@vonschmeling sagte:
f.y.i. hier mal eine ältere Entscheidung des AG Düsseldorf, welche ungeachtet der Versäumnisse Auslagenerstattung und Schadenersatz zuerkannte und die vergessene Abholung durch den Veranstalter bzw. dessen beauftragten Subunternehmer als Pflichtverletzung betrachtete.
Genau das wird m.E. hier viel zu wenig erwähnt.
Sicherer und pünktlicher Flughafentransfer sind ja einer der Basics einer Pauschalreise.
Die erste Pflichtverletzung kam also durch den Veranstalter bzw. dessen beauftragten Subunternehmer.
Erst die zweite kam durch den Reisenden der sich wahrscheinlich falsch verhalten hat.