreut fühlen, also insgesamt einen schönen Aufenthalt erleben. Leider gelingt das nicht immer so wie gewünscht. Wir können gut verstehen, dass die Enttäuschung dann groß ist und sich Verärgerung breit macht. Ihre Kritik nehmen wir gerne an. Wir haben die beanstandeten Punkte an die zuständige Fachabteilung und an unsere Repräsentanz im Urlaubsland weitergegeben, damit sie überprüft werden und in den Optimierungsprozess einfließen können. Gerne haben wir den Vorgang und einen Entschädigungsanspruch geprüft.
Vorausschicken dürfen wir an dieser Stelle, dass wir Ihre Enttäuschung und Verärgerung über die abweichende Unterkunft sehr gut nachvollziehen können. Überbuchungen sind bei bester Sorgfalt leider nicht hundertprozentig vermeidbar. Dass ausgerechnet Sie davon betroffen waren, bedauern wir und entschuldigen uns bei Ihnen vielmals.
Nichtsdestotrotz besteht kraft Gesetz ein Abhilferecht, wenn das gebuchte Hotel nicht zur Verfügung steht. Ein Minderungsanspruch entfällt an und für sich, wenn das Alternativhotel gleichwertig und persönlich zumutbar ist. Diese Voraussetzungen sind nach unserem Dafürhalten im Hotel Hilton durchaus erfüllt worden. Es handelt sich hier ebenfalls um ein fünf Sterne Hotel, welches vergleichbare Leistungen bietet und in den Internetportalen ähnlich gut wie das Hotel Salalah Rotana Resort bewertet wird.
Wegen Ihrer Schilderung und der mit der Änderung betroffenen Beeinträchtigungen möchten wir Ihnen dennoch eine Minderung von 15 Prozent für die betroffenen drei Nächte zukommen lassen, d.h. 180 Euro. Den Betrag überweisen wir auf Ihr angegebenes Konto. Da nicht die vollständige Reise betroffen war und aus den genannten Gründen stimmen wir darüber hinausgehenden Forderungen nicht zu.
Es tut uns leid, dass es uns bei dieser Reise nicht gelungen ist, Ihre Erwartung zu erfüllen. Wir hoffen, dass wir Sie nicht ganz als Kunden verlieren und Sie uns bei Ihrer nächsten Buchung eine neue Chance geben. Wir werden alles dafür tun, damit Sie mit Ihrem nächsten Urlaub rundum zufrieden sind. Es wäre schön, Sie wieder als Gäste unseres Unternehmens begrüßen zu dürfen. Wir tun alles dafür, dass Sie mit der nächsten Reise von BigXtra rundum zufrieden sind.
Mit freundlichen Grüßen"
Zitat Ende
Das ist die Antwort...fällt mir nix dazu mehr ein an Unwahrheiten.Weder die Aussage das es keinen Minderungsanspruch besteht,noch das die Ersatzunterkunft 5 Sterne hatte.Der RV selbst beschreibt es im eigenen System als 4.Im Übrigen betrug der Gesamtreisepreis 4400...
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geschrieben 1555413350842
Korrekt, der Vortrag hinsichtlich des nicht bestehenden Anspruchs ist kompletter Mumpitz.
Selbstverständlich hat der Reisende Anspruch auf Erfüllung des Vertrages im Detail und muss sich nicht damit begnügen, in ein "ähnliches Hotel" verbracht zu werden. Ausgenommen er hat ein Roulette gebucht und die Unterkunft ist nicht absolut präzise spezifiziert.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1633973501616
Danke vonschmelling
Wir haben 1 Hotel als Alternative angeboten bekommen. Haben wir abgelehnt.
Wir haben ca 15 Hotels genannt welche für uns in Frage kämen. Nun ist eins was wohl für uns ein Zimmer hat.
Welche Ansprüche kann ich geltend machen? Telefon kosten liegen jetzt schon bei ca 100euro. Reisepreis lag bei 2700