nun weiß ich nicht, ob dies das richtige Forum für meine Anfrage ist:
Habe diese bereits in einem anderen thread ähnlichen Inhaltes gepostet.
Ich lese immer wieder, dass man auf das Alternativangebot des RV nicht eingehen muss, sondern auf sofortigen Rückflug bestehen kann.
Anschließend Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Reisepreises hat und zudem evtl. sogar noch Schadensersatzsprüche geltend gemacht werden können.
Auch ich kam schon, wenn auch eher selten in diese Situation.
Doch bitte sag mal, wie das in der Praxis funktionieren soll. Die Hotelrezeption fühlt sich nicht zuständig und unternimmt auch nichts, der Reiseleiter läßt mich stehen und verläßt dann das Hotel,oder der Reiseleiter ist bei nächtlicher Ankunft gar nciht anwesend. Die Rückflugplätze sind alle ausgebucht, tatsächlich oder nur als Vorwand des Reiseleiters. Der Reiseleiter kümmert sich gar nichtmehr um die nicht umzugswilligen Gäste?
Wie lange muss ich in der Rezeption, d.h., wie viele Tage und Nächte muss ich dann dort in den Sesseln der Rezeption verbringen, wenn ich mich beharrlich weigere, das Alternativangebot des RV'sanzunehmen?
Welche tatsächliche Möglichkeit besteht in einem solch konkreten Fall?
Danke für Eure Antworten der fachkompetenten User. sealord