Vielleicht wird der Sachverhalt nochmal etwas deutlicher, wenn man ihn aus der Sicht eines Individualreisenden betrachtet: Ich fliege unheimlich gern ab Berlin ab, da ich dort in der Umgebung wohne. Die Flugmöglichkeiten bei Langstreckenflügen gerade Richtung Asien sind sehr beschränkt. Ich komme also mit einem Nachtflug in den frühen Morgenstunden im Hotel an. Nun obliegt es mir, den halben Tag schlecht gelaunt bis zum check in nach internationalen Standards um 14:00 Uhr in der Lobby zu verbringen oder ein paar Euronen raufzupacken und einen early check in (so machbar) oder eine Vorübernachtung zu buchen, auch wenn die Nacht schon fast vorbei ist. Dafür kann ich mich beizeiten ans Frühstücksbuffet schwingen und danach noch ein kurzes Schläfchen machen oder eben mit frischen Handtüchern am Pool liegen. Hierauf habe ich dann einen Rechtsanspruch und muss meinen Unmut über die schlechte Bestuhlung in der Lobby und die fehlenden Kulanzbekundungen des Hotelliers bis zum check in um 14:00 Uhr nicht just in time über den Äther posten. Dasselbe Prozedere gilt natürlich für den Rückflug, der vielleicht erst kurz vor Mitternacht geht. Fakt ist, jedes Hotel ist ein Wirtschaftsunternehmen, welches kalkulieren muss. Wenn Hundert Anreisende oder Abreisende auf Kulanz bestehen und vor dem gebuchten check in oder nach dem gebuchten check out auf eine Kulanzregelung bezüglich der Buffetnutzung hoffen, kann das Hotel bald zumachen.
Auch ein RV macht ja nichts anderes, als um ein Hotelkontingent noch einen Flug und einen Transfer zu stricken. Bucht der RV nur 11 Nächte im Hotel ein, endet der gesamte Spaß nun mal um 12:00 Uhr mittags, wenn der Flug, wie vertraglich vereinbart zwischen RV und Reisendem erst kurz vor Mitternacht geht. Es ist was ganz anderes, wie @vonschmeling schon verdeutlicht hat, wenn die Reise zu anderen Bedingungen mit einem Flug nach Mitternacht gebucht worden wäre. Ist sie aber nun mal nicht. Wo steht denn, dass 2 Stunden vor Mitternacht keine Flüge stattfinden dürfen? Der RV hat doch lediglich zugunsten des Komforts für den Reisenden dem Hotel durch Zahlung einer weiteren Nacht zu verstehen gegeben, dass um 12:00 Uhr mittags noch nicht Zapfenstreich ist und sämtliche Leistungen und Einrichtungen des Hotels bis zur Abfahrt rechtlich zugesichert werden. Hier werden irgendwie immer noch Äpfel mit Birnen verglichen. Die Reise der TO war vertraglich so vereinbart und die Abreise kurz vor Mitternacht beruht nicht auf einer Flugzeitenänderung zu Ungunsten der TO.
Wie gesagt, das Forum ist voll mit unangemessenen Usermeinungen, die es genau anders herum erlebt haben. Der Linienflug aus fernen Gestirnen ging irgendwann in der Nacht und der RV hat vermutlich aus Wettbewerbsgründen auf die Buchung einer letzten Übernachtung im Hotel verzichtet, so dass die Urlauber nach 12:00 Uhr bis Mitternacht und darüber hinaus selbst für die Kofferunterbringung, ein etwaiges Duschzimmer, die Verpflegungsbeschaffung und und und verantwortlich waren. Ich würde es somit nicht als Problem bezeichnen, welches man mit der TUI haben kann, weil es kein Problem gibt.