Nun, an der Möglichkeit besteht wohl kein Zweifel, denn hier liegt doch ein Tatsachenbericht vor?!
Aus rechtlicher Sicht:
Die Urlauber können das neue Hotel ablehnen und auf einen Abruch der Reise bestehen - für die restlichen Urlaubstage wären sie zu entschädigen.
Ich lese allerdings, dass der Umzug bereits vollzogen ist und die Reise somit andauert. Sofern das bis zum Ende des gebuchten Zeitraumes so bleibt, können im Nachgang evtl. Mängel gerügt werden, also Abweichungen vom gebuchten Leistungsumfang.
Ebenso steht den Urlaubern eine Erstattung für den Tage des Umzuges zu.
Schadenersatzforderungen - beispielsweise für unnütz aufgewendete Urlaubszeit - können nur bei einem Abbruch geltend gemacht werden.