• apolo
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    geschrieben 1351803778000

    [size=9px]Überflüssiges Zitat[color=darkblue] entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.[/size][/color]

    nu ja zufrieden, ist zu viel gesagt. wir kannten das hotel ja schon da wir 2009 schon einmal in diesem hotel waren. ist halt nix los, nur rentner mit ihren vielen stammgästen die eben sehr bevorzugt werden gegenüber normalen gästen und so etwas mag ich nicht. ;)

  • HC-Mitglied1572457
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    geschrieben 1351810306000

    Also wenn ich 14 Tage in einem Hotel gebucht habe , und nach einer Woche wieder raus müßte in ein anderes Hotel , da wäre aber die Kacke ( Sorry ) am Dampfen . Da hätte man mich mit der Polizei rausschmeissen müßen , wenn ich schon vorher weis , im anderen Hotel ist das Altersheim . ;)

  • altlöwin63
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    geschrieben 1351841692000

    Sie werden dich da mit der Polizei rausschmeissen ...

    und es dir dann in Rechnung stellen.

    "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" ! (Zitat Horst Seehofer-2015)
  • HC-Mitglied1572457
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    geschrieben 1351846744000

    Das glaube ich ev . auch , und das wäre für die Presse und TV mal Interessant danach , weil das würde ich Aufzeichnen lassen mit meiner Videocam .

    Aber wir hoffen , das es niemanden so Passiert .

  • bernhard707
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    geschrieben 1351860208000

    @RalfN.

    Ja, es wäre dir zu wünschen. Bei deiner Formulierung "...da wäre aber die Kacke ( Sorry ) am Dampfen . Da hätte man mich mit der Polizei rausschmeissen müßen..." kann sowas bei ausgeprägter Renitenz des Probanden je nach Reiseland richtig spannend werden.

    Kein Problem einige konkrete Beispiele zu nennen bei denen solche Spielchen böse enden... und mit Drehgenehmigungen gehen nur wenige Gefängnisse im Ausland grosszügig um.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Holginho
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    geschrieben 1351861028000

    Ja, das Resultat des filmens von Polizeiaktionen in gewissen Ländern wäre sicher "spannend"...

    ...aber für die "armen verfolgten" Touris unserer Welt gibt ja schließlich noch den "Super-Benkö" :laughing:

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • Lexilexi
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    geschrieben 1351886439000

    apolo:

    ............

    hier entschuldigte man sich für den vorfall und schickte einen verrechnungsscheck über 200,- € mit , was 10  des reisepreises entspricht.

    was nun   :shock1: annehmen oder weiter streiten. :frowning:

    __________________________________________________________________________

    um mal wieder zurück zum thema zu kommen:

    ob nun annehmen, oder nicht, liegt bei dir. zur entscheidungsfindung mußt du für dich überlegen, welche leistungen dein ersatzhotel ggü. deinem eigentlich gebuchten nicht bieten konnte.

    und zwar messbare leistungen. darunter zählt das durchschnittsalter der gäste nicht.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1351888800000

    Entscheidend für die Ermittlung einer angemessenen Ausgleichszahlung sind objektive Kriterien als da wären

    - Entfernung zum gebuchten Objekt

    - Erfüllung des gebuchten Leistungsumfangs

    - von der Buchung abweichende Unterbringung (z.B. Hotel statt Bungalow o.ä.)

    Subjektive Wahrnehmungen wie "Altersstruktur der Gäste" , "Bevorzugung von Stammgästen"  oder "nix los" sind nicht relevant für die Höhe der Reisepreisminderung.

    Abweichungen nach unten müssen vor Ort mit dem Ersuchen um Abhilfe reklamiert worden sein und durch die Reiseleitung oder Zeugen bestätigt.

    Bedeutet "nix los", dass gebuchte Unterhaltungsmerkmale nicht vorhanden waren (z.B. keine Animation entgegen Zusicherung), ist das ein Minderungskriterium - sofern ... (s.o.)

    Lag das Hotel in einer ganz anderen Gegend als der gebuchten, ist das allein schon ein Minderungsgrund, auch wenn sich nicht zwangsläufig die Probleme "nix los" etc. daraus ergaben.

    Kurzum: Sofern du (@apolo) abgesehen von den vorgetragenen keine Einwände hast/hattest, ist die Rechung einfach:

    Gleich- oder objektiv höherwertige Unterkunft: Keine Erstattung.

    Umzug in ein anderes Hotel: Ein Tagespreis der Reise ist anteilig zu erstatten.

    Wie das dann also in der Relation zu den 10% aussieht kannst du am besten selbst ermessen.

    Sofern du direkt vor Ort keine Beschwerde geführt hast, ist eine höhere Erstattung vollkommen illusorisch, und du kannst die angebotene mit Handkuss nehmen!

    :?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HC-Mitglied1572457
    Dabei seit: 1348272000000
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    geschrieben 1351938454000

    @ bernharsd707

    Wende mich Privat kennen würdest , würdest Du schnell feststellen , das man das mit mir nicht so einfach machen kann , wie mit vielen .

    Bin so ein Typ wie Carsten Stahl ( RTL 2 Privatermittler ) . Es geht da nicht nur um die Mukkis , sondern mal einen rauhen Ton anzulegen , und dehnen im Hotel mal klar zu machen , das man in Deutschland mal die Presse über das Hotel berichtet . So ein kleines Druckmittel bewirkt manchmal Wunder , hat mir als schon geholfen , ob Überbuchungen , oder Zimmerwechsel usw . Ob ich die 200 Euro nehmen würde , würde ich mir erst Persönlich das andere Hotel in Visier nehmen , und dann entscheiden .

    Nimm die 200 Euro nicht , wende für ein gekauftes Mittelklasseauto , nur ein Kleinwagen bekommst ;)

  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1351938716000

    @ralf

    hast du das problem von apolo vielleicht falsch verstanden?

    er war bereits im zweiten hotel.

    die 200 euro sind nach der reise angeboten worden.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
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