Entscheidend für die Ermittlung einer angemessenen Ausgleichszahlung sind objektive Kriterien als da wären
- Entfernung zum gebuchten Objekt
- Erfüllung des gebuchten Leistungsumfangs
- von der Buchung abweichende Unterbringung (z.B. Hotel statt Bungalow o.ä.)
Subjektive Wahrnehmungen wie "Altersstruktur der Gäste" , "Bevorzugung von Stammgästen" oder "nix los" sind nicht relevant für die Höhe der Reisepreisminderung.
Abweichungen nach unten müssen vor Ort mit dem Ersuchen um Abhilfe reklamiert worden sein und durch die Reiseleitung oder Zeugen bestätigt.
Bedeutet "nix los", dass gebuchte Unterhaltungsmerkmale nicht vorhanden waren (z.B. keine Animation entgegen Zusicherung), ist das ein Minderungskriterium - sofern ... (s.o.)
Lag das Hotel in einer ganz anderen Gegend als der gebuchten, ist das allein schon ein Minderungsgrund, auch wenn sich nicht zwangsläufig die Probleme "nix los" etc. daraus ergaben.
Kurzum: Sofern du (@apolo) abgesehen von den vorgetragenen keine Einwände hast/hattest, ist die Rechung einfach:
Gleich- oder objektiv höherwertige Unterkunft: Keine Erstattung.
Umzug in ein anderes Hotel: Ein Tagespreis der Reise ist anteilig zu erstatten.
Wie das dann also in der Relation zu den 10% aussieht kannst du am besten selbst ermessen.
Sofern du direkt vor Ort keine Beschwerde geführt hast, ist eine höhere Erstattung vollkommen illusorisch, und du kannst die angebotene mit Handkuss nehmen!