Pauschalreise - Flug verschoben, dadurch eine Übernachtung weniger

  • vonschmeling
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    geschrieben 1672957479288

    Das ist wirklich wichtig, frankie70 ... bisweilen kommen die beschnickerten Nachrichten direkt vom Veranstalter, bei Nachfrage ist dann Schicht, weil es sich um eine Agenturbuchung handelt. Neuer Verärgerung inklusive ...

    Mit solchen Fehler geht viel Zeit verloren, die man zur Klärung oft genug einfach nicht hat.

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  • _aqua_sports_
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    geschrieben 1672958337424 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Option D (nur in diesem speziellen Fall): Aufforderung auf Buchung eines Ersatzflug.

    Wenn dies nicht geschieht, Flug selber buchen. Nachteil - man muss vorstrecken! Und hat Ärger - geht wohl nur gerichtlich dann! Würde mal einen Anwalt kontaktieren wenn du gerne fliegen möchtest aber unter keinen Umständen unter diesen Bedingungen - der kann das ( oft kostenlos) abschätzen. Viel Glück!

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1672959553638

    Ist dann nicht die ganze Pauschalreise hinfällig, wenn ich eigenmächtig den Flug neu buche?

    Vorschlag D klingt nach einer Menge Ärger und gutem Sitzfleisch das man haben muss, da so etwas ewig dauern kann.

  • _aqua_sports_
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    geschrieben 1672960752939 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Hier habe ich mal einen Fall rausgesucht. Gab da schon ein paar mehr dazu...

    https://openjur.de/u/2206245.html

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1672961530682

    Der Flug geht in knapp 2 Wochen. Im Eilverfahren hier Plan D durchzudrücken wird schwer. Für 3 Personen noch mal eben einen neuen Flug buchen ist auch ein teurer Spaß vor dem Urlaub und in Vorauskasse. Bis zum Ende eines evtl. angestrebten gerichtlichen Verfahrens vergeht viel Zeit. Und RAe arbeiten auch nur mit Vorschuss.

  • _aqua_sports_
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    geschrieben 1672961958269 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Man kann auch alles hinterher machen. Der Anspruch verfällt ja dadurch nicht. Wichtig Fristsetzung bis 2-3 Tage vorher. Von mir aus mit Einschreiben oder als E-Mail mit Bestätigung. So ein Urteil hilft übrigens auch.

    Ich habe ja auch empfohlen, für eine Ersteinschätzung einen Anwalt heranzuziehen.

    Es war ja auch nur eine Möglichkeit die ich aufzeigen wollte was möglich ist.

    Aber klar - erstmal teure Angelegenheit! Das kann sich nicht jeder leisten. Die anderem Alternativen hat VS ja schon zusammengefasst.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1673001660152

    Mit Berücksichtigung aller hier beigetragenen Aspekte zur Sachlage sollte man einfach einmal abwarten, was der Vermittler (RB, OTA) anbietet.

    Tatsächlich kommt Unzumutbarkeit in Betracht, Entscheidungen stellen dabei häufig auf Eltern mit kleineren Kindern ab.

    Die Reise insgesamt wäre von der eigenmächtigen Buchung eines Ersatzfluges nicht betroffen, allerdings muss man schon die Kosten- und Zeitrisiken evaluieren vor so einer Maßnahme. Die Erstattung der Tickets erstreiten - mit trotz allem unsicherem Ausgang! - darauf würde ich mich nur nach Absprache mit der Rechtschutzversicherung einlassen.

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1673001724634

    @ahotep sagte:

    Ist dann nicht die ganze Pauschalreise hinfällig, wenn ich eigenmächtig den Flug neu buche?

    Nein. Das nur nochmal direkt, weil es wichtig ist zu wissen.

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  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1673003695285

    Einen zufriedenstellende, schnelle Lösung ohne juristische Beteiligung, wäre das Ziel. Vergleiche zu Streitigkeiten durch zwei Instanzen sind es hingegen nicht.

    Da frankie70 nichts falsch gemacht hat oder utopisches einfordert, kann er hier gerne den Veranstalter und die Buchungsstelle nennen:smirk:

  • frankie70
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    geschrieben 1673010968988

    Ich verstehe nicht ganz, was weitere Konkretisierungen oder auch Buchungsstelle/Veranstalter am Sachverhalt ändern. Aber ihr habt mir ohnehin schon so viele Details herausgekizelt, dass ich nun eindeutig identifizierbar bin. Also was solls: Buchungsstelle ist lidl-reisen und Veranstalter ist FTI Touristik GmbH.

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