• kargeh
    Dabei seit: 1149638400000
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    geschrieben 1200491690000

    Hallo, jetzt bräuchte ich mal eine Meinung zu folgenden Problem: Wir haben aus einem uns zugesandten Sonderkatalog von Schwinges-Reisen (gehört wohl zu Big Extra, bzw. Sonnenklar) telefonisch eine Reise gemäß des eindeutigen ausgeschriebenen, klar definierten Katalogpreis gebucht. Bei der telefonische Buchung haben wir auch kurz nochmal die entsprechende Buchung verglichen.

    Jetzt habe ich die Buchungsbestätigung erhalten, allerdings mit einem teureren Reisepreis. Nach ewigen Telefonaten mit einem "Callcenter" wurde mir erklärt, im Katalog wäre es ein Ausschreibungsfehler, bindend sei der auf der schriftlichen Buchungsbestätigung angegebener Betrag. Ich bin aber der Meinung, dass man als Veranstalter doch an dem im Katalog ausgeschriebenen Preis gebunden ist.

    Der Preisunterschied ist zwar nicht gravierend, aber so etwas ist für mich absolut unseriös. Es wurde uns von Seiten des Reiseveranstalters angeboten, die Reise zu stornieren, es wurde nicht einmal ansatzweise versucht, ein "ausgleichendes, kundenfreundliches" Angebot zu machen.

    Vielleicht könntet ihr mir antworten, wie ihr das seht.

    Herzlichen Dank

    Karin

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1200492677000

    Könnte es sein, daß evtl. der Teibstoffzuschlag angepasst wurde und dieser im Preis includiert ist?

    LG

    holzwurm

  • Sokrates
    Dabei seit: 1083888000000
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1200493320000

    Ein Katalog ist rechtlich gesehen kein Angebot, sondern die Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot zu machen. Erst wenn dieses vom Veranstalter angenommen wird, kommt ein Vertrag zustande und die Reisebestätigung ist verbindlich - im Rahmen der AGBs.

    LG

    Sokrates

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • kargeh
    Dabei seit: 1149638400000
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    geschrieben 1200493380000

    Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

    Nein, das Problem ist, dass sich der Veranstalter auf die fehlerhafte Ausschreibung des Angebotes im Katalog herausredet. Dort sind die Zimmer nämlich als Juniorsuiten ausgeschrieben, sowohl bei der entsprechenden Preistabelle im Katalog als auch bei den beschreiben Leistungen. Es heißt aber jetzt, der Katalogpreis würde sich auf die DZ beziehen (dies wäre der "Ausschreibungsfehler), die Juniorsuiten würden einen entprechenden Aufpreis erforderlich machen.

    Im Katalog ist es eindeutig aufgeschlüsselt mit einem Grundpreis sowie den entsprechenden Zuschlag für den Flughafen. Mir geht es weniger um den etwas höheren Preis (50,-- Euro), sondern um den "negativen, unseriösen Touch", wie dort mit den Kunden umgegangen wird.

    Es kann jetzt natürlich sein, dass dem rechtlichen schon Genüge getan wird, indem man uns eine Stornierung anbietet. An eine Telefonnummer von einem Vorgesetzten kommt man effektiv nicht ran, auch die Telefonnr. die ich auf der Homepage von Big Extra gefunden habe, erscheint auf den ersten Blick wie eine normale Büronr. mit Durchwahl, wählt man diese aber kommt man automatisch auf die "Callcenter-Nr."

    Karin

  • zockerrudi
    Dabei seit: 1360540800000
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    gesperrt
    geschrieben 1200504977000

    Entschuldigung, habe ich das richtig verstanden ?

    Ein Katalogpreis ist was bitte ? Also kein Angebot zu einem klar definierten Preis für eine klar definierte Leistung ?

    Ich habe den Einwand von Sokrates bisher nur mal im Zusammenhang mit dem Kauf eines Autos gehört.

    Was ist denn eigentlich mit der Preisauszeichnungspflicht ? Wo steht denn im Katalog: Achtung, wir machen Ihnen mit den angegebenen Preisen ein völlig unverbindliches Angebot ?

    Ich bin ein bekennender Gegner der AGB`n, aber das wäre auch für mich auch völlig neue Facette. Man glaubt es nicht !!

