• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1347233246000

    Nur mal so ...

    Der Vertragsnehmer genießt selbstverständlich das Recht, die gebuchte Leistung vollumfänglich zu erhalten und könnte jederzeit auf Erfüllung bestehen.

    Ein "Hausrecht" ermächtigt den Hotelier keinesfalls zum Rauswurf zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil!?

    (Glasklar Vertragsbruch!)

    :?

    "Möglich" wird eine solche Maßnahme erst durch ein neues Angebot, das der Vertragspartner prüfen und auch ablehnen kann - hiermit wahrt er alle Rechte, die ihm vertraglich zustehen.

    Kurz: Niemand darf non volens aus seinem gebuchten Hotel entfernt werden mit der Berufung auf das "Hausrecht" - völlig bizarre Vorstellung!!??

    :shock1:

    Edit: dabei spielt das "Renommee" eines RV nicht die mindeste Rolle!? :question:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • tripplexXx
    Dabei seit: 1215216000000
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    geschrieben 1347261655000

    vS: beim Reiserecht magst du Recht haben - bei Hausrecht nur bedingt...

    MEIN HOTEL - und nur ICH bestimme, wer in meinem Haus wohnt. Ich habe einen Vertrag mit einem RV und den erfülle ich, wenn auch er sich daran hält.

    Das von mir beschriebene Szenario war ein Beispiel, ich hab nirgends behauptet, dass dieser Fall hier vorliegt.

    Sollte der RV seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, bin ich bedrechtigt, den Vertrag als gekündigt anzusehen.

    Klar - doof für den Kunden und die Vorstellung ist in der Tat bizarr, aber doch auch schon vorgekommen UND auch absolut rechtens für den Hotelier...

    Amen ;)

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1347305269000

    @triplexXx

    In diesem Fall hier spielt das Hausrecht überhaupt keine Rolle, der T.O. hätte vollkommen zu recht auf die vertraglich zugesicherte Leistung bestehen können.

    Er hatte sich nichts vorzuwerfen, was das Hausrecht über seine Ansprüche geordnet hätte.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Barpi
    Dabei seit: 1223424000000
    Beiträge: 2472
    geschrieben 1347381542000

    Jetzt mal ganz logisch gedacht:

    Welches Ersatzhotel hätte denn die ausquartierten Gäste aufgenommen, wenn die Rechnung nicht bezahlt gewesen wäre??  Fall scheidet also aus.

    Es ist anzunehmen, dass hier planmäßige Überbuchung betrieben wird.

    Hotel A wird gut gebucht. Hotel B (vielleicht gleiche Kette) läuft nicht so gut.

    Den Rest kann man sich denken.

    Ich als Gast würde da nur mitspielen, wenn das Ersatzhotel wirkliche Vorteile gegenüber dem erstgebuchten hätte. ;)

  • ENIGMA13
    Dabei seit: 1291593600000
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    gesperrt
    geschrieben 1347383006000

    Alter,ich hau mich weg.Hausrecht des Hoteliers :laughing: .Stelle mir gerade vor auf einer KF kommt die Flitzpiepe und sagt zu mir das mein RV nicht gezahlt hat und ich solle jetzt ans Heck gehen und springen da gerade frei ist und ......... ;) .

  • sealord
    Dabei seit: 1176854400000
    Beiträge: 724
    geschrieben 1347389816000

    Und selbst wenn das Ersatzhotel Vorteile hätte, würde ich nicht umziehen wollen, all die weil ich keine Lust habe im Urlaub umzuziehen. Bin immer froh, wenn die Koffer ausgeräumt und einigermaßen die Garderobe gut eingeräumt ist.

    Auch wenn mir dafür ein halber, oder auch ganzer  Tag als Entschädigung gutgeschrieben werden würde.

    Im Urlaub möchte ich keinen Stress dieser Art.

    Sealord
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1347390234000

    @barpi

    Man muss ja nicht gleich Mutwillen annehmen, auch wenn die Idee nicht von der Hand zu weisen ist.

    ;)

    Hat der Urlauber das neue Angebot angenommen, ist er jedenfalls nicht berechtigt, Schadenersatz zu fordern (was t.o. als sein Vorhaben genannt hat).

    Hingegen kann er Abweichungen von der gebuchten Leistung nach unten nach der Reise monieren und eine Reisepreisminderung fordern. Auch kann er bei Nichtgefallen auf einer sofortigen Abreise auf Kosten des Vertragspartners (RV) bestehen.

    Wie schon geschrieben steht ihm zudem für den Tag des Umzuges eine Erstattung zu - üblicherweise mindestens ein Tagessatz des Reisepreises.

    Verantwortlich für Überbuchungen ist in den allermeisten Fällen das Hotel, nicht der Veranstalter.

    Kritisch zu betrachten ist aus meiner Sicht die Methode des Veranstalters, wenn sich das Ganze wie geschildert zugetragen hat. Die Ansage "Wir sind überbucht, SIE MÜSSEN umziehen" ist sicher nicht sehr dienstleistungsorientiert ... und das Handling vertraglicher Änderung vor Ort ist nun mal Sache des Vertragspartners Veranstalter und nicht die des Hoteliers. 

    Insofern ist eine Diskussion über das "Hausrecht" wahrlich nicht sehr naheliegend.

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • apolo
    Dabei seit: 1125532800000
    Beiträge: 45
    geschrieben 1351801878000

    so, möchte mich mal zurück melden :D

    klar haben und mussten wir das ersatzhotel annehmen wenn wir nicht nach einer woche heim fliegen wollten.

    zurück in deutschland habe ich zuerst mit meinen reiseleiter kontakt aufgenommen. er bestätigte meinen verdacht, dass er so etwas in 20 jahren noch nicht erlebt hat auch seine frau noch nicht , die ebenfalls ein reisebüro hat.

    nun zum veranstallter.

    wir haben heute eine antwort erhalten.

    hier entschuldigte man sich für den vorfall und schickte einen verrechnungsscheck über 200,- € mit , was 10  des reisepreises entspricht.

    was nun   :shock1: annehmen oder weiter streiten. :frowning:

  • apolo
    Dabei seit: 1125532800000
    Beiträge: 45
    geschrieben 1351802581000

    [size=9px]Überflüssiges Zitat[color=darkblue] derselben Seite entfernt, da ein @user vollkommen ausreichend ist.[/size][/color]

    @sealord

    da muss ich dir recht geben, dass möchten wir auch nicht und meine frau war auch echt auf streit aus. aber auch das hat keinen sinn. ich geh auch das ganze jahr arbeiten und möchte meinen urlaub nur geniessen und kann auf stress gerne verzichten. :D das kurzfristige ging aber auch mir auf den zeiger und das brauchte selbst mich hoch , wo ich sonst der ruhigere typ bin.

  • edithe
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    Beiträge: 12396
    Zielexperte/in für: Türkische Riviera
    geschrieben 1351802960000

    @apolo

    Danke.. für die Rückmeldung..

    Ich hoffe Ihr wart wenigstens zufrieden in Eurem Ersatzhotel?

    L.G. ;)

    Info für alle User: Mir wurden von den Admins ab dem 07.07.2020 die Moderatorenrechte im Unterforum Türkei eingeräumt. Dies dient auch der Entlastung des Admin-Teams.
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