Wenn man erst mal vor Ort ist, läuft es meistens nach dem gleichen Chema.
Die Reiseleitung kann die Mängel meist nicht abschaffen, es bleibt nur eine wesentlich teuere Umbuchung. Um etwas Urlaubserholung zu retten
hatten wir es bisher ebenso gehandhabt. Ergo man hat den Ärger am Urlaubsort und nach Rückkehr geht der Ärger mit dem Veranstalter weiter.
Wir beschäftigen uns, wie viele Bewertungen gerecht oder ungerecht sind.
Andere Seite, die Masse der Urlauber haken den Ärger nach dem Urlaub ab,
geben weder eine Beurteilung bekannt noch eine Beschwerde an den Veranstalter.
Daher können die Katalogbeschreibungen weiterhin unverändert bleiben.
LG
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