• Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1412704406000

    Protest!!! Wie kann man nur auf die Idee kommen, von einem mündigen deutschen Touri zu verlangen AGB zu lesen?

    Nur zur Sicherheit:

    Sarkasmus!

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
    Beiträge: 1628
    geschrieben 1412705565000

    Wenns mit dem AGB lesen alleine getan wäre,warum müsste es dann weltweit so viele Prozesse geben. Und ja, zum Teil auch um Dinge die genau genommen in den AGB schon geregelt waren.

    28 Seiten AGB! Wenn ich hinten raus bin weiß ich nicht mehr was vorne am Anfang stand.

    Bisschen ville für nur Hotelvermittlungen. Aber, bitte ich habe es nur ganz oberflächlich quergelesen.

    Nicht jeder hat 6167 Beiträge und davon viele zu Reiserecht geschrieben und ist in dieser Materie dermaßen zuhause wie du.

    Kannst jetzt gerne auch mich für Klein Doofy und unmündigen Touri ansehen.

    ginus

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  • Urlauber61
    Dabei seit: 1140134400000
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    geschrieben 1412707074000

    Juliebay:

    Hallo,

    habe ein Hotel in Thailand mitte August gebucht für den Reisezeitraum Dezember gebucht. Das Hotel hat mich jetzt persönlich angeschrieben und eine Preiserhöhung gemeldet. Sollte jetzt das doppelte bezahlen. Hab mich an Hotels.com gewendet und die meinten sie können da nichts machen.

    Was laut AGB möglich ist, wäre eine kostenlose Stornierung durch hotels.com

    Auszug AGB

    ...............................................................................................................................

    PREISE

    Der Preis der Reiseleistungen entspricht dem von Zeit zu Zeit auf der Website veröffentlichtem Preis, es sei denn, es handelt sich dabei um einen offensichtlichen Fehler. Die Preise können sich jederzeit ändern, jedoch sind bereits angenommene Buchungen nicht von den Preisänderungen betroffen. Obwohl sich Hotels.com um die Richtigkeit seiner Angaben bemüht, kann es vorkommen, dass auf der Website für Reiseleistungen ein falscher Preis angezeigt wird. HOTELS.COM BEHÄLT SICH AUSDRÜCKLICH DAS RECHT VOR, PREISFEHLER ZU KORRIGIEREN, DIE AUF UNSERER WEBSITE ZU FINDEN SIND UND/ODER MIT DENEN NOCH AUSSTEHENDE RESERVIERUNGEN VORGENOMMEN WURDEN. IN EINEM SOLCHEN FALL BIETEN WIR IHNEN SOFERN MÖGLICH AN, IHRE AUSSTEHENDE RESERVIERUNG ZU DEM RICHTIGEN PREIS AUFRECHT ZU ERHALTEN ODER IHRE RESERVIERUNG OHNE GEBÜHR ZU STORNIEREN. Hotels.com ist nicht dazu verpflichtet, Reiseleistungen zu einem fehlerhaften (niedrigeren) Preis bereitzustellen, auch wenn Sie bereits eine Buchungsbestätigung erhalten haben.

  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1412707440000

    Hatte ich ja oben schon gesagt/gefragt:

    " Was hat dir denn Hotels.com angeboten? Den Vertrag aufheben zu wollen? "

    ginus

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1412707648000

    @ginus

    Es reicht in diesem Fall der Passus mit der Überschrift "Preise" um argumentativ über "Saftladen" hinauskommen zu können.

    Zudem sind die Haftungsausschlüsse interessant, soweit sie eine Hotelbuchung betreffen findet man diese im Abschnitt 1.

    Damit kommen dann so in etwa 25 Zeilen zusammen, die einem u.U. sehr hilfreich sein können bei der weiteren Auseinandersetzung mit dem Vermittler.

    Will sagen:

    Man kann sich mit einem kurzen Blick auf die Überschriften der einzelnen Absätze eines schnellen Ausschlussverfahrens bedienen und muss bezüglich der akuten Causa ganz gewiss keine 28 Seiten durchackern.

