Pauschalreise - Flug verschoben, dadurch eine Übernachtung weniger

  • REJBodenheim
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    geschrieben 1672926669584 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    Er schreibt ja, dass sie erst Mittags einchecken können. Verstehe ich so, dass ihnen eine Übernachtung und die Hoteldienste bis zum Einchecken durch die Lappen gegangen sind.

  • frankie70
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    geschrieben 1672928726917 , zuletzt editiert von frankie70

    Also hier die genauen Reisedaten:

    Gebucht: Reise von MUC nach Dubai 10 Tage von 20.01. bis 30.01. Hinflug 20.01. um 14 Uhr 30. Ankunft in Dubai nach 23 Uhr, danach erste Übernachtung für die Nacht vom 20.01. zum 21.01. Insgesamt 10 Übernachtungen. Es steht genau da 10 Übernachtungen.

    Bekommen: Reise von MUC nach Dubai 10 Tage von 20.01. bis 30.01. Hinflug 20.01. um 21 Uhr 30. Ankunft in Dubai nach 6 Uhr morgens, für die Nacht vom 20.01. zum 21.01. ist kein Zimmer gebucht, Check-in erst Mittags möglich. Insgesamt 9 Übernachtungen. Es steht genau da 9 Übernachtungen vom 21.01. bis zum 30.01. Wenn wir da mit dem Voucher fürs Hotel ankommen, wird das Hotel wenig interessieren, dass wir vom Reisveranstalter abgezogen wurden. Wir werden bestimmt auch kein Frühstück bekommen.

    Bei der Buchung haben wir auch die Alternative Reise gesehen mit dem späten Flug und einer Übernachtung weniger haben uns aber klar für die andere Reise mit früherem Flug entschieden, vor allem weil wir unserem 5-jährigen Sohn den Nachtflug nicht antun wollten. Diese andere Reise wäre auch ein paar hundert Euro billiger gewesen.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1672929650442

    Das ist ganz klar ein Mangel, es wird eine Nacht weniger geliefert als bestätigt.

    Kontakt mit der Buchungsstelle aufnehmen und Lösung suchen.

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  • Freya1964
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    geschrieben 1672951096901

    @Frankie70

    Ich habe tatsächlich gerade genau den umgekehrten Fall. Mein Flug wurde um einen Tag vorverlegt, deswegen bezahlt der RV (TUI) anstandslos auch eine Übernachtung mehr im Hotel und die entsprechenden zusätzlichen Mahlzeiten, ohne dass sich für mich im Reisepreis was ändert. In Deinem Fall sollte also eine entsprechende Erstattung drin sein,

    LG und trotzdem schönen Urlaub!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1672952320286 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Nochmal: Sinnvoller als eine marginale Erstattung wäre die Gewährung des Zugriffs auf allen Komfort direkt bei der Ankunft.

    Kann man durchaus verlangen soweit sich aus den bisherigen Angaben entnehmen lässt.

    Alternativ schönes Frühstück bestellen (natürlich "bekommt" man eins!?) und den Veranstalter auf die Kosten in Anspruch nehmen.

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  • frankie70
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    geschrieben 1672953323637

    @All

    Vielen Dank für die Antworten hier. Leider ist es für uns nicht wirklich damit getan nur ein Frühstück zu bekommen. Den Nachflug hätten wir nie im Leben gebucht, egal wie billig er gewesen wären. Wir wollen entspannt im Urlaub ankommen und uns so einen Stress nicht antun. Nun ist das Kind ohne unsere Schuld in den Brunnen gefallen. Ich erwarte zumindest ein entgegenkommen des Veranstalters in irgendeiner Form.

    Ich habe den Veranstalter angeschrieben, wie er den Mangel beheben will. Mal sehen was zurückkommt...

  • vonschmeling
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    geschrieben 1672954528058

    Hinweis: Hast du beim Veranstalter direkt gebucht? Falls nicht wirst du keine Antwort erhalten - zuständig für deine Belange ist die Buchungsstelle.

    Danach hatte Ahotep nicht von ungefähr gefragt, leider bist du eine Antwort darauf schuldig geblieben.

    Übrigens ist ein Nachtflug mit einem kleineren Kind überaus empfehlenswert, das nur mal am Rande.

    Sowohl die Veranstalter als auch die Airlines behalten sich Änderungen der Flugzeit vor im Rahmen von Pauschalreise - sind also dahingehend zunächst einmal rechtlich ziemlich abgesichert. Dies soll als Hinweis für deine Verhandlungsführung dienen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • frankie70
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    geschrieben 1672954912941 , zuletzt editiert von frankie70

    Dann muss ich konkretisieren: Ich habe die Buchungsstelle angeschrieben über die ich den Flug gebucht habe. Wir haben mit unserem Sohn bereits eine sehr negative Erfahrung mit einem Nachflug gemacht, gerade deshalb wollten wir den Nachflug meiden.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1672956982741 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Etwas verwirrend - du hast doch eine Pauschalreise gebucht? Warum dann die Buchungsstelle "für den Flug"?

    Wie auch immer, natürlich kann man nicht alles über einen Kamm scheren, und deine persönlichen Erfahrungen stehen hier natürlich allen allgemeinen voran.

    Trotzdem bleibt es bei einem geringen Spielraum hinsichtlich der Lösung des Problems wie ich bereits schrieb.

    Zudem finde ich es etwas schwierig dir relevante Angaben zu entlocken, die Hinweise durchaus präziser gestalten ließen.

    Option A: Falls der ursprüngliche Flug stattfindet versuche eine Umbuchung zu erwirken.

    Option B: Ist das auf Grund einer Streichung nicht möglich kannst du

    B1: Eine Reisepreisminderung verlangen.

    B2: Die Reise absagen mit Anspruch auf Erstattung des Reisepreises (unzumutbar würde mit dem Kind vermutlich auch vor Gericht bestehen).

    Option C: Dich zwar schwarz ägern, die Tatsache aber fatalistisch hinnehmen und dich auf den Urlaub freuen.

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  • frankie70
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    geschrieben 1672957271343

    Danke für deine Hilfe, ich meinte natürlich die Buchungsstelle für die Pauschalreise.

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