    Gruss Rüdiger

  • IngoYvonne
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    geschrieben 1200505956000

    Da hat Sokrates schon recht. Auch wenn Du in den Laden gehst und die Milch im Regal für 0,77 € ausgepreist ist, ist dieser Preis noch nicht bindend. Es ist die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Erst wenn an der Kasse der Preis bestehen bleibt, hast Du die Milch für 0,77 € gekauft. Du machst also dem Laden das Angebot die Milch für 0,77 € zu kaufen. Die Kassiererin nimmt dein Angebot an, Vertrag ist zustande gekommen. Meint die Kassiererin nun aber, die Milch würde 1,00 € kosten und Du kaufst trotzdem, so hat sie ein neues Angebot gemacht, welches Du jetzt annimmst.

    Natürlich wird jeder Laden das ganze als Fehler ansehen und Dir den "Aufpreis" erstatten, aber rein rechtlich ist es nun einmal so.

    Das gleiche findet auch auf sämtliche Katalogbestellungen (also auch Reisen) Anwendung.

    Unverständlich finde ich nur, dass beim Buchen dem Callcenter nicht aufgefallen ist, dass man von unterschiedlichen Preisen spricht. Geben die nicht alles direkt in den Computer ein? Da hätte das doch auffallen müssen.

    LG

    Yvonne

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1200506828000

    @IngoYvonne sagte:

    Unverständlich finde ich nur, dass beim Buchen dem Callcenter nicht aufgefallen ist, dass man von unterschiedlichen Preisen spricht. Geben die nicht alles direkt in den Computer ein? Da hätte das doch auffallen müssen.

    LG

    Yvonne

    Das sehe ich auch als Problem.

    Aber zu dem Them Supermarkt:

    Alles was im Supermarkt am Regal ausgezeichnet ist, ist auch bindend.

    Man kann sich höchstens über eine Falschauspreisung rausreden. Aber sowas kommt in der heutigen Zeit relativ selten vor.

    LG

    holzwurm

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
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    geschrieben 1200506925000

    Hallo,

    im Prinzip hat Sokrates recht. Doch meiner Meinung ist der Katalogpreis rechtlich schon ein verbindliches Angebot, jedoch mit dem Vorbehalt, daß Fehler nicht akzeptiert werden müssen.

    Hier kann sich also eine Firma selbstverständlich auf einen Fehler berufen. Bindend ist wirklich erst das schriftliche Angebot. Allerdings besteht die Pflicht den Fehler, soweit möglich, umgehend zu korriegieren.

    Um wieder auf die Milch zurückzukommen. Komme ich am nächsten Tag wieder in das gleiche Geschäft und die Milch kostet immer noch 77 Cent, dann habe ich Anspruch darauf, diese zu dem ausgeschriebenen Preis zu erhalten.

    Ich denke hier gilt also nicht die Regel, daß es ein unverbindliches Angebot ist, sondern die, der Preisauszeichnungspflicht.

    Das mit dem Angebot trifft wohl eher im Fall einer ausgebuchten Reise zu. Hier kann der Kunde ja auch nicht darauf bestehen, daß er zum angebotenen Preis befördert wird.

    Gruß

    Berthold

  • ADEgi
    Dabei seit: 1180828800000
    Beiträge: 4324
    geschrieben 1200507142000

    @holzwurm sagte:

    Alles was im Supermarkt am Regal ausgezeichnet ist, ist auch bindend.

    Nein, neun, nein und tausendmal nein!

    Ich habe den Job gelernt und nach drei Jahren Lehre ist diese Prüfungsfrage immer noch für viele ein Fallstrick gewesen. Die Auszeichnung im Supermarkt kann jederzeit wiederrufen werden. Wichtig ist dann nur die sofortige (schnellstmögliche) Änderung.

    Bitte glaub mir, auch in der heutigen Zeit ist das noch so, in der das Thema der mutwillig umgeklebten Preisetiketten nicht mehr sonderlich aktuell ist.

    Gruß

    Berthold

  • zockerrudi
    Dabei seit: 1360540800000
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    gesperrt
    geschrieben 1200507651000

    Also ich habe mal gehört, dass die Preisauszeichnung rechtlich bindend ist, und al Ausnahme = Anbweichung nur der konkret erkennbare Irrtum gilt. Beispielo:

    Boss-Anzug ( ohne Makel ) Preisschild: 399 Cent ! Hier ist ein Irrtum für jeden offensichtlich.

    Aber eine Preisdifferenz z.B. statt € 29.90 eben € 19.90 ist denkbar und daher bindend.

    Wer hat noch Jura studiert ?

    Gruss Rüdiger

    PS: beim Autokauf heisst es glaube ich auch Kaufantrag, und der wird erst durch die Bestätigung bindend.

    Steht auf dem Reisevertrag auch Reisevertragsantrag ?

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