Nur mal so ...
Der Vertragsnehmer genießt selbstverständlich das Recht, die gebuchte Leistung vollumfänglich zu erhalten und könnte jederzeit auf Erfüllung bestehen.
Ein "Hausrecht" ermächtigt den Hotelier keinesfalls zum Rauswurf zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil!?
(Glasklar Vertragsbruch!)
"Möglich" wird eine solche Maßnahme erst durch ein neues Angebot, das der Vertragspartner prüfen und auch ablehnen kann - hiermit wahrt er alle Rechte, die ihm vertraglich zustehen.
Kurz: Niemand darf non volens aus seinem gebuchten Hotel entfernt werden mit der Berufung auf das "Hausrecht" - völlig bizarre Vorstellung!!??
Edit: dabei spielt das "Renommee" eines RV nicht die mindeste Rolle!?