Da kann sich jetzt jeder seinen Reim darauf machen.
Namensänderung durch Heirat , Flugticket jetzt ungültig?
-
geschrieben 1721489929004"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
-
geschrieben 1721490959571
Ja, und das "...einige Wochen vor der Eheschließung beantragen..." hat sanne678 wohl gemacht. So jedenfalls auf Seite 4 geschrieben.
Allerdings lese ich aus dem letzten von dir markierten Satz, was entscheidend ist.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1721494528948 , zuletzt editiert von REJBodenheim
@bulgarienfan1 sagte:
Z.B. das der Grenzschutz Fragen stellt, weil im Pass eine Hotel quittung ausversehen lag und die auf den neuen Namen ausgestellt ist ect.
Wer hebt denn seine Hotelquittungen im Pass auf? und außerdem: wenn du damit das aktuell besuchte Hotel und die Rückreise meinst, wird es auf den alten Namen gebucht worden sein (sonst wären wir ja nicht hier) und es wird den Grenzschutz noch weniger interessieren... die schauen sich doch nicht jedes Stück Papier an, das im Pass liegt.
-
geschrieben 1721497820050
@kourion sagte:
Allerdings lese ich aus dem letzten von dir markierten Satz, was entscheidend ist.
Eben, und im aktuellen Fall ist es so, dass die Tickets bereits auf den vorehelichen Namen ausgestellt sind. Also bleibt ohnehin nur die Möglichkeit mit dem alten Papier zu reisen.
Oder gab´s da neulich eine BGH Entscheidung zu den zulässigen Kosten bei Namensänderung?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1721498649016
Ich verstehe das ganze Thema nicht.
Alter Pass, neuer Pass und , wenn man ganz sicher gehen will , auch noch die Heiratsurkunde.
Thema durch .
Die BuPol interessiert das überhaupt nicht. Ich fahre seit fast Jahrzehnten mit meinem Geburtsnamen (trotz Heirat ) durch die Weltgeschichte und es hat noch nie irgendjemanden interessiert, dass ich anders heisse als die Person mit der ich verheiratet bin.
-
geschrieben 1721502942808
Der elementare Satz für Flugreisende: Name auf dem Ticket muss mit dem auf dem Ausweispapier übereinstimmen.
Alle anderen behördlichen Vorschriften interessieren im Kontext nicht.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.