    Außer man mag es - so wie ich! ;)

    Zum einen steht da, dass Preise nach der Buchung und Bestätigung nicht mehr geändert werden können (damit würde ich argumentieren).

    Zum anderen liest man jedoch auch, dass das Unternehmen nicht haftet für beispielsweise die Nichterbringbarkeit der Beherbergungsleistung. Diese und einige andere Passagen würden mich zumindest zuverlässig von einer Buchung über diesen Anbieter abhalten!

    Prozesse gibt es u.a. auch deshalb, weil die AGB anfechtbar sind und einer rechtlichen Überprüfung u.U. standhalten müssen.

    Sie allerdings wenigstens in den entscheidenden Bereichen nicht zu kennen und "Saftladen - lässt mich im Regen stehen!" zu wettern erscheint mir doch etwas unreflektiert.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1412708022000

    Sorry für gewisse Wiederholungen, ich hatte ein fresh-up versäumt ... :?

    Angeboten hatten sie nach meiner Lesart "nichts machen zu können", was gem. der AGB gleichbedeutend ist mit einer einseitigen Kündigung des Vertrages durch den Buchenden, natürlich mit Anspruch auf vollständige Erstattung des Erlangten.

    Leider ohne jede Kompensation für eine jetzt deutlich teurere Buchung oder gar der Entscheidung, die Reise in Gänze sausen zu lassen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1412722698000

    Und nach meiner Denkensart hat der thailändische Hotelier bereits den Vertrag einseitig aufgekündigt durch seine Mehrkostenforderung.

    Es existiert ein Vertrag über bestimmte Leistungen zu einem bestimmten Preis; dieser ist einzuhalten; Mehrkostenforderungen sind nicht zulässig. Der Hotelier argumentiert ja offenbar nur mit "seiner" Preiserhöhung, also Gewinnoptimierung.

    Widrigenfalls müsste bereits/spätestens die Buchungsbestätigung einen entsprechenden Passus enthalten, wovon wir jetzt mal nicht ausgehen.

    Eine Forderung nach Preiserhöhung ist imho nicht zulässig.

    Ob die Einhaltung des bisherigen Vertrags durchsetzbar ist für den Anfragenden? ... ?

    ginus

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  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1412727777000

    Das Hotel in Thailand ist voellig aussen vor. Es geht einzig um einen Vertrag zwischen hotel.com und dem OP.

    Nach meiner Meinung ist ein rechtsgueltiger Vertrag zustande gekommen. Es gab ja keinen Widerspruch wegen Irrtums. Damit liegt es am Vermittler den rechtsgueltigen Vertrag auch zu erfuellen. Die Ausrede "Ich bin ja nur Vermittler" zaehlt da gar nicht.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1412749395000

    Die Aussage man "könne nichts machen" deutet allerdings nicht auf eine große Bereitschaft zur Vertragserfüllung seitens des Vermittlers hin ...

    :?

    Die Frage ist die nach der Rechtsgrundlage.

    Nicht, dass ich in Sachen Hotelvermittlungsportale sonderlich bewandert wäre - die Haftungsausschlüsse seitens hotels.com scheinen mir dennoch etwas zu pauschal gefasst und weichen in Teilen deutlich von denen der wenigen mir bekannten Mitbewerber ab.

    @Ginus

    Mag sein, dass das Hotel den Vertrag aufgekündigt hat, jedoch ergeben sich aus der Vermittlung für hotels.com doch gewöhnlich auch eigene Pflichten, sodass eine lapidare Äußerung zum Sachverhalt nicht das Ende der Geschichte markiern dürfte.

    AGB kann man angreifen. Es ist beileibe nicht so, dass alles was da reingeschrieben wird auch bindend für die Vertragsparteien ist ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • ginus
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1412789289000

    Dann sage ich mal für mich abschließend noch. Solange der Anfragende sich nicht mehr gegenmeldet, ist weiteres Kopfzerbrechen ;)   überflüssig.

    ginus

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