Du warst schneller als mein Edit
Im Reisebüro wirst Du durch dessen Buchungssystem bei Katalogbuchungen natürlich sofort auf die Preisänderung hingewiesen.
Du warst schneller als mein Edit
Im Reisebüro wirst Du durch dessen Buchungssystem bei Katalogbuchungen natürlich sofort auf die Preisänderung hingewiesen.
Problem ist beim X-Veranstalter der Gebrauch der Termini "Jetzt buchen", "Reisebestätigung" ( -> "nachträgliche Änderung") - sie suggerieren einen verbindlichen Buchungsvorgang, den es so nicht gibt.
Korrekter wäre "Jetzt bewerben!", "Eingangsbestätigung der Anfrage" und prompt bliebe die Nachfrage zur Änderung aus.
Vielleicht ... möglicherweise ... >>seufz!<<
ja danke. Ich denke, dass ich dies nun verstanden habe.
Und das Problem mit diesen X-Veranstalter und deren täglicher Preisfindung ist mir auch schon klar.
So, nun hat sich alles geklärt. Mein Mann hat gerade mit Schauinsland telefoniert.
Wir haben nun die Reise für das Geld bekommen, welches in dem Angebot stand. Allerdings 'müssen' wir dafür statt am 7.12. abends am 6.12. morgens fliegen. Rückflug bleibt allerdings wie im Angebot der 22.12. abends. Somit haben wir sogar noch einen Tag geschenkt bekommen. Eigentlich sogar 2 Übernachtungen .
Vielen Dank an Schauinsland dafür!!!!!
Du gehst aber nicht oft einkaufen, ja ?
Natürlich kommt das vor und sogar oft: Butter ist noch mit dem alten Preis ausgezeichnet, in die Kasse wurde aber schon der neue Preis eingegeben.
Die Sache (Regalauszeichnung) wird überprüft und du bekommst die Butter zum ausgezeichneten Preis.
OT Ende
Bei der Butter wahrscheinlich ... wenn es sich um hochpreisigere Artikel und größere Preisunterschiede handelt, würde ich nicht darauf wetten ...
Stimmt. Mein Kommentar war auch rein "butterbezogen" / bezog sich auf Lebensmittelgeschäfte.
Da kommt es schon mal zu falschen Preisauszeichnungen, wobei der ausgezeichnete Preis an der Kasse so gut wie immer akzeptiert wird.
Ansonsten hat mabysc - soweit ich unterrichtet bin - Recht.
Das ist hier aber ein anderer Sachverhalt, keine falsche Preisauszeichnung.
TO wollte quasi den Aldi-Sonnenschirm haben, er war aber schon vergriffen. Oder sie/er hat Moppe zum Mittsommerpreis bestellt, die Schnäppchen waren jedoch ausverkauft ...
Bei TO handelte es sich weder um eine "nachträgliche Preisanhebung" (denn "nachträglich" hätte vorausgesetzt, dass die Buchung zum Preis X bestätigt wurde), noch um eine "falsche Auszeichnung", da es das Angebot in begrenzter Zahl zum Preis X ja gab.
Wir hatten von Schauinsland eine Mail erhalten, in der der von uns bei Absenden unserer Mail vorgegebene Preis bestätigt wurde. Anscheinend war es aber so, dass dieser Flug schon ausgebucht und somit nur ein anderer Flug, der halt € 600,00 teuer war, buchbar war.
Aber vonschmeling hat schon Recht, eine Buchungsbestätigung war es noch nicht, nur halt eine Bestätigung der Buchungsanfrage . Allerdings wäre dann die Nachfrage am nächsten Tag nett gewesen und nicht erst 3 Tage später.
Wann ein Vertrag zustande kommt, hat nixx mit X- oder ohne X-veranstalter zu tun. Auch bei einer Buchung im Reisebüro oder online bei einem normalen Veranstalter aus dem Katalog kommt die Buchung nicht schon mit dem Drücken des "Buchen-Buttons" zustande, sondern erst mit Annahme unseres Antrags (Angebotes) durch den RV. Der Katalog bzw. die online verfügbaren Leistungsbeschreibungen eines gewöhnlichen Veranstalters stellen lediglich eine Anpreisung dar. Eine Anpreisung ist unverbindlich und an die Allgemeinheit gerichtet und stellt nur eine Aufforderung (bzw. Einladung) zur Abgabe eines Angebotes (Antrages) dar. Mit meiner "Buchung" gebe ich dieses Angebot ab. Der RV kann meinen Antrag annehmen oder nicht oder mir seinerseits ein neues Angebot zu anderen Konditionen unterbreiten, welches ich erst annehmen muss, damit der Vertrag zustande kommt. Stillschweigen meinerseits auf das neue Angebot gilt als Ablehnung. (Anders sieht es bei Rechtsgeschäften aus dem HGB aus, aber das soll hier ja nicht das Thema sein.) All dies kann man übrigends auch in den AGBs jedes beliebigen Pauschalreiseveranstalters nachlesen. Genauso verhält es sich im Handel. Die Produkte (ob ne Butter für 99 Cent oder ein Anzug für 900 € in den Auslagen der Geschäfte) stellen lediglich eine Anpreisung dar. Mit dem Legen der Ware auf das Kassenband gebe ich einen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages ab, welches durch das Scannen der Ware durch die Verkäuferin angenommen wird. Der Verkäuferin obliegt es zu entscheiden, ob sie uns die Ware verkaufen möchte. Hört sich vielleicht komisch an, hat aber damit was zu tun, dass auch Minderjährige bestimmte Sachen kaufen dürfen und Bestimmte eben nicht. Deshalb hat die Verkäuferin das letzte Wort. Somit sind die Preise an der Ware solange nicht bindend, bis die Verkäuferin die Waren gescannt hat und wir mit dem Preis einverstanden sind. Weicht der Preis an der Ware oder dem Regal von dem Preis an der Kasse ab, gilt der Preis in der Kasse und wir haben kein Recht auf den Preis an der Ware. Es handelt sich dann lediglich um Kulanz des Verkäufers, wenn er den billigeren Preis an der Ware zu unseren Gunsten akzeptiert. Auch das, kann wer möchte, mal hinreichend im Internet recherchieren. Einige Anwälte bieten dort ganz gute "Exkursionen" ins Vertragsrecht an. Es ist unerheblich, ob ich eine Reise buche oder ein Stück Butter kaufe. Das Prozedere bleibt dasselbe bis zu einem bestimmten Punkt.